Rechtsprechung – die meistgelesenen Beiträge

Beschwerde über Berufsschullehrer

Mein Name ist Pierre, bin 23 Jahre alt und befinde mich zur Zeit in Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im 3. Lehrjahr. Ich besuche einmal wöchentlich eine Berufsschule. Als ich vergangene Woche die Berufsschule besuchte und am Unterricht meiner Klassenlehrerin teilnahm, musste ich mir bereits in der 1. Stunde folgendes von ihr anhören: Der einzige Grund warum mich mein Arbeitgeber wohl noch beschäftigt sei der, dass ich eine BILLIGE Arbeitskraft für ihn darstelle!!!!! Als sei das nicht genug verwies sie mich um 12:20 Uhr des Unterrichts, weil ich mich weigerte, an einer FREIWILLIGEN Umfrage der DGUV (Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) teilzunehmen. In dieser Umfrage ging es um die Beantwortung von fünf Fragen. Die Lösung dieser fünf Fragen würde dann samt meiner persönlichen Daten (Name,Anschrift etc.) an die DGUV geschickt werden. Als ich mich daraufhin weigerte diesen Zettel auszufüllen, verwies sie mich des Unterrichtes! Ich konnte diesem Zettel entnehmen, dass Schulen mit der stärksten Beteiligung Preise gewinnen können. Deswegen wohl auch diese Reaktion! Ich muss dazu sagen, dass diese Lehrerin dazu neigt, mit ihren fragwürdigen Unterrichtsmethoden meine restlichen Schulkameraden einzuschüchtern. Daraufhin bin ich zurück in meinen Betrieb gegangen und hab nach Rücksprache mit der Personalentwicklung und meinem Chef, die Arbeit aufgenommen. Was soll ich tun?

Beschwer dich!!! 92%
Du hast Unrecht! Lass es bleiben! 8%
Schule, Lehrer, Rechtsprechung

Ist das Exhibitionismusgesetz nach StGb §183 sexistisch?

Strafgesetzbuch (StGB) "§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.

nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.

nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176a Absatz 1 Nummer 1

bestraft wird."

Nach Wortlaut gilt dieses Gesetz nur für Männer, was mir allerdings reichlich rechtswidrig erscheint, da laut Artikel 3 GG: "Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Frauen und Männer gleichbehandelt werden sollten.

Nun stelle ich mir zwei Fragen.

1.: Ist das überhaupt zulässig?

2.: Wie wird dieses Gesetz praktisch angewandt? Existiert diese Ungleichheit "nur" de jure?

Religion, Politik, Recht, Exhibitionismus, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft, Sexismus, Strafgesetz, Philosophie und Gesellschaft

MPU bestanden kann die Führerscheinstelle noch einen Drogentest verlangen?

Hallo Leuts, einfach mal ne informative Frage, ich hab meine MPU bestanden und bin glücklich wie eh und je.

Ein Kollege von mir hat ebenso eine MPU gemacht, vor 2-3 Monaten, auch diese war positiv. Nun hat die FFST ihn Montag dazu aufgefordert, erneut Abstinenz abzulegen, mithilfe von einer Haaranalyse.

Ist das rechtlich?
er ist weder erneut auffällig geworden, hat sonst sich nichts mehr zu schulden lassen kommen, hat auch anderen verbindliche Bedingungen zugestimmt, Aufbauseminar etc..

er hat sich nun einen Anwalt besorgt, weil keine rechtliche Grundlage besteht, erneut seine Abstinenz zu fordern.

auch der Anwalt meinte beim telefonischen Gespräch, dass das SEHR unüblich ist und in der Regel NIE vorkommt. Deswegen sehen sich beide im Recht!

Kennt sich hier jemand damit aus? Ist das schonmal passiert? Darf die Führerscheinstelle das wirklich nicht? Ist ja im Prinzip auch ein Eingriff in die Privatsphäre. Er hat ja seine Fehler beglichen, die Konsequenzen getragen und alles getan was gefordert wurde.. Dann nochmal Haare zu fordern, wieso denn, vor allem ohne Grundlage, keine weiteren Auffälligkeiten, was ist die Begründung ? Also ich persönlich finde dass sehr dreist... was soll er denn noch alles machen, jede Woche einmal vorbeischauen und pusten? Sehr komisch wirklich

MPU, Recht, Anwalt, Führerschein, Cannabis, Gerichtsverhandlung, Rechtsprechung, Abstinenznachweis, Führerscheinstelle

Meinung des Tages: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Internet?

Hass und Hetze sind seit vielen Jahren leider fest etablierte Begleiterscheinungen, mit denen man beim Surfen im Netz konfrontiert ist. Hierbei wurde bereits häufig eine mögliche Klarnamenpflicht im Netz ins Spiel gebracht. Würde diese dabei helfen, das virtuelle Miteinander zu verbessern?

