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Treppe zu nervig = TikTok Trend

Nicht jede Treppe ist gleich angenehm zu laufen. Das ist auch der TikTok-Nutzerin "Ballischrott" aufgefallen. Und das hat jetzt für einen Trend bei TikTok gesorgt.

Bei TikTok postete "Ballischrott" ein Video, wie sie in Lissabon eine Treppe herunter geht. Während des Abstiegs ruft sie ihren Freundinnen, die vorausgehen zu:

"Das ist so nervig, hier runterzulaufen. Weil die Treppe ist nicht genormt."

Die Freundinnen lachen - und das Netz lacht auch.

Doch im Netz bleibt es nicht nur beim Lachen. Nach bekannter TikTok-Manier greifen viele Nutzer die Idee auf. Sie nutzen das Audio um es hinter ihre eigenen Videos zu legen. Sie laufen an den verschiedensten Orten Treppen herunter, wie beispielsweise an der Treppe der Chinesischen Mauer oder der Treppe in einem Bus. Und immer ist im Hintergrund Ballischrotts Stimme zu hören, die sagt: "Weil die Treppe ist nicht genormt".

"Life after genormte Treppen"

Die Nutzerin selbst ist etwas irritiert über ihre plötzliche Bekanntheit. Bei TikTok postete sie anschließend ein Video mit der Aufschrift: "Life after genormte Treppen".

Hier sagt sie: "Den ganzen Tag höre ich aus irgendwelchen Videos heraus, meine Stimme, weil ich scheinbar die Person bin, die das für Deutschland unpolitischste Thema zum drüber reden geschaffen hat. Die scheiß Treppen."

Eine solche Treppe wie die in Lissabon dürfte es hier in Deutschland eigentlich nicht geben. Denn Treppen und Geländer werden in Deutschland nach der DIN-Norm "DIN 18065 Gebäudetreppen" geplant und errichtet. DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) festgelegt, einer unabhängigen Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland und weltweit.

"DIN 18065 Gebäudetreppen" ist in den meisten Bundesländern in der Liste der technischen Baubestimmungen enthalten und damit auch öffentlich rechtlich eingeführt. Diese technischen Baubestimmungen sind keine reinen Empfehlungen, sondern müssen von den jeweiligen Behörden der Bauaufsicht beachtet werden. Ergänzt wird die DIN-Norm durch die Landesbauordnungen. Widerspricht sie dieser, dann gilt primär die Landesbauordnung.

Viele Regeln für "genormt"

Nach DIN 18065 sind unter anderem auch die "Grenzmaße für nutzbare Treppenlaufbreite, Treppensteigung, Treppenauftritt" festgeschrieben. Je nach Gebäude und Art der Treppe variieren die Werte hier leicht.

Für baurechtlich notwendige Treppen in Gebäuden im Allgemeinen gilt: Der Auftritt einer Stufe muss eine Tiefe von mindestens 26 und maximal 37 cm haben. Die Höhe der Stufe muss zwischen 14 und 19 cm liegen. Und die nutzbare Laufbreite muss mindestens 100 cm betragen.

Aber es gibt noch eine Vielzahl weiterer Regeln für Treppen: Die "lichte Treppendurchgangshöhe", also die Kopfhöhe bei allen Treppen, muss mindestens zwei Meter betragen. Nach maximal 18 Stufen muss ein Podest kommen. Treppengeländer müssen laut Bauordnungsrecht eine Mindesthöhe von 90 cm besitzen - wenn die mögliche Absturztiefe 12 Meter nicht überschreitet. Und es macht auch einen Unterschied, wo die Treppe sich befindet: Für eine Treppe in einem Kaufhaus gelten zum Teil andere Regeln, als für die Treppe in einem Wohnhaus.

Aus dem Schritt gekommen

Im Video der Nutzerin Ballischrott ist zu erkennen, dass die Treppe einen sehr breiten Auftritt und eine sehr geringe Steigung besitzt.

Sie entspricht wahrscheinlich nicht den Grenzmaßen oder der Schrittmaßregel, wodurch die Nutzerin beim Abstieg der Treppe aus dem Schritt kommt - und das ist dann "nervig".

Was denkt ihr darüber?
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Akif Pirincci - Haft oder Meinungsfreiheit?

Die Jüngeren hier kennen den Autor Akif Pirincci vermutlich nur als rechten Blogger. In den 90ern schrieb er noch unterhaltsame, harmlose aber nicht dumme, Katzenkrimis.

Heute ist er 64 und sitzt in Bonn auf der Aklagebank.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Volksverhetzung vor. Das Bonner Amtsgericht verurteilte den in der Türkei geborenen Pirincci heute zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung.

Pirinnci bleibt trotzdem zunächst auf freiem Fuß. Sein Anwalt ging in Berufung.

Hier die soeben erschienene Meldung des WDR.

Was denkt Ihr?

Fallen Äußerungen wie diese (siehe unten) noch unter die Meinungsfreiheit, oder ist das harte Urteil gerechtfertigt?

In dem Text aus dem Juni 2022 schimpft der 64-Jährige über Migranten und stellt laut Anklage ohne Belege Behauptungen über angebliche Straftaten auf. Pirinçci schreibt von Muslimen und "Afros", die in den Jahren 2015 und 2016 als "Schmarotzer" nach Deutschland gekommen seien und sich "mikrobenartig immer weiter vermehren" würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine "bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen" verantwortlich.
Pirinçci und sein Verteidiger widersprachen. Nicht jede Flüchtlingskritik oder grenzwertige Äußerung sei eine Volksverhetzung.
Volksverhetzung 56%
Meinungsfreiheit 44%
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