Friedrich Merz hat die christlichen Werte der CDU aus machtpolitischen Kalkül verraten, indem er die Legalisierung v. Abtreibungen kurz vor der Geburt bejahte.
In der gestrigen Regierungsbefragung zur Nominierung der umstrittenen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin fragte von Storch den Bundeskanzler, „ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist. Frau Brosius-Gersdorf hat gesagt, dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt. Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des 218 abstimmen wird?“ Merz im Klartext darauf: „Über die Tragweite und die Reichweite von Artikel 1 Absatz 1 unseres Grundgesetzes, Frau Storch, will ich bei anderer Gelegenheit dann gerade mal mit Ihnen gerne mal diskutieren. Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: Ja.“
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