Kleinunternehmerregelung Grenze?

Hallo zusammen, ich habe nochmal etwas im Internet gelesen. Mich verunsichert dieser Absatz

Hinweis: Die neue Vorjahresgrenze von 22.000 Euro (alt: 17.500 Euro) gilt ab dem 1. Januar 2020. (Klein-)Unternehmer die im Jahr 2019 Umsätze zwischen 17.500 Euro und 22.000 Euro erzielt haben, sind somit in Abweichung zur alten Regelung ab 2020 (weiterhin) Kleinunternehmer, soweit sie in 2020 die Grenze von voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten

Damit das Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer akzeptiert, dürfen die umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen laut § 19 UStG folgende Umsatzgrenzen nicht übersteigen:

   im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro)

   und

   im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro.

Kurze Fakten zu meiner Tatigkeit.

9.815,03 Euro Umsatz im Jahr 2017 (31.01.2017 gegründet)

* unter 17.500

23.704,39 Euro Umsatz im Jahr 2018

* laufendes Jahr unter 50.000

17.335,20 Euro Umsatz im Jahr 2019

* unter 17.500

(davon muss ich noch Rückgabe / Retouren durch Kunden abziehen)

Fahrtstrecke zur Post, Kartons,Klebeband, Webhosting Gebühren müsste ja gehen?

Verstehe ich das falsch, oder kann ich doch noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen? Weil ich war im ersten Jahr unter 17.500, im laufenden (damals ja 2018) unter 50.000 und im dritten dann bei unter 17.500 wieder.

Sorry für die lange Nachricht und vielen Dank für eure Zeit

EÜR, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Umsatz, Kleinunternehmensregelung, Wirtschaft und Finanzen
EÜR als Kleinunternehmer(Reseller) Rechnung für Ankauf und Verkauf?

Hey,

meine Frage richtet sich an diejenigen, die bereits Erfahrung darin haben, eine EÜR dem Finanzamt zu übermitteln und dabei noch Kleinunternehmer sind und ihr Gewerbe auf Ankauf und Verkauf von Produkten ausgelegt haben.

Kurz um an die Reseller unter euch.

Meine Frage: Welche Daten müssen in EÜR rein(ich bin online Händler)? Bei der Umsatzseite: Datum des Verkaufs, Verkaufspreis und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten?

Bei der Verlustseite: Datum, Kaufpreis der Ware und Kurzbezeichnung der Ware oder muss eine lange Bezeichnung der Ware hinein oder vielleicht sogar EAN Nummer oder noch ganz andere Daten? 

Und wie sieht es mit Rechnungen aus. Muss ich als Kleinunternehmer für jeden Verkauf und Kauf ein Rechnungsbeleg haben, um den Betrag dieses Kaufs/Verkaufs dem Finanzamt nachweisen zu können?

Ich kann zum Beispiel beim Kaufen auf dem Flohmarkt keine Rechnung verlangen oder beim Verkaufen über Ebay Kleinanzeigen dem Kunden per Hand keine Rechnung mitgeben und selbst wenn ich letzteres könnte, welche Beweisgewichtung hätte eine von mir ausgestellte Rechnung denn ? Ich könnte auch drauf schreiben, dass ich das Produkt für 20 anstatt 40 Euro verkauft habe. Dies würde ich natürlich nicht machen, aber eine selbst ausgestellte Rechnung würde doch garnichts beweisen. Deshalb würde ich davon ausgehen das ich dahingehend nicht verpflichtet bin meine Verkäufe dem Finanzamt mit Belegen beweisen zu können, grade da das Finanzamt ja auch Paypal und meinem Bankkonto einsehen kann ob die Beträge die ich in der EÜR habe wirklich eingegangen sind. Lediglich die Kaufbelege(insofern nicht über Flohmarkt gekauft) bzw. andere Ausgabenbelege (Rechnung für Versand...) würde ich sammeln als Nachweis.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand, der bereits eine Steuererklärung in diesem Bereich durch hat, mir mit seinen Erfahrungen diesbezüglich helfen könnte !

Mit freundlichen Grüßen

Steuern, Recht, EÜR, Finanzamt, Kleinunternehmer, Reseller, Wirtschaft und Finanzen
Unregelmäßiges Gehalt auf PayPal bekommen, Geld einbehalten?

