7 Antworten

Nein

...aber hier zeigt sich mal wieder, daß man nicht alle Mails/Briefe/etc. lesen sollte die man bekommt. Neugier ist immer auch ein Risiko. Deshalb lese ich auch nicht Alle! 😑

Hm.

Sie hätte nicht drauf reagieren müssen oder diese Mails ernstnehmen müssen.

Wie oft mir schon der Prinz aus Afrika millionen überweisen wollte, oder wie oft schon irgendwelche superscharfen Schnitten mit Millionen an geld ganz spezifisch etwas von MIR wollten laut Emails......

Sorry aber jedem sollte klar sein das Emails einfach käse sind. Da kann der größte mist reinkommen.

Drohungen bekam ich da auch schon etliche. Das ich schulden hätte oder sowas. Alles lug und trug.

Nur ist mir das eben bewusst und es hat keinerlei einfluss auf mich.

Also ein Freispruch ist eventuell zuviel des guten. Aber mehr als bewährung hat er nicht verdient.

Er hat nur ein paar worte geschrieben und als mail verschickt wenn man es so sieht. Das ist kein grund sich umzubringen.


Grinsekatz10111 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 07:33

Nur ein paar Worte geschrieben ist aber sehr freundlich ausgedrückt.

ichweisnetwas  10.04.2025, 07:34
@Grinsekatz10111

Ja wie gesagt. Ich hatte auch schon üble mails.

Es muss jedem klar sein das dort der größte mist ankommen kann. Persönlich nehmen sollte man mails definitiv nicht.

und damit eine Person in den Suizid treibt freigesprochen wird?

Die Einschätzung des Gerichts war gerade in dieser Beziehung eine andere. Das hat maßgeblich zum Freispruch beigetragen.

https://ooe.orf.at/stories/3300523/

Nach Ansicht des Gerichts musste der Angeklagte zum Zeitpunkt, als er seine Nachrichten schrieb, nicht wissen, dass Kellermayr auch von anderer Seite schwer bedroht wurde, oder erkennen, dass sie suizidgefährdet gewesen sei, so die Begründung sinngemäß. Auch war man nicht überzeugt, dass die Botschaften des Angeklagten Mitauslöser des Suizids waren, so die Vorsitzende des Schöffensenats.

Ich Frage mich allerdings schon warum es keinerlei Konsequenzen für die Hetze die der Angeklagte betrieben hat gibt und ob die Staatsanwaltschaft in Deutschland noch mal Ermittlungen wegen Bedrohung aufnimmt.

Für den Straftatbestand der „gewöhnlichen“ gefährlichen Drohung aus Deutschland sind die deutschen Behörden zuständig.
Nein

Nein, für mich nicht zu rechtfertigen.

Ist ziemlich krank dass so jemand freigesprochen wird.

Ja

Naja gemäß dem Artikel hat er ihr geschrieben, dass er Sie beobachten will als Ärztin und sie vor ein Tribunal stellen und ins Gefängnis bringen will. Ist quatsch ja, aber auf dieser Grundlage Selbstmord zu begehen, halte ich auch für äußerst fragwürdig.

Ebenso steht in dem Artikel, dass ein noch unbekannter Verfasser ihr Mord und mehr angedroht hat, bei dem sähe die Sachlage ggf. wieder etwas anders aus, aber bei dem hier angeklagten, sehe ich nur wenig Begründung ihn für mehr als üble Nachrede und Belästigung dran zu bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung