Kleinunternehmer Gewerbeaufgabe, was kommt nun in die EÜR?

2 Antworten

Wenn die Kamera überwiegend betrieblich genutzt wurde, stellt sie notwendiges Betriebsvermögen dar, unabhängig davon, dass sie zu einem Zeitpunkt vor Gewerbebeginn privat erworben wurde. Die Kamera muss dann mit der Betriebsaufgabe mit dem Teilwert (Zeitwert) aus dem Betriebsvermögen entnommen werden.

Die "unverständlichen" Zeilen erscheinen aus dem Grunde, dass im Rahmen einer Betriebsaufgabe einmalig eine Schlussbilanz erstellt werden muss, auch wenn im Vorfeld der Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wurde. Bei dem Wechsel von der EÜR zur Bilanz entstehen aufgrund der unterschiedlichen Methodik beider Verfahren Hinzurechnungen und Abrechnungen. Dies soll nur ganz kurz einen allgemeinen Überblick verschaffen - es spielen da sehr viele Sachverhalte mit hinein, die man hier unmöglich alle einzeln erläutern kann. Du solltest wirklich einen Steuerberater beauftragen, um den Jahresabschluss inklusive Schlussbilanz korrekt ermitteln zu lassen.

Das wirst du ohne die Hilfe eines Steuerberaters nicht in den Griff bekommen. Die für das Gewerbe angeschafften Gegenstände, die in dein Privatvermögen übergehen, sind ja für dich private Gewinne, die auch steuerlich relevant sind.