Kleinunternehmer und kurzfristige Beschäftigung (70Tage) gleichzeitig?

2 Antworten

Das sind zwei verschiedene Einkunftsarten, einmal aus nichtselbständiger Arbeit und einmal aus deiner gewerblichen Tätigkeit. Das wird getrennt betrachtet.

Im Übrigen versuchst du Äpfel und Birnen aufzurechnen. Die Kleinunternehmerregelung, also die 17500 hat ausschließlich mit der Umsatzsteuer zu tun, aber nicht mit der Lohnsteuer oder sonst irgend welchen Steuerarten.

Ehrengast2017 
Fragesteller
 25.10.2017, 20:46

Bzgl. der Lohnsteuer ist mir das klar. Ich möchte nur nicht meine Kleinunternehmerregelung verlieren. Also kann ich über das Gewerbe 17.500€ Umsatz machen + Summe X aus der Beschäftigung? LSt zahle ich dann ja eh nur auf den Gewinn.

newcomer  25.10.2017, 20:51
@Ehrengast2017

die Kleinunternehmer verlierste deshalb nicht. Ich bin in Angestelltenverhältnis und das seit vielen Jahren.
Seit 10 Monaten hab ich zusätzlich Kleinunternehmen angemeldet.
In diesem Jahr hab ich Est gemacht und dabei keinerlei Probleme

Renick  25.10.2017, 21:07
@Ehrengast2017

Wie ich gesagt habe darfst du das nicht vermischen. Die 17500 zählen nur mit den Umsätzen aus dem Gewerbe. Da zählt nichts anderes mit rein, schon gar kein Angestelltenverhältnis.

Warum möchtest du die Kleinunternehmerregelung nicht verlieren? Ich meine, wäre es nicht toll, wenn dein Geschäft mehr Umsatz macht und somit auch mehr Gewinn?

Geht das soweit?

Na klar.

Zählen diese Umsätze dann auch noch in die 17.500€ mit rein oder werden sie vom FA gesondert betrachtet?

Angestellte haben keine Umsätze, sie haben Arbeitslohn.