Vertrag – die besten Beiträge

Provider: Warum fällt es bei vielen Menschen so schwer einen anderen ( besseren ) Anbieter zu wechseln? Fremd gehen ist doch legal

Moin zusammen.

Ich verstehe nicht wieso, viele Menschen Monat für Monat ordentlich Geld dafür bezahlen, nur damit die ins Internet surfen. Soweit so gut. Aber ich höre und lese immer wieder bei Allestörungen.de von Stammkunden fast, dass die mit deren Service und Dienstleistungen von Vodafone ( ich hab kein Vodafone ) sehr unzufrieden sind. Und meist gefühlte jede Woche ständige Internetausfälle, Unterbrechungen bis hin zu totalen Internet, TV und Telefon Blackout. Und das ist nicht was man erreichen will. Es ist doch eher frustrierend oder nicht?. Und da Frage ich mich auch ernsthaft, warum unterstützen viele Menschen für dieses Unternehmen Monat für Monat? Wenn jeder User es doch weiss, dass das Unternehmen so miserabel und schlecht läuft. Da würde ich doch kein Geld mehr bezahlen. Und die Kunden im Regen stehen lassen. Man hat doch als Kunde König oder Königen einen Recht und Anspruch auf Kündigung. Oder zumindest man kann den Vertrag um bis zu 50% mindern. So stehst im TKKG Gesetz drin. Und mich wundert es nicht, warum der Anbieter vielen Kunden verlieren, und lieber zu Telekom, 1&1 oder bei E-Plus wechseln. Weil der Service viel viel besser läuft. Und fremd gehen ist doch legal und völlig legitim.

Bild zum Beitrag
Server, Internet, TV, WLAN, Telefon, Anbieter, Vertrag, Anbieterwechsel, Ausfall, Provider, Telekom, Vodafone

[Österreich] Gelten Mündliche Vereinbarungen Über Einer Schriftlichen Im Nachhinein?

Es geht um Folgendes: Mein Therapeut, bei dem ich nur eine Stunde war, verlangte per Rechnung schriftlich 289 Euro von mir. Es war das erste Mal, dass wir uns sahen, ich habe ihn aufgesucht, aber er arbeitet mit der Kassa. Er hat mir am Ende einen schriftlichen Befund ausgestellt, den ich gebraucht habe, der mir aber leider nichts gebracht hat. Daraufhin schrieb ich ihm, dass ich einfach fragen wollte, ob ich aufgrund dessen eine niedrigere Summe zahlen kann, aber die volle zahle natürlich, wenn er nein sagt. Das ist alles schriftlich per WhatsApp festgehalten.

Er schrieb mir: "Ja, gib mir einfach 100 Euro, dann hat sich’s." Ich stimmte dem schriftlich zu und habe das auch so getan. Gilt das nicht als mündliche Vereinbarung, die über die schriftliche hinausgeht als neuer Vertrag mündlich? Jetzt sagt er mir sogar, dass die schriftlichen 289 schon ein Rabatt waren, wovon er mir vorher nichts sagte, und er eigentlich bei 520 Euro war, dass dies keine Sprechstunde, sondern für einen Befund war. Ich habe die 100 nach der mündlichen Vereinbarung schon überwiesen.

Zumindest nach § 914 ABGB berufen (Vertragsauslegung):

Verträge sind so auszulegen, wie es der übereinstimmende Wille der Parteien war.

§ 1380 ABGB – Vergleich:

„Ein Vergleich ist ein Vertrag, wodurch strittige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas zu geben, zu tun oder zu unterlassen verbindet.“

Therapie, Kündigung, Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Recht, Anwalt, Rechte, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Mietvertrag, Psychose, Psycho, Psychologe, Psychotherapie, Rechtschreibung, Rechtsextremismus, Sprechen, Sprechstunde, therapiehund, Vertragsrecht, therapieabbruch, Therapiemöglichkeiten, therapieplatz

Mietbeginn - Vermieter meldet sich plötzlich nicht mehr?

Hallo, eigentlich sollte mein Mietverhältnis morgen beginnen. Leider habe ich jedoch seit etwas über einer Woche keine Rückmeldung mehr vom Vermieter erhalten.

Den Mietvertrag habe ich bereits unterschrieben und sowohl digital als auch im Original per Post an den Vermieter gesendet. Den digitalen Erhalt hat er noch bestätigt und angekündigt, mir ein von ihm unterschriebenes Originalexemplar zurückzusenden. Das war mein letzter Kontakt mit ihm vor gut einer Woche.

Seitdem habe ich mehrere E-Mails geschickt (u. a. mit dem Nachweis meiner Haftpflichtversicherung, einer Frage zum Stromzähler sowie einer Nachfrage, ob der Mietvertrag denn überhaupt angekommen oder eventuell per Post verloren gegangen ist), aber keine Antwort erhalten.

Ich habe nun folgende Fragen:

  1. Ohne Bestätigung, dass der Vermieter den Vertrag ebenfalls unterschrieben hat, ist der Mietvertrag doch noch nicht gültig - korrekt?
  2. Falls ich das unterschriebene Exemplar erst nach offiziellem Mietbeginn erhalte, wäre der Vertrag dann überhaupt noch wirksam?
  3. Reicht in diesem Fall ein digital unterschriebener Mietvertrag oder ist zwingend das Original in Papierform erforderlich?

Die erste Mietzahlung sowie die Kaution werde ich vorerst nicht überweisen (eigentlich bis morgen fällig), solange die Vertragslage unklar ist.

P.S.: Der Vermieter ist übrigens eine überregionale Hausverwaltung, also keine Privatperson.

Kündigung, Wohnung, Miete, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermietung, Kaution, Vermieter, Immobilien, Vertrag, Mietvertrag, schlüsselübergabe, wohnungskündigung, Wohnungsübergabe, Nachmieter, Mietrecht Kündigung

Mietverhältnis beendet, was passiert, wenn ich Schloss auswechseln lasse?

Ich vermiete in Deutschland ein Ferienhaus komplett eingerichtet mit schönen Möbeln und Geschirr, Bettwäsche, Staubsauger usw.

Bis jetzt sind alle Feriengäste und Mieter, welchen ich einen Vertrag für vorübergehenden Gebrauch (der Grund war gegeben und die Mietdauer auf die vom Gesetz erlaubten 6 Monate beschränkt) wieder ausgezogen, einige fanden sogar innerhalb eines Monats eine neue Wohnung und 2 Familien benötigten 5 Monate bis sie ausgezogen sind, da jeweils wegen eines Stellenwechsels die 3-monatige Probezeit abgewartet wurde, bevor die Leute nach Wohnraum gesucht haben.

Bei den jetzigen Mieter habe ich Sorge. Das Enddatum des Vertrages ist sehr nahe. Einen Termin für die Hausabnahme d.h. Rückgabe habe ich jetzt festgesetzt und per Einwurfeinschreiben mitgeteilt, da ich vorher den Mietern eine Frist setzte, dass sie den Rückgabetermin mitteilen sollen und bei mir keine Nachricht angekommen ist.

Ich werde mit einem Kollegen vor Ort gehen beim Abnahmetermin, den ich mit genauer Zeitangabe bekannt gegeben habe. Was ist, wenn die Mieter nicht ausgezogen sind? Darf man ein Schloss auswechseln lassen? Kann ich eine Busse erhalten? Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn die Leute von meiner Einrichtung Dinge mitnehmen und verschwinden, kann ich dies nicht verhindern.

Was ist, wenn sie ausgezogen sind und eine Menge von meinen Einrichtungsgegenständen mitgenommen haben? Da sie 1 Monatsmiete nicht bezahlen konnten, haben sie kein Erspartes. Wenn ich das Haus i.O. zurückerhalte kann ich die Monatsmiete schenken, ich muss jedoch das Haus zuerst sehen.

Wenigstens haben die Mieter keinen Mieterschutz, wenn nur für vorübergehenden Gebrauch vermietet wird. Eine Räumungsklage würde ich selbst einreichen 3-fach für Herr und Frau ... und für das Amtsgericht je 1 Exemplar. Ich hoffe es gibt dann einen Entscheid auf Papier und keine Gerichtsverhandlung, kennt sich jemand aus?

Können Mieter, die keinen Mieterschutz haben und der Vertrag eindeutig beendet ist Widerspruch gegen eine Räumungsklage machen? Ich bin in einer blöden Situation.

Kündigung, Mietrecht, Immobilien, Vertrag, Mietvertrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vertrag