4 Antworten

Die Richter haben hier meiner Meinung nach das richtige Urteil mit einer nur teilweise richtigen Begründung gesprochen.

Einerseits geht es ums Vermummungsgebot und das gilt für alles, was einen Fahrer oder eine Fahrerin unkenntlich machen kann. Das deckt natürlich nicht nur religiöse Verschleierungen, sondern auch Integralhelme ab. Bei der Verschleierung finde ich die Begründung ziemlich auf Kante, denn von der auch unter Muslimen sehr kontrovers diskutierten Verschleierungspflicht kann man ja halten, was man will, aber bei streng religiösen Menschen ist die Angst vor der Strafe Gottes sehr ausgeprägt. Da muss man sich dem Nutzen (Missbrauchspotential der Verhüllung, Erkennbarkeit des Fahrers/der Fahrerin Verkehrsdelikten oder mit dem Auto begangenen Verbrechen) schon sicher sein, um so ein Urteil zu fällen. Würde aber sagen, da wurde gründlich abgewogen und die haben es sich auch sicher nicht leicht gemacht und deshalb mag das wohl so richtig sein.

Ein anderes Problem ist aber auch die Sicherheit, in Form von Rundumblick. Und der wird durch eine Vollverhüllung noch mal eingeschränkt. Das gefährdet natürlich alle Verkehrsteilnehmer.

Und jetzt übertragen wir das noch mal auf den Helm. So ein Retro-Pott-Helm mag ja noch okay sein, schränkt die Sicht nicht ein, verhüllt das Gesicht nicht. Allerdings gefährdest du dich selbst, da die Kombi aus Helm und Airbag zu interessanten Ergebnissen führen könnte.

Beim Integralhelm ist das wieder was Anderes: Gesicht wird verhüllt, und das nicht mal aus abwägungswerten religiösen Gründen, sondern nur so, und das Sichtfeld wird eingeschränkt. Auf Motorrädern ist das eine Lebensversicherung und daher nicht nur geduldet sondern vorgeschrieben, zumal du ja auf dem Motorrad nicht die doppelte Sichteinschränkung durch Helm und A/B/C-Säulen hast. Im Auto Schwachsinn, da auch hier wieder zählt: Helm+Airbag? Könnte spannend werden.


Dafur 
Fragesteller
 31.07.2023, 23:58

Guter Gedanke mit dem Vollvisier-Helm -- auf dem Motorrad ist er keine Sichtbehinderung und Vermummung, im Auto schon ...

0

Ich finde den letzten Teil im Artikel interessant.

Die Gefahr, dass ein Niqab missbraucht werde, um als Autofahrerin unerkannt gegen Gesetze zu verstoßen, könne nicht durch ein Fahrtenbuch oder anderen Auflagen gebannt werden.

es lässt sich sicher in Gesetze gießen das bei einem unkenntlichen Fahrer der Fahrzeugbesitzer haftet.

Hängt davon ab wo.

Straßenverkehr: nein

Rennstrecke: ja

Rund un die Rennstrecke: eigentlich nicht, wird aber geduldet.

Einen geschlossen Helm nicht, schon alleine weil er die Sicht behindert und die Bewegungsfreiheit einschränkt. Das Gesicht muss erkennbar bleiben.

Was das mit muslimischer Verschleierung zu tun hat, erschließt sich mir nicht, außer dass es billige Hetze ist.


Dafur 
Fragesteller
 02.08.2023, 14:12
Einen geschlossen Helm nicht, schon alleine weil er die Sicht behindert und die Bewegungsfreiheit einschränkt. 

Also sind alle Motorradfahrer in der Sicht behindert und in der Bewegungsfreiheit einschränkt? Warum ist es bei denen erlaubt?

0
WECoyote  02.08.2023, 14:16
@Dafur

Fahr mal mit einem Helm ein Auto und dann ein Motorrad. Danach wirst du feststellen, dass deine Frage Unsinn ist.

2
Dafur 
Fragesteller
 02.08.2023, 14:18
@WECoyote

Wenn das so wäre, warum fahren Rennwagen-Fahrer mit einem Helm?

Dann sind alle Rennwagen-Fahrer in der Sicht behindert und in der Bewegungsfreiheit einschränkt? Warum ist es bei denen erlaubt?

0
WECoyote  02.08.2023, 14:25
@Dafur

Ja, das sind sie tatsächlich. Setz dich mal in einen Rennwagen. Selbst ohne Helm sieht man da kaum was.
Jedoch hinkt din Vergleich erheblich, denn Rennautos bewegen sich nicht im Straßenverkehr und treffen daher weder auf andere Verkehrsteilnehmer, noch auf Querverkehr. Die müssen nur stur nach vorn schauen.

2
germanils  02.08.2023, 14:25
@Dafur

Weil die nicht im öffentlichen Straßenraum unterwegs sind, Scherzkeks...

Also sind alle Motorradfahrer in der Sicht behindert und in der Bewegungsfreiheit einschränkt? Warum ist es bei denen erlaubt?

Weil dort der Schutzwirkung des Helms größere Priorität eingeräumt wird. Zudem kollidiert dort der Helm nicht mit Teilen des Innenraums und dem Lenkrad, und der Fahrer hat einen viel größeren Bewegungsspielraum, um sich umzusehen.

Aber eigentlich weißt Du das ja alles uns willst hier nur rumtrollen...

1
Dafur 
Fragesteller
 02.08.2023, 14:30
@germanils
 der Fahrer hat einen viel größeren Bewegungsspielraum, um sich umzusehen

Alles klar.

Im Rennwagen.

0
germanils  02.08.2023, 14:36
@Dafur

Alter. Bitte aufmerksam lesen. Es geht ums Motorrad.
Da Du offensichtlich nur rumtrollst, ist das mein letzter Kommentar zu dieser Frage.

1