Ist es OK, wenn Nachbar A dem Nachbarn B mit einem Windspiel das Leben zur Hölle macht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

es kann der Bravste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbar nicht gefällt.

Hier ein Beispiel für einen Endlosstreit, der allerdings etwas auf die Tränendrüse drückt.

https://www.rtl.de/cms/leipzig-nachbarschaftsstreit-um-windspiel-schwerkranke-lia-9-mag-das-klimpern-4718199.html

In der Regel gehen doch solchen Streitigkeiten jahrelange Konflikte voraus. Sonst würde man sich sicherlich einigen können. Tja, das wird wohl auf ein Gutachten und anschließend auf einen Zivilklageweg hinauslaufen.

pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:12

Gratulation. Bisher beste Antwort. Gute Aussicht auf "Hilfreichste Antwort", hihi

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ein eigenes Windspiel montieren. das wirst hinnehmen müssen.

XatarsFragen  17.06.2021, 00:01

hä was soll das bring? Wenn dann eher ne fette boombox kaufen leeee gooo

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:07

Woher weisst Du, dass ich nicht die Person mit dem Windspiel bin?

Was könnten also A oder B unternehmen.

Könnte A auch weitere Windspiele montieren?

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Das fällt unter Lärmbelästigung.

Du kannst ihn also das Mitteilen, dass es dich stört und sollte er dann nicht aufhören kannst du rechtliche Schritte einsetzen

pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:05

Woher weisst Du, dass ich nicht die Person mit dem Windspiel bin?

Welche rechtlichen Schritte kann A oder B unternehmen?

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XatarsFragen  17.06.2021, 00:07
@pustblume2007

Eine Anzeige wegen Ruhestörung, wenn du die Person mit den Windspielen bist, dann bist du ja das Arxchloch ;D insofern gönn ich dir die Anzeige

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:10
@XatarsFragen

Hat B gute Aussicht darauf, dass Arsсhloсh A sein Windspiel abzuhängen hat? Quellen? Begründung?

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:15
@XatarsFragen

Du bist nicht wirklich Jurist, oder?

Aber OK.

Mit welchen Mitteln/auf welcher Grundlage kann Arsсhloсh A aus seiner Wohnung (Eigentumswohnung) geworfen werden?

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XatarsFragen  17.06.2021, 00:17
@pustblume2007

Nein natürlich bin ich kein Jurist, was sollte ein Jurist auch auf gutefragen suchen?? Lies dir den Text der Anwältin auf der Seite die ich dir geschickt habe doch durch und warum interessiert dich das so genau? Sprecht doch einfach miteinander egal wer jetzt das Windspiel hat es ist doch kein Problem das abzuhängen

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:23
@XatarsFragen

Danke! So geht die Kommunikation jetzt doch schon ganz gut :)

Nein. Es ist kein Problem das abzuhängen. Das Ding hängt an einem simplen Nagel an der Wand.

Die Frage ist: wie geht man mit dem entgegengerichteten Willen / Bedürfnis / Recht der beiden um?

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XatarsFragen  17.06.2021, 00:27
@pustblume2007

Naja man könnte ein Kompromiss finden, z.b das man das Windspiel drinnen aufhängt oder die Wände verstärkt oder auch das man das Windspiel nur zu einer bestimmten Zeit aufhängt wie auch immer... grundsätzlich steht allerdings Person B mehr im recht, Person B ist quasi die Person die belästigt wird und wenn man sich da nicht einig wird hat Person B eben die Möglichkeit rechtlich vor zu gehen und Person A kann da eher weniger was machen

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 00:29
@XatarsFragen

bisher beste Antwort von Dir. Danke.

Wer zahlt denn z. B. die verstärkte Wand?

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XatarsFragen  17.06.2021, 00:41
@pustblume2007

Selbstverständlich Person A mit dem Windspiel, schließlich muss Person A sich darum kümmern, dass Person B nicht mehr belästigt wird (Ist aber auch nicht so teuer, dafür gibt es so Schaumstoff Platten usw)

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 01:20
@XatarsFragen

Kannst Du auch dafür die entsprechenden Rechtsgrundlagen angeben? Gilt das Prinzip auch für z.B. Autolärm? Müssen die einzelnen lärmverursachenden Autofahrer dann auch rückwirkend zahlen?

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 01:34
@XatarsFragen

Ja, das siehst Du allerdings richtig. Juristen und andere qualifizierte Leute mit Hirn würden sich wohl kaum auf GF rumtreiben.

Ist eher ne Plattform für Teens mit Schwanz- oder Schminkproblemen...

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XatarsFragen  17.06.2021, 02:17
@pustblume2007

Ist geht grundsätzlich darum, dass vermeidbarer Lärm vermieden soll, Autos die also da vorbeifahren können ja nicht vermieden werden, wenn es jetzt aber z.B immer der gleiche ist der Laute Musik vom Auto aus abspielt ist es das selbe Prinzip

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pustblume2007 
Fragesteller
 17.06.2021, 02:22
@XatarsFragen

Noch ne eher persönliche Frage: Warum antwortest Du auch auf Fragen des Rechts? Reicht doch, wenn Du bei Deinen PC-Fragen bleibst?

Deine Antworten auf Rechtsfragen sind schеisse. Ist Dir das nicht klar?

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XatarsFragen  17.06.2021, 02:24
@pustblume2007

Ich versuch doch nur zu helfen und warum sollen meine Antworten scheisse sein? Fakt ist dass jede Lärmbelästigung die auf dauer zu vermeiden ist, strafbar ist. Wenn du eine Ausführlichere Aufklärung brauchst, dann musst du Fachleute fragen und das nicht auf gutefragen

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Dann solltest du Nachbar A Freundlich darum bitten es wieder abzumontieren.

pustblume2007 
Fragesteller
 05.07.2021, 21:57

ich?? du meinst wahrscheinlich nachbar B.

B hat A bereits freundlich darum gebeten. und A hat es nicht abmontiert. A mag dieses windspiel eben.

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XC600  06.07.2021, 17:47
@pustblume2007

A mag dieses Windspiel genau deshalb, weil er damit den Nachbarn provozieren und ärgern kann, 😉 schon rein aus Trotz würde er es nicht abmachen.

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pustblume2007 
Fragesteller
 06.07.2021, 23:37
@XC600

spekulation.

wir benötigen bei den antworten belegbare fakten

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XC600  07.07.2021, 09:29
@pustblume2007

Wir ? Wer ist denn "wir" ? Das ist keine Spekulationen, man merkt an deinen Antworten das du nur provozieren willst.

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pustblume2007 
Fragesteller
 07.07.2021, 11:48
@XC600
das(s) du nur provozieren willst.

Tschuldigumg. Schon wieder nur Spekulation!

Ich habe eine Frage gestellt und sie recht objektiv formuliert, ohne mich selbst als Person zu involvieren.

Und ich habe die Frage gestellt in ernstlicher Absicht und in der Erwartung einer sachkundigen Antwort, ok?

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Du darfst keine Gerätschaften installieren, die (grundlos) Geräusche machen.

pustblume2007 
Fragesteller
 05.07.2021, 22:09

nein? wo steht das? quellen? belege?

warum dürfen windspiele dann generell hergestellt werden, wenn ihr einziger zweck darin besteht, lärm zu verursachen?

siehst du selbst, welcher quaalität deine antwort ist?

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Still  06.07.2021, 06:34
@pustblume2007

§ 3 (Fn 4) Grundregel

(1) Jeder hat sich so zu verhalten, daß schädliche Umwelteinwirkungen vermieden werden, soweit das nach den Umständen des Einzelfalles möglich und zumutbar ist.

§ 10 Benutzung von Tongeräten

(1) Geräte, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte und ähnliche Geräte), dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, daß unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Dein Windspiel erzeugt Töne = Schall. Das Ganze steht z.B. im Landeimmsissionsschutzgesetz NRW

Siehst du selbst, in welcher Qualität dein Kommentar ist?

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pustblume2007 
Fragesteller
 06.07.2021, 23:35
@Still

könnte man deine Grundregeln anwenden auf die obige frage, dann läge das ergebnis in der auslegung der worte: zumutbarkeit, erheblichkeit...nicht wahr?

trotzdem danke!

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Still  07.07.2021, 06:21
@pustblume2007

Darüber entscheidet aber nicht der Verursacher, sondern die anderen.

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pustblume2007 
Fragesteller
 07.07.2021, 11:44
@Still

Bist Du sicher, dass Du Community-Experte bist für den Bereich Jura?

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Still  07.07.2021, 19:35
@pustblume2007

Ja, denn wer sonst sollte festlegen, was störend ist? Der Verursacher? Das entscheidet das Ordnungsamt und ggf ein Gericht.

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