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Vertraut ihr in die deutsche Rechtsprechung und in den freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat?

Internationale Studie: Deutsche vertrauen zu 62 Prozent in Rechtsstaat
Eine Stu­die in sie­ben Län­dern hat un­ter­sucht, wie es um das Ver­trau­en der Be­völ­ke­rung in den Rechts­staat be­stellt ist. Deutsch­land be­legt dabei das un­te­re Mit­tel­feld, Nor­we­gen die Spit­ze. An schnel­le Pro­blem­lö­sung vor Ge­richt glaubt nur ein Drit­tel der Deut­schen.
Wie sehr vertraut die Bevölkerung ihren Gerichten? Schützt der Staat ihr Grundrechte ausreichend? Sind vor dem Gesetz alle gleich? Diese und andere Fragen hat der Rechtsschutzversicherer ARAG rund 7.500 Menschen in Norwegen, Deutschland, Spanien, Italien, den Niederlanden, den USA und dem Vereinigten Königreich gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen: Beim Vertrauen besteht in Europa ein Nord-Süd-Gefälle. Bei den Deutschen muss ein gutes Drittel noch von der Vertrauenswürdigkeit der Justiz und des Rechtsstaats überzeugt werden.
Das meiste Vertrauen in ihren Rechtsstaat haben laut Studie die Menschen in Norwegen mit 81 Prozent. Am wenigsten vertrauen herrscht in Italien mit 43 Prozent und Spanien mit 49 Prozent. In Deutschland kam die Umfrage auf einen Wert von 62 Prozent. Die Niederlande mit 64 Prozent, USA mit 71 Prozent und das Vereinigte Königreich mit 74 Prozent stehen dabei auch vor Deutschland.
Immerhin 70 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass ihr Staat ihre Grundrechte schützt. Damit liegt Deutschland auf Platz drei bei dieser Frage - in Spanien und Italien konnten hier nur gut die Hälfte mit 'ja' stimmen. Bei der Einschätzung, ob alle Bürger vor dem Gesetz gleich seien, herrscht in den Niederlanden mit 72 Prozent die höchste Zustimmung. Dem gegenüber denken dies nur 37 Prozent der Italiener und 34 Prozent der Spanier. In Deutschland, Norwegen, dem Vereinigten Königreich und den USA sind jeweils etwas mehr als die Hälfte der Befragten von einer Gleichbehandlung überzeugt. 
International Einigkeit: Gerichte sind zu langsam
Je weiter südlich, desto unzufriedener sind die Menschen mit dem Rechtsstaat. Auch bei Fragen zum Vertrauen in die Gerichte weisen südeuropäische Länder die niedrigsten Ergebnisse auf. Deutschland rangiert auch hier im Mittelfeld, bei der Dauer von Gerichtsverfahren sind sie aber besonders unzufrieden.
Insgesamt gut aufgehoben fühlen sich vor den Gerichten ihres Landes 68 Prozent der Bewohner der Niederlande, gefolgt von den Norwegern, Deutschen und den Briten. In den USA sind es laut Studie nur gut die Hälfte. Italien hat mit 36 Prozent auch hier den niedrigsten Wert. Sind die Richter meines Landes unbefangen? Davon sind 69 Prozent der Niederländer und 61 Prozent der Deutschen überzeugt. Norwegen und das Vereinigte Königreich liegen auf Platz drei und vier. Am wenigsten an die Unbefangenheit ihrer Richter glauben die Befragten in Italien (38 Prozent), den USA (37 Prozent) und Spanien (33 Prozent).
Die Studie zeigt zudem, dass länderübergreifend nicht einmal die Hälfte der Befragten glaubt, dass sie ihre rechtlichen Probleme schnell vor Gericht lösen können. Hierliegen Deutschland, das Vereinigte Königreich, Norwegen und die USA zwischen 39 Prozent und 34 Prozent, Spanien und Italien bei 22 beziehungsweise 21 Prozent.
Deutsche melden sich am schnellsten bei Anwälten
Die Umfrage kam auch zu dem Ergebnis, das Deutsche sich im internationalen Vergleich seltener auf schnelle Lösungen vor Gericht verlassen. So gab jeder vierte befragte Mensch aus Deutschland an, einen Streitfall nicht vor Gericht verfolgt und nachgegeben zu haben, obwohl man sich im Recht fühlte. Als Gründe gaben die Befragten unteranderem hohe Anwaltskosten, den Stress durch die Streitigkeit und eine fehlende Kosten-Nutzen-Relation an.
Entgegen den Menschen in den Niederlanden, die bei Rechtsschwierigkeiten mehrheitlich zuerst ihre Rechtsschutzversicherung konsultieren wenden sich Deutsche bei Rechtsschwierigkeiten am meisten bei einem Anwalt oder einer Anwältin. Mit Rechtsschutzversicherungen allgemein sind die Deutschen jedoch im Vergleich zu den anderen befragten Ländern am zufriedensten. Die Online-Befragung führte das Marktforschungsinstitut Ipsos in Hamburg im Jahr 2024 im Auftrag der ARAG durch.

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/internationale-studie--deutsche-vertrauen-zu-62-prozent-in-rechtsstaat

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Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
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Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?

Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft

Beschwerde über Berufsschullehrer

Mein Name ist Pierre, bin 23 Jahre alt und befinde mich zur Zeit in Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im 3. Lehrjahr. Ich besuche einmal wöchentlich eine Berufsschule. Als ich vergangene Woche die Berufsschule besuchte und am Unterricht meiner Klassenlehrerin teilnahm, musste ich mir bereits in der 1. Stunde folgendes von ihr anhören: Der einzige Grund warum mich mein Arbeitgeber wohl noch beschäftigt sei der, dass ich eine BILLIGE Arbeitskraft für ihn darstelle!!!!! Als sei das nicht genug verwies sie mich um 12:20 Uhr des Unterrichts, weil ich mich weigerte, an einer FREIWILLIGEN Umfrage der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) teilzunehmen. In dieser Umfrage ging es um die Beantwortung von fünf Fragen. Die Lösung dieser fünf Fragen würde dann samt meiner persönlichen Daten (Name,Anschrift etc.) an die DGUV geschickt werden. Als ich mich daraufhin weigerte diesen Zettel auszufüllen, verwies sie mich des Unterrichtes! Ich konnte diesem Zettel entnehmen, dass Schulen mit der stärksten Beteiligung Preise gewinnen können. Deswegen wohl auch diese Reaktion! Ich muss dazu sagen, dass diese Lehrerin dazu neigt, mit ihren fragwürdigen Unterrichtsmethoden meine restlichen Schulkameraden einzuschüchtern. Daraufhin bin ich zurück in meinen Betrieb gegangen und hab nach Rücksprache mit der Personalentwicklung und meinem Chef, die Arbeit aufgenommen. Was soll ich tun?

Beschwer dich!!! 92%
Du hast Unrecht! Lass es bleiben! 8%
Schule, Lehrer, Rechtsprechung

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