Es gibt auch in Deutschland Samenbanken, die auch Alleinstehende zulassen. Lässt sich googlen.

Aber zwei gute Ratschläge:

Einer der bedrückendsten Aspekte der Elternschaft ist für mich der Gedanke, was es für das Kind bedeutet, wenn man sterben sollte. Ist man alleinstehend, dann potenziert sich das. Sorge also für ein gutes soziales Netzwerk um deine kleine Familie herum, damit das Kind andere vertraute Personen hat, die es auffangen können, wenn dir was zustoßen sollte.

Zweitens widerstehe bitte der Versuchung einer völlig anonymen Samenspende. Etwa der Hälfte der Kinder ist die biologische Herkunft völlig schnurz, aber die andere Hälfte macht sich irgendwann auf die Suche, und für einen Teil davon ist es dann sehr hart, wenn sie vor einer undurchdringlichen Wand stehen und den Erzeuger nicht finden können. Das willst du deinem Kind nicht antun.

Viel Glück!

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Wie soll das gehen, eine "Religion" zu verbieten? Verbieten (und auflösen) könnte man eine Organisation, die konkret umstürzlerische oder sonst kriminelle Ziele verfolgt. Das passiert auch, egal ob die was mit Religion zu tun hat. Bei Individuen geht es nur darum, ob sie tatsächlich eine Straftat begangen haben.

Vorstellen könnte ich mir hingegen, dass allen Organisationen, die nicht auch intern die Grundrechte des Grundgesetzes beachten, der öffentlich-rechtliche Status entzogen wird. Da wäre dann die Römisch-Katholische Kirche als erste dran! 👹

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Kindesvater lässt mich schlecht fühlen und manipuliert?

Ich hab ein grosses Problem. Ich habe mich von dem Vater meiner Tochter getrennt weil er nicht arbeiten will, kifft und den ganzen Tag zuhause hockt und nix tut. Ich kenn ihn mein Leben lang und er war immer ganz wichtig für mich. Innerhalb der Beziehung ließ er seine Maske immer mehr fallen and als ich schwanger war schlug er mich auch. Nachdem das Baby da war wurde es nicht besser und ich trennte mich. Nun ist es so dass ich ihn zwar nicht mehr liebe aber immer noch alles verzeihe, ihm geld leihe und helfe (er schuldet mir 1400€)

Er leiht sich von mir geld und gibt fast immer alles zurück bis auf 5 € jedes mal. Ich regte mich auf und er beleidigte mich und später schob er due Schuld wieder auf mich.

Jetzt hab ich ihn blockiert weil er wie so oft 30 min über der verabredeten Zeit war und was war. Zu seinem Dealer hat er es geschafft aber er ist jetzt Werder zuhause weil er nass geworden ist und kommt deshalb heute nicht. Ich bedankte mich für seine unzuverlässigkeit weil ich mit dem essen und dem spazieren gehen auf ihn gewartet hab und et meinte ich bin ein fettes, faules Stück

ich möchte dass er sein Kind statt jeden Tag nur noch 1x die Woche sieht

Ich mache meinen Tagesablauf zu abhängig von ihm. Das sagte ich ihm er beleidigte mich meinte ich bekomme keinen Cent zurück von ihm und wir werden uns sehen.

Tja ich bin in der Zwickmühle

Wie würdet ihr das machen? Er ist nicht eingetragen als Vater weil er zu faul war

Das wird jetzt aber vom Jugendamt gemacht qeil och UHV beantragt habe..

Ich bin komplett allein habe hier keinen. Meine eltern Wohnen in einem Dorf 500km weg zurück zu denen komme nicht in Frage ich hasse diesen Ort.

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Wenn die Geschichte so stimmt, dann würde ich den Kontakt völlig abbrechen. Was den Umgang mit dem Kind angeht, solle er sich ans Jugendamt wenden, dort seist du bereit, vernünftig mit ihm zu reden, aber nur dort. Und solange er die Vaterschaft nicht anerkannt habe, sehe er seine Tochter jedenfalls schon mal gar nicht mehr.

So wie du ihn beschreibst, kriegt er das dann gar nicht auf die Reihe.

Und bei der geringsten Handgreiflichkeit rufst du die Polizei. Jedes Mal!

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Was heißt hier "Abstammungsurkunde beglaubigen"? "Beglaubigen" lassen könnte man ggf. eine Kopie davon, aber ich bin mir nicht sicher, dass überhaupt jemand Abschriften von Personenstandsurkunden beglaubigt. Normalerweise werden immer nur Originalurkunden verlangt. Und wenn du noch eine "Abstammungsurkunde" hast, ist die über zehn Jahre alt. Jetzt gibt es nur noch Geburtsurkunden und beglaubigte Registerausdrücke (bzw. bei Altregistern beglaubigte Abschriften aus dem Registereintrag). Die bekommst du nur beim Standesamt.