Moin,

habe folgendes Problem: ich bin 19 und habe mehr oder weniger einen Job, der sehr unregelmäßig bezahlt wird, also mal z.B. 300€ am Ende des Monats und mal 900€. Die Firma für die ich arbeite sitzt in den USA und die Zahlungen werden per PayPal an mich übermittelt. Nach wenigen Monaten wurde ich dann von PayPal angeschrieben, dass ich meine persönlichen Daten bestätigen soll, da zu viel Geld über mein PayPal-Konto eingenommen wurde. Leider war ich bei Erstellung des PayPal-Kontos noch minderjährig und mein Konto wurde gesperrt. An sich kein Problem, da ich mir auch direkt ein neues Konto machen konnte. Habe jetzt die erste Bezahlung mit meinem neuen PayPal-Konto erhalten und PayPal zeigt mir folgendes an: 

Die Zahlung von ...(Arbeitgeber) wird vorübergehend einbehalten. Das Geld wird vorübergehend einbehalten, da die Transaktion von Ihrer früheren Verkaufsaktivität abweicht. Das Geld wird als vorgemerktes Guthaben angezeigt und ist nach Auftragserfüllung verfügbar.

Anschließend steht in der Mail von PayPal noch: 

Versanddaten bereitstellen. Fügen Sie eine gültige Sendungsnummer hinzu und Ihr Geld ist einen Tag nach der Meldung des Versandunternehmens über die Lieferung der Sendung verfügbar.

Aktualisieren Sie den Status Ihrer Dienstleistung oder Ihres virtuellen Produktverkaufs. Wenn Ihr Artikel nicht versendet werden muss (z.B. E-Tickets oder Klavierunterricht), aktualisieren Sie den Auftragsstatus und Ihr Geld ist spätestens sieben Tage nach Bestätigung verfügbar.

Jetzt bin ich mir nicht sicher, was ich machen soll. Werde morgen sowieso beim Kundendienst anrufen, da mein Geld ja "eingefroren" ist sozusagen, aber das ganze macht mich ganz unruhig. Ich bin ja theoretisch kein Verkäufer im normalen Sinne, also kann ich keine Sendungsnummern hinzufügen und weiß auch nicht ob ich sowas wie einen Auftragsstatus überhaupt habe bzw. aktualisieren kann. Was will PayPal jetzt von mir? Wird mein Geld einbehalten, weil ich über PayPal bezahlt werde?

Ist kein normales Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis, sondern eher ein Zusammenarbeiten, für das ich monatlichen meinen Anteil bekomme. Anmelden wollte ich meinen "Minijob" morgen als Kleinunternehmen, da mir das von Freunden empfohlen wurde. Bin ich dann auf der sicheren Seite, falls PayPal danach fragt, ob alles auch legal vonstatten geht?

Ist eine sehr explizite Frage, aber hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Danke für eure Zeit.

Mit freundlichen Grüßen

David

Bezahlung, Recht, Minijob, Kleinunternehmer, PayPal
Kleinunternehmerregelung und Digistore24: Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?

Hallo liebes Community,

ich habe ein kleines Nebengewerbe (natürlich auch angemeldet) aufgebaut, mit dem ich über den Bezahldienstleister digistore24 etwas Geld dazu verdiene. 

Der Verkauf bei digistore24 läuft nach dem Resellermodell ab, d.h. es kommt zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und Digistore24 als Verkäufer (nicht mit mir als Verkäufer). Das heißt also ich stelle Digistore24 mein Produkt zur Verfügung und die verkaufen es in Ihrem Namen, wickeln die Rechungsstellung sowie Abführen von Steuern etc. ab und erhalten dafür natürlich auch eine Provision. Am Ende des Jahres habe ich mir dann immer meine "Verdienste" überweisen lassen und diese über meine normale Steuererklärung und Einkommenssteuerzahlung versteuert bzw. muss Einkommenssteuervorausszahlungen vierteljährlich leisten. Soweit so gut.

Da alle Umsätze immer unter der Kleinunternehmerschwelle von 17500 € lagen habe ich noch keine Berührungspunkte mit einer Umsatzsteuervoranmeldung gehabt.

