Kann man Eid vor Gericht auch verweigern?

6 Antworten

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Nein, das ist nicht möglich.
Vor Gericht bist Du - ganz egal, ob vereidigt oder unvereidigt - verpflichtet
a) auszusagen und
b) die Wahrheit zu sagen

Einzige Ausnahmen sind das Aussageverweigerungsrecht sowie das Zeugnisverweigerungsrecht. Ersteres ist das Recht eines Beschuldigten, keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen, wenn es ihn selbst belasten würde.
Letzteres berechtigt Zeugen, unter bestimmten Voraussetzungen in Bezug auf (nahestehende) Dritte oder sich selbst zu verweigern (in der Regel ebenfalls, um nicht sich selbst oder nahestehende Dritte (Eltern, Kinder, Geschwister, Ehepartner) mit seiner Aussage zu belasten oder aber aufgrund einer beruflichen Schweigepflicht (Geistliche, Ärzte, Anwälte etc.)).

Du darfst also in keinem Fall falsche Angaben machen, nur eben unter bestimmten Umständen die Aussage verweigern. Die Frage, ob Du vor einer Falschaussage vereidigt worden bist oder nicht hat letztendlich Einfluss auf das Strafmaß für die getätigte Falschaussage... Falschaussage unter Eid wird natürlich schwerer bestraft als eine Falschaussage ohne Eid.

Dann ist man als Zeuge nicht glaubhaft. Zeugen, denen das Gericht nicht glaubt, die vereidigt das Gericht auch nicht, weil sie die nicht sofort ins Gefängnis stecken will. Und auf Falschaussage, mit und ohne Strafe, stehen hohe Strafen. Wenn Du nicht aussagen willst, weil Du Dich nicht selbst belasten willst, musst Du das nicht, riskierst aber, dass gegen Dich ermittelt wird.

Zu beginn schwört man nicht, man wird darauf hingewiesen, dass man VERPFLICHTET ist, die Wahrheit zu sagen. Das ist noch ncihts mit Schwur oder sowas.

WENN dann im Anschluss an die Vernehmung eine Partei die Vereidigung verlangt, so ist man VERPFLICHTET, diesen Eid zu leisten. Dazu stehen alle auf und du leiststes den Eid, weil Du dazu verpflichtet bist.

Das bedeutet, Du wirst gar nicht gefragt, Dir wird befohlen, was Du zu tun hast oder Du bist der Mops.

Das ist kein Ponyhof vor Gericht und auch kein Wunschkonzert.

Wolle281  14.10.2019, 13:29

Nun, um genau zu sein, kann man einen Eid aus Glaubens- oder Gewissensgründen verweigern. Aber dann muss man seine Aussage bekräftigen, und aufs Lügen stehen dabei dieselben Strafen. Insofern bloß Wortklauberei.

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bxxz76btsarmy  17.04.2021, 01:42

ich hab in einem monat ein termin btw als zeuge, da ist etwas dabei was meine eltern nicht wissen dürfen, hab die polizei schon angelogen als ich sachen sagen musste, um mich zu schützen, denkst du ich kann dort auch machen, hab nähmlich angst...

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Nein, da du vor Gericht immer die Wahrheit sagen musst.

LG

es ist nicht so , dass du förmlich vereidigt wirst. die richterin/der richter weist dich darauf hin, dass du die wahrheit sagen musst und nichts verschweigen oder hinzufügen darfst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
archibaldesel  14.10.2019, 13:22

Falsch, die Vereidigung ist ein förmlicher Akt, der über die gerichtliche Verpflichtung zur wahrheitsgetreuen Aussage hinausgeht. Deshalb die die Strafe für Meineid auch höher, als für uneidliche Falschaussage.

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