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Ja

Was mich nervt, ist, dass Leute, die Toleranz und Respekt einfordern, sowas Nebensächliches wie einen Handschlag sozusagen zum Teil der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung erheben. Geht's noch? Zumal in dem Fall ja nicht mal Diskriminierung im Spiel ist, sondern die Handschlagverweigerer sind halt der Meinung, dass Männer Frauen die Hand nicht geben sollten wie eben Frauen Männern auch nicht. Das ist doch völlig symmetrisch. (Ich finde diese Segregation immer noch schwachsinnig, aber ich finde es auch schwachsinnig, EKD- oder RKK-Mitglied zu sein, ohne dass ich daraus ein Einbürgerungskriterium machen würde.)

Ob da einer Frauen als Autoritätspersonen (Polizistin, Richterin,...) nicht respektiert oder seiner volljährigen Tochter nicht zubilligt zu pennen, mit wem sie will, oder ihre Religion zu wechseln, da soll man ruhig genau hinsehen. Da würden übrigens sehr viel mehr durchfallen als wegen der Handschlaggeschichte.

Aber sich wegen eines Nichthandschlags zu echauffieren, das ist für mich nur noch krank.

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Dass Gesetze allgemeine Regeln aufstellen und zugleich Ausnahmen von der allgemeinen Regel vorsehen, ist völlig normal. Das gilt auch für Verfassungen. Ist letztlich nur eine Formulierungsfrage.

Im GG hätte ja auch stehen können: "Frauen und Männer sind nicht gleichberechtigt; abgesehen von der Wehrpflicht allerdings wohl."

Wäre dasselbe. Aber so schreibt man Gesetze halt nicht, sondern man formuliert erst die allgemeine Regel, und dann im jeweiligen Sachzusammenhang die Ausnahme von dieser allgemeinen Regel.

Sowas ist kein "Verstoß gegen sich selbst".

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Also, wenn das ein echter Händler ist, hat er auch eine Mehrwertsteuernummer.

Und wenn er in Wirklichkeit als Privatmensch verkauft hat, brauchst du auch keine Rechnung mit MwSt-Nummer, sondern nur einen Kaufbeleg:

https://finanzen.belgium.be/de/zoll_akzisen/privatpersonen/registrierung-eines-im-ausland-gekauften-fahrzeugs

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Was meinst du wohl, warum die Bank den Erbschein will? Weil sie sonst die Erbfolge selber prüfen muss und dabei ein ziemliches Risiko eingeht, wegen fehlender Informationen daneben zu liegen. Und dann zahlt sie vielleicht drauf.

Wenn du eine verbindliche amtliche Feststellung willst oder brauchst, dann gibt es dafür den Erbschein. Sonst gibt es eben keine amtliche Feststellung.

Es gibt ja auch keinen vernünftigen Grund, warum der Gesetzgeber zwei verschiedene Verfahren für eine solche Feststellung vorsehen sollte.

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Konfessionslos.

Auf einem anderen Blatt steht, dass Kirchen, je nachdem worum es geht, manchmal andere Unterscheidungen machen, z.B. nach getauft oder nicht. Und wenn du mal römisch-katholisch warst, dann bleibst du es aus deren Sicht auch, stehst aber nicht mehr "in der Gemeinschaft der Kirche". Wenn du dann ein RKK-Mitglied kirchlich heiraten willst, gelten im Detail andere Regeln als wenn du nie Mitglied warst. Aber praktisch betrachtet behandeln auch die dich weitgehend als Nichtmitglied.

Beim Einwohnermeldeamt bist du nach dem Austritt jedenfalls schlicht konfessionslos (und für alle anderen staatlichen Stellen genauso). Solange du nicht wieder derselben oder einer anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beitrittst, versteht sich.

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Partnerin will keine Familie?

Hallo in die Runde.

Ich brauche mal eure Hilfe. Meine Freundin 27 und ich 26 sind seit 5 Jahren ein gleichgeschlechtliches Paar. Wir wohnen nicht zusammen, aber da wir immer beieinander sind in meiner Wohnung, ist es fast schon so.

Ebenfalls haben wir eine einjährige Tochter.

Seit der Schwangerschaft von mir, ist sie aus meiner Sicht wahnsinnig egoistisch uns gegenüber. Wenn sie keine Lust hat auf die Familie oder ausschlafen will, geht sie zu sich in die Wohnung und macht dann die Tür zu. Ich sitze dann alleine mit der Kleinen Zuhause. Habe alle Last und Papierkram auf meinen Schultern. Wir sind beide berufstätig.

Weder beteiligt sie sich an der Hausarbeit noch an dem Einkauf, da sagt sie immer sie hätte ja nicht genug Geld um beide Haushalte zu finanzieren oder auch noch Zeit hier sauber zu machen. Sie spielt gerne mit der Kleinen, eigentlich durchgängig wenn sie hier ist. Während ich in der Zeit alles andere erledigen muss.

Da bekomme ich immer zu hören ich sei nie für das Kind da, spiele nie mit und sie würde ja nur kommen damit ich einen Babysitter habe. Um selber am Handy zu sitzen, dabei läuft meistens ein Hörspiel während der Hausarbeit, damit ich mich konzentrieren kann.

Ich bin wenn es hoch kommt 3 mal im Jahr in ihrer Wohnung, da sie immer eine neue Ausrede parat hat, dass ich nicht kommen darf. Andauernd ist es nicht aufgeräumt, sie will nicht dass die Kleine ihre Wohnung umstellt und etwas kaputt macht und so weiter.

Ich fühle mich total alleine gelassen. Wenn wir eine Auseinandersetzung wegen irgendwelchen Sachen haben, oder die Kleine mal sehr anstrengend wird, dann sagt sie jedes mal dass sie halt in ihre Wohnung nun geht, um Ruhe zu haben. Ausschlafen.

Dabei bedenkt sie nie dass ich ja auch nie Ruhe habe, weder am Sonntag. Ab und an nehmen meine Eltern sie ab Abend bis nächsten Mittag. Diese Zeit nutze ich dann um zu bügeln und alles für den nächsten Tag vorzubereiten. Oder aber um mich kurz hinzusetzen. Denn ich habe kaum Zeit für mich. Weder meinen Hobbys nachzugehen noch um mal durchzuatmen.

Ich bringe sie zur Kita, hole sie ab. Mache Essen, wasche ab und mache die Wäsche. Der Wäscheraum ist auf dem Dachboden, wohin ich die Lütte auch noch zusätzlich zur Wäsche mit hoch schleppen muss, da sie nicht alleine sein kann.

Wie würdet ihr über diese Situation als Außenstehende denken?

Ist mein Meckern gerechtfertigt?

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Erstmal in einem ruhigen Augenblick ihr deine Situation erklären. Wenn das nicht fruchtet (und lass sie durchaus ein paar Tage drüber nachdenken), Ultimatum: Entweder ihr zieht zusammen, macht den Haushalt gemeinsam und sie adoptiert das Kind. Oder sie sieht euch beide nie wieder.

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Ich hab nicht abgestimmt, weil es "optimal" eh nicht gibt. Die am wenigsten schlechte Lösung ist für jedes Land je nach Situation und Geschichte unterschiedlich.

Ich wäre mit jedem System zufrieden, das folgende Grundsätze beachtet:

- Religionsfreiheit

- strikte Neutralität des Staates

- Gleichheit aller Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

- Schutz Andersdenkender vor Ausnutzung wirtschaftlicher Macht von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

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Na ja, schön wär's ja, aber wer ist denn eigentlich die EU?

Bei jeder Entscheidung von einiger Bedeutung braucht man die Zustimmung des Parlaments und des Rates.

Und wer sitzt im Rat? Die Regierungen der Mitgliedstaaten!

Im Asylbereich braucht es im Rat wohl noch zum Großteil (hab ich jetzt nicht im Detail nachgesehen) Einstimmigkeit; und wenn nicht, dann trotzdem mehr als nur eine absolute Mehrheit.

Von daher wird das wohl nichts... weil die Mitgliedstaaten nicht wollen.

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Der Typ hat von Liebe keine Ahnung.

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Das soll wohl die Auslegung von Art. 137 Abs. 6 RV 1919 sein.

Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, dürfen ihre Mitgliedsbeiträge in Form einer Steuer beitreiben.

Dazu muss das Land ein Gesetz erlassen, sonst funktioniert es nicht.

Außerdem hat die betreffende Gemeinschaft Anspruch auf Übermittlung der nötigen Steuerdaten ihrer Mitglieder ("aufgrund der bürgerlichen Steuerlisten").

Schließlich versteht der Wiki-Text "Steuer" so, dass die Steuergläubigerin bei Nichtbezahlung nicht einfach darauf verwiesen werden kann, den Steuerschuldner eben zu verklagen, sondern dass ein administratives Einzugsverfahren (mit Pfändung usw.) vorzusehen ist. Ob das so stimmt, da wäre ich mir aber nicht so sicher.

Allerdings gehen die Kirchensteuergesetze aller Länder darüber hinaus und sehen den Einzug der Kirchensteuer zusammen mit der Lohnsteuer durch die staatlichen Finanzämter vor.

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gelöscht, falsches Feld

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Natürlich ist das ein Widerspruch. Aber das ist egal, weil schließlich beides in demselben Grundgesetz steht. Art. 12a GG sieht eine Ausnahme von Art. 3 GG vor (und ebenso von Art. 12 GG). Damit ist die Sache gegessen.

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Wenn das Kind nach Einreichung des Scheidungsantrags geboren wurde, kann der leibliche Vater es mit Zustimmung des Ehemannes (und der Mutter) anerkennen. Dann wird er mit Rechtskraft der Scheidung rechtlicher Vater.

Ansonsten bleibt nur die gerichtliche Vaterschaftsanfechtung, damit der leibliche Vater auch rechtlicher Vater wird.

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Deutsch und polnisch.

In Deutschland und Polen reicht es, einen Elternteil mit der jeweiligen Staatsangehörigkeit zu haben.

Dass sie in den Niederlanden geheiratet haben, ist irrelevant. Und Australien hat den Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund der Geburt im Inland abgeschafft.

Wäre das Kind z.B. in den USA geboren, hätte es drei Staatsangehörigkeiten.

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