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Mitbewohnervereinbarung = Mietvertrag?

Hallo zusammen!

Ich habe im Gutglauben (ja, sehr naiv) Mitbewohnervereinbarung unterschrieben. Diese ist wie ein üblicher Mietvertrag aufgebaut:

  1. Namen der Vertragspartner: Hauseigentümer/Selbstnutzer - Ich, Mitbenutzer
  2. Räumlichkeiten: 1 Großes Schlaf/Wohn/Arbeitszimmer, 1 Küche, 1 Sanitär (Nur Toilette, Dusche befindet sich bei "Mitbewohner" im