Vermietung von Wohnungen?
Hallo,
wir vermieten zwei Wohnungen und sind überlegen was für uns sinnvoller in Blick auf das Absetzen einiger Kosten beim Finanzamt. Wir haben einen Gaszähler und Stromzähler, also ist in der Miete bereits Gas und Strom enthalten. Die Abschläge bzw. die Jahresabrechnung des Versorgers zahle somit ich (Eigentümer). Aber bei vermieten Wohnungen kann man diese Kosten anteilig absetzen. Ich stelle mir die Frage, ob ich ein Mietvertrag gestalten soll, in der Vorauszahlungen erhoben werden oder ich eine Pauschalmiete erheben soll, die sich aus Kaltmiete und Betriebskosten zusammensetzt, wobei die Betriebskosten unter anderem Strom und Gas enthalten. Reicht es dem Finanzamt die Jahresabrechnung meines Energieversorgers vorzulegen und anteilig entsprechend als Werbungskosten abzusetzen , auch bei Pauschalmiete, an der man aber erkennt, was Kaltmiete und Nebenkosten sind.