Diskussionen im Netz: Zwischen Meinungsfreiheit und strafrechtlich relevanten Äußerungen

Man kennt es womöglich selbst zu gut: Man surft auf den hiesigen Internetplattformen und sieht sich die Kommentarspalten der großen deutschen Tageszeitungen zu brisanten Themen an. Neben gewöhnlichen Meinungsäußerungen und schnippisch-belanglosen Kommentaren entspinnen sich vor dem Auge des politisch interessierten Lesers häufig Meinungsverschiedenheiten, in denen es recht schnell von der Sachebene ins Persönliche übergeht. Wenngleich die Meinungsfreiheit auch im Netz ein zu schützendes Gut ist, wird diese vielfach von Internetnutzern, die sich im Netz in Anonymität wägen, strapaziert. Bedrohungen und Beleidigungen sind lt. Strafgesetzbuch strafbar und nicht alles, was im Netz geäußert wird, lässt sich unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit subsumieren.

Hassbeiträge im Netz können verschiedene Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung oder die öffentliche Aufforderung zu Straftaten erfüllen. Doch selbst Nutzer, die nicht zwingend an einer Meinungsverschiedenheit beteiligt sind, können Maßnahmen ergreifen, derartigen Äußerungen entgegenzuwirken.

Was kann ich als Nutzer tun, wenn mir Hass im Netz begegnet?

Sofern jemand im Internet auf Inhalte stößt, die strafrechtlich relevant sein könnten, sollte er die Beweise durch mögliche Screenshots sichern und sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle oder eine der zahlreichen Onlinewachen wenden. Daneben gibt es weitere Meldestellen wie beispielsweise REspect!, die prüfen, ob möglicherweise Gesetze verletzt worden sind. Hilfreich ist es zudem, sich im Netz mit Opfern von Hassrede zu solidarisieren und kritischen Äußerungen entschieden entgegenzuwirken. Die Initiative #ScrollNichtWeg empfiehlt, Empathie für Betroffene zu demonstrieren und Falschmeldungen mit Fakten zu entgegnen. Diese bieten, wenn Falschmeldungen entkräftet werden, am Ende des Tages i.d.R. auch für normale Mitleser einen immensen Mehrwehrt.

Doch gerade mit Blick auf die vermeintliche Anonymität des Internets sowie beleidigenden oder strafrechtlichen Äußerungen, zu denen man sich hinreißen lässt, wurde in der Vergangenheit mehrfach das Thema Klarnamenpflicht im Netz diskutiert...

Klarnamenpflicht im Netz - Was spricht dafür, was dagegen?

Zu den Befürwortern einer Klarnamenpflicht zählt u.a. der frühere Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der die Ansicht vertritt, dass die Regeln und Normen der analogen Welt uneingeschränkt auch für die digitale Welt gelten müssten. Der Schleier der Anonymität dürfe Menschen nicht dazu verleiten, Dinge zu äußern, die sie in dieser Form in der analogen Welt niemals äußern würden. Ähnlich sieht es der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft: Eine etwaige Klarnamenpflicht würde in kriminalpolitischer Hinsicht durchaus Sinn ergeben, da diese Ermittlungen erleichtern würde. Allerdings gibt es durchaus auch eine Reihe von Gegenargumenten, die gegen eine Klarnamenpflicht im Netz sprechen: Vielfach wird die Befürchtung geäußert, dass die Klarnamenpflicht die Meinungsfreiheit aus Angst vor Konsequenzen einschränken könnte. In diesem Zusammenhang wird oftmals die Kritik am Arbeitgeber oder die Arbeit von Oppositionellen in repressiven Regimen genannt. Die Frage ist auch, ob eine mögliche Klarnamenpflicht derartige Meinungen letztendlich wirklich reduzieren und ein besseres Miteinander im Netz herbeiführen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie steht Ihr zu einer Klarnamenpflicht im Netz? Würdet Ihr diese begrüßen / ablehnen und wieso? Wie könnten Plattformen eine derartige Authentifizierungsmethode überhaupt umsetzen? Und wie begegnet Ihr Hassbeiträgen im Netz? Wart Ihr schon einmal betroffen oder habt Ihr Inhalte angezeigt?

Wir freuen uns auf Eure Meinungen zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/hetze-im-netz-hate-speech-anzeigen-kampagne-scroll-nicht-weg-rlp-100.html

https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/facebook-was-wuerde-eine-klarnamenpflicht-bringen

https://www.faz.net/podcasts/wie-erklaere-ich-s-meinem-kind/kindern-erklaert-pseudonyme-und-klarnamenpflicht-im-internet-17758580.html

Ich bin gegen eine Klarnamenpflicht, da... 77%
Ich befürworte eine Klarnamenpflicht, weil... 16%
Ich habe eine andere Meinung und zwar... 7%
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Schuldfrage, Unfall im Parkhaus?

