Falschaussage oder nicht ?

4 Antworten

Du sagst du kannst dich nicht so genau daran erinnern. Also wenn du es nur bruchteilhaft erklärt hast können die dir nichts tun. Wenn du aber Dinge erzählt hast wo du dir nicht mehr sicher bist ob es wirklich so war und dann ist es wirklich nicht so passiert und die finden das heraus dann klar. Aber ich denke ja nicht dass du Dinge erzählst die du so nicht mehr weißt oder?

Würde mir da keine Gedanken machen.

Eine lückenhafte Aussage ist unproblematisch, auch die Aussage, sich nicht vollständig erinnern zu können.

Da Verhandlungen meist erst viele Monate nach einem Vorfall stattfinden, ist das auch nicht verwunderlich.

Im Normalfall kann dir kein Richter daraus einen Strick drehen.

Solang die Richterin nicht gesagt hast, dass du nochmal Post bekommst, musst du nichts befürchten.

Stand letztens erst vor Gericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wir waren nicht dabei und können das nicht beurteilen.

Aber wenn dir der Richter schon so offensichtlich nicht glaubt ist eine Anzeige sehr wahrscheinlich.