Jumpscare Anzeige?
Mein Freund hat einen Herzschrittmacher, und darf deshalb ein paar Sachen nicht.
Dazu gehören zum Beispiel keine Jumpscares.
Wenn aber in einem YouTube Video eines ist, und ihm etwas passiert, kann er dann den Videoproduzenten wegen Körperverletzung anzeigen?
Frage einfach aus Interesse
6 Antworten
Was soll der Videoproduzent für die Erkrankung deines Freundes können?
Dein Freund ist selbst verantwortlich für das, was er tut.
Dein Argument ist nicht wirklich sinnvoll. Es wird ja auch vor Eppelipsie usw. gewarnt
Ja und? Dein Freund weiß, was er machen darf und was nicht. Er ist ein denkender Mensch (hoffe ich zumindest), und ist für sich selbst verantwortlich.
Aber woher soll er denn wissen dass dort ein Jumpscare kommt
Indem er sich das Video anschaut?
Man muß nicht Alles nachmachen, was man gezeigt kriegt.
Gegenfrage woher soll er wissen dass es keinen gibt?
Woher sollte man wissen dass man seine Katze nicht in die Mikrowelle Steckt?
Oder woher sollte man wissen das es nicht gesund ist Kiloweise Salz zu futtern?
Er entscheidet sich selbst die Videos zu gucken. Er weis dann hoffentlich auch welche Art von Video er sich ansieht und kann dementsprechend auf sich selbst aufpassen.
Ich kenne mich damit nicht so gut aus, allerdings sehe ich meistens nur Warnungen in Videos für Epilepsie und eigentlich nie für etwas anders, daher denke ich, dass es aktuell nicht wirklich möglich wäre eine Anzige zu stellen.
joa man könnte es mal versuchen also eine anzeige kostet ja nichts aber ich weiß nicht wie viel man da erreicht. also wenn es gekenzeichnet ist, dann hat er keinen erfolg wenn nicht könnte der youtuber ein paar probleme kriegen aber der wird dann warscheinlich sehr leicht bestraft
Da jumpscares wohl nicht illegal ist zu veröffentlichen - nein.
Anzeigen kann man alles, auch wenn jemand im Winter auf der Straße ein Eis ist. Es wird für den Youtuber aber keine Konsequenzen haben, da kein Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Jumpscares sind nicht verboten und damit auch nicht strafbar.
Eine Straftat ist schon deshalb ausgeschlossen, weil der Youtuber schon gar keine Tatherrschaft hat.
Aber wenn vor dem Jumpscare nicht gewarnt wird