Hallo Community ,

Ich fuhr in ein Parkhaus, um in der Innenstadt einkaufen zu gehen. Da es aber vor Weihnachten war, war auch viel los. Somit musste ich in die 3. Etage fahren. Vor mir waren 2 Autos. Das 1. fuhr in eine Parklücke links (rot), rückwärts rein, so dass er Vorwärts wieder herausfahren kann und stand. Das 2. Auto fuhr weiter nach oben, da kein Platz mehr frei war und war nun in der 4. Etage.

Zur Skizze:
Das ist nur eine Skizze und soll nur zur Veranschaulichung dienen, bitte verzeiht die nicht saubere Zeichnung, da ich diese Frage über mein Handy erstelle.

Grün: Ich
Rot: Unfallgegner
Gelb: dient zur Veranschauung, dass die Spur so
breit ist, dass 2 Fahrzeuge nebeneinander fahren können bzw. Aneinander vorbei.
Blau: unbeteiligter, in diese Parklücke wollte ich

Oben links 2 mit Pfeil runter: dort fährt man in die 2. Etage herunter
Oben links 4 mit Pfeil hoch: dort fährt man in die 4. Etage herauf
Unten links 2 mit Pfeil nach oben: dort fährt man von der 2. Etage in die 3. (in der wie uns befinden)
Unten links 4 mit Pfeil runter: dort fährt man aus der 4. Etage herunter in die 3.
Schwarze Balken: belegte Parkplätze

Da ich aber gemerkt habe, dass (im Bild blau) zum Auto geht, frage ich ihn, ob er rausfährt und reihte mich ganz rechts ein in der Mittelspur, damit falls ein Auto von hinten kommt locker an mir vorbei fahren kann. Der Fahrer Blau bejahte. Da ich aber direkt vor im stand, musste ich rückwärts fahren. Ich schaue mir sehr genau um, genauso wie meine Beifahrerin (ich noch extremer, da ich das Auto erst mir gekauft habe) und sah niemanden. Mit Spiegelkontrolle, übertriebenen Schulterblick, bei dem ich sogar aus dem hinteren Fenster links gucken konnte, obwohl ich mich rechts umgedreht habe, vergewisserte ich mich, dass kein andere dort steht.
Und dann passierte es.

Seiner Meinung nach, stand er dort schon, bevor ich rückwärts fuhr und bin ihm somit einfach ohne zu gucken reingefahren. Er teilte dies seiner Versicherung mit und gibt mich als 100% Schuldigen an.

Doch meiner Aussage her UND der meiner Beifahrerin stand er dort noch nicht, und wir sind beide gleichzeitig in Bewegung gewesen mit dem Unterschied, dass ich rückwärts und er vorwärts fuhr.
Wie ist die Schuldfrage jetzt zu klären?
Ihr wärt eine große Hilfe. Danke schon einmal im Voraus.

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Frage zu Ebay-Kleinanzeige. Wann ist Kauf rechtskräftig?

Hallo an alle,

ich verkaufe gerade eine Küche bei Ebay-Kleinanzeigen und ein Nutzer macht mir zu schaffen.

Folgendes Szenario mit Originalnachrichten:

a: Hi, würden Sie die Küche auch für 500 Euro abgeben?

b: Guten Morgen, Für 600 würde ich sie abgeben. Aktuell gibt es zwei Angebote für deutlich mehr als 600. Wäre also ein Entgegenkommen meinerseits.

(JETZT DER KERN DES PUDELS)

a: Hallo, (19:35) habe gerade erst Ihre Nachricht gelesen. Vielen Dank für das Angebot. Könnten Sie mir bis Morgen Zeit lassen, bzw. mir die Küche reservieren. Ich muss nachfragen... ist nicht für mich. Vielen Dank im voraus. Mario

b: Guten Abend, (19:37) Natürlich können Sie sich Zeit lassen. Es ist jedoch so, dass Mittwoch eine Dame kommt, die die Küche haben möchte. Sollte die sie nicht wollen, könnte ich Sie kontaktieren, falls dann noch Interesse besteht. Sie können sich also bis Mittwoch mit einer Entscheidung Zeit lassen.

Jetzt das Problem: Der nette Herr droht mit Anwalt etc., weil ich ihm sage, dass er die Küche nicht haben kann - zumind. solange, bis ich nicht weiß, ob die Käuferin die Küche haben möchte. Er gebe mir 5 Tage Zeit ihm die Küche auszuhändigen.

Meinem Rechtsverständnis nach ist seine Drohung völlig untragbar. Jedoch bin ich keine Experte. Wie auf einem Flohmarkt etc. ist kein Kaufvertrag zu stande gekommen. Natürlich ist das mit den 600€ schwammig formuliert, aber bevor er es angenommen hat, habe ich klar der anderen Käuferin den Vorrang gegeben. Wie ist die rechtliche Meinung dazu?

Danke schon einmal und einen schönen Restsonntag!

Recht, Anwalt, Internetrecht, eBay, kaufen, Kleinanzeigen, Jura, Rechtsprechung