Jetzt meine Frage: Eigentlich kann ich doch gar keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, weil das Digistore24 ja prinzipiell schon macht und ja sowieso auch die Umsatzsteuern automatisch abführt etc. Wenn ich jetzt über die 17500 € Umsatz kommen sollte und Umsatzsteuervorrauszahlungen leisten müsste wäre das ja "doppelt gemoppelt", da Digistore24 dies ja ebenfalls schon macht. Wie würde es in diesem Fall ablaufen, wenn ich die Schwelle von 17500 € durchbreche? Muss ich dann Umsatzsteuervoranmeldungen / -zahlungen machen?

Kurz gesagt bekomme ich ja von digistore24 das, was am Ende nach USt-Steuern und Abzug von Provisionen übrig bleibt. Auf diese Einnahmen rechne ich dann in der EÜR über Elster meine Abzüge/Ausgaben an und muss dann dementsprechend nur noch die Einkommenssteuer bezahlen.

Ich hoffe Ihr wisst, was ich meine. Vielen Dank schonmal im Voraus für Eure Antworten.

LG, beth01

Steuern, Recht, Steuererklärung, Finanzamt, Gewerbe, Kleinunternehmer, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Unternehmen, Unternehmensgründung, Auto und Motorrad, Wirtschaft und Finanzen
Abschreibung als Kleinunternehmer?

Hi, ich habe einmal eine Frage zum Thema "Abschreibung" für Kleinunternehmer bei der Steuererklärung (für 2019).

Sagen wir einmal ich hätte über das Jahr 2018 genau 3000€ als (nebenberuflicher) Kleinunternehmer (ohne MwSt. Ausweisung) eingenommen. Im gleichen Jahr habe ich zudem einen Monitor (400€) und ein Notebook (über 1800€) gekauft.

Einnahmen: 3000€ netto
Ausgaben: 2200€ brutto

Frage 1:
Seit dem 01.01.2018 können GWG bis 800€ netto direkt abgeschrieben werden. Somit könnte ich den Monitor (400€ brutto) direkt abschreiben und das Notebook zu 1/5, also 360€ brutto (da alles über 1000€ netto über 5 Jahre abgeschrieben werden muss - richtig?).

Ergibt eine Gesamtabschreibung für 2018 von: 760€ brutto

Kann ich eigentlich nur den Netto-Betrag abschreiben oder eben auch brutto?

Frage 2:
Kann ich nun einfach in meiner "Anlage S" die Summe 760€ (oder eben den Netto-Betrag) von meinen Einnahmen abziehen und müsste somit nur 2240€ (3000€ - 760€) als Gesamteinnahmen versteuern?

Frage 3:
Gilt der Wert von 800€ bzw. max. 1000€ GWG pro Ware/Gegenstand oder ist das die maximale Gesamtsumme aller Waren/Gegenstände, die ich abschreiben kann? Anders gefragt, könnte ich (nur fiktiv) 10 Monitore a 400€ direkt abschreiben oder gehen nur zwei, da ich sonst über die 800€ komme?

Hoffe, man versteht was ich meine. Würde mich über kompetente Hilfe freuen ...

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Zwei Steuererklärungen für privat und gewerblich (EÜR)?

Hallo,

ich bin hauptberuflich in Teilzeit fest angestellt und habe bisher immer eine normale Einkommensteuererklärung abgegeben. Seit Januar 2017 bin ich nebenberuflich Kleinunternehmer.

Eine sehr grundsätzliche Frage, die ich bislang noch nicht klären konnte, ist, ob ich nun für 2017 zwei Steuererklärungen statt einer abgeben muss. Also 1x privat die Einkommensteuererklärung wie gewohnt und 1x eine separate Steuerklärung/EÜR extra für die Firma, die ich als Kleinunternehmer gegründet habe?

Oder anders gefragt: Kommen sowohl die Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit als auch die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (ich habe 2017 nur Geld in den Betrieb reingepumpt und noch nichts daran verdient) in dieselbe Einkommensteuererklärung?

Wenn ja: Wird die EÜR dann an diese private Einkommensteuererklärung angehängt oder separat verschickt?

(Die letzte Frage ergibt sich daraus, dass bei meiner Privatanschrift ein anderes Finanzamt zuständig ist als bei der Anschrift für den Hauptsitz meines Gewerbes.)

Ich werde, falls ich auf zu viele Probleme stoßen sollte, natürlich einen Steuerberater hinzuziehen. Zuvor möchte ich aber zumindest versuchen herauszufinden, wie weit ich ohne Steuerberater mit der Klärung der Fragen komme. Ein Fristverlängerungsschreiben ist im Übrigen bereits vorbereitet.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Selbständigkeit, Recht, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, einnahmenueberschussrechnung, EÜR, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Kleinunternehmer Gewerbeaufgabe, was kommt nun in die EÜR?

Hallo, ich hoffe es kann mir jemand hier helfen mit dem neuen EÜR Formular fürs Finanzamt.

Ich habe im Juli 2017 mein Gewerbe als Fotografin abgemeldet. Das Gewerbe war als Kleinunternehmer Ust.G §19 angemeldet. Sprich Umsatzsteuerbefreit. Bisher hatte ich immer die EÜR per Exceltabelle ans FA gesendet. So weit so gut. Hat immer geklappt.

Nun darf man die EÜR nur noch per Formular elektronisch mit Elster ans FA senden. Ich habe nicht viel verdient mit dem Gewerbe als Fotografin. Habe alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß in das Formular übertragen.

Da ich nun das Gewerbe aufgegeben habe möchte das Formular so wie es aussieht eine „Schlußbilanz“ bzw. geht davon aus das Geschäftsvermögen in Privatvermögen übergeht? 

Ich habe für mein Gewerbe meinen eigenen Fotoapparat genützt den ich aber schon viele Jahre vor Beginn meines Gewerbes besaß. Hatte also keine Betriebsausgabe durch die Anschaffung. Der Fotoapparat ist alles was ich habe an sogenanntem Betriebsgütern bei der Aufgabe des Gewerbes. Ich verkaufe auch meine Kamera nicht

Auf Grund der Gewerbeaufgabe ploppt nun ständig nachfolgende Zeile auf 

„Hinzurechnungen und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnberechnungsart“

Und ich habe keine Ahnung was ich hier eintragen soll. Ich hoffe ich konnte einigermaßen rüberbringen was ich wissen möchte. Mit diesem Formular steh ich auf Kriegsfuss.

Hab schon Tante Google wie ein Weltmeister befragt… nichts zu finden

Wäre dankbar wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank schon mal 

Steuern, Recht, Finanzamt, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Kleinunternehmer, Wirtschaft und Finanzen
Wir wird man als Kleinunternehmer erfolgreich?

Guten Tag liebe Leute,

ich verfasse verzweifelt diesen Beitrag. Mein Vater ist Kleinunternehmer und findet Aufträge über MyHammer.de (Er ist Zaunbauer). Manchmal läuft es auch ganz gut und er bekommt im Monat mehrere Aufträge erteilt aber manchmal vielleicht nur 2 .. Natürlich ist er für alles dankbar aber allein unsere Miete kostet knapp 800€ .. Nun dachten wir uns, dass wir uns an z.B Bauunternehmen werben für eine Zusammenarbeit. Dadurch würde er ja mehr Aufträge erhalten. Wie läuft sowas eig. ab, müssen wir diese Unternehmen auch bezahlen ? Kostet das Werben etwas ? Kann ich einen Text bzw. unsere Werbung auch selber verfassen oder würde das eher unprofessionell klingen und deswegen einen Werbetexter aufsuchen ? Habe sowas zuvor noch nie geschrieben, jedoch können wir uns zurzeit keinen Texter leisten, denn in der Regel sind sie sehr teuer. Habt Ihr vielleicht andere Tipps für uns ? Wir haben schonmal Werbung gemacht und mehr als 1000€ ausgegeben, jedoch hat es garnichts gebracht.

Ich wäre für Tipps echt dankbar.

Ist echt nicht böse gemeint, deswegen bitte ich euch, bitte unterlasst Kommentare wie "Selbstständig aber keine Ahnung", " dringend zum Existenzgründung" ja wir wissen auch das wir dahin müssten aber aus privaten Gründen geht es erstmal nicht.

Ich bin für jede Antwort dankbar..

Liebe Grüße

Werbung, Selbständigkeit, Geld, bauunternehmen, Kleinunternehmer, myhammer, Texter, Auftrag

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