Hallo,
es wurde vor ca. 5 Monaten ein Antrag auf Wohngeld/Lastenzuschuss gestellt und per Mail an die Wohngeldstelle versandt. Auf Rückfrage bekam man heraus, dass dort nichts eingegangen sein soll.
Es wurde kein Ablehnungsbescheid erstellt. Man teilte uns nun lediglich schriftlich mit, dass man für die Zukunft jederzeit einen Antrag stellen könnte oder man lege Belege vor, dass der Antrag per Mail versandt wurde.
Leider war als Aufbewahrungsfrist im Ordner gesendet nur 30 Tage, sodass die Mail weg ist. Die ganzen Daten liegen alle auf dem PC also noch vorhanden.
Die Bearbeitung hat für die Wohngeldberechtigte ein Angehöriger vorgenommen. Kann dieser dieses Versenden denn nicht bezeugen. Z.b. an Eides statt?
LG und dank falls jemand etwas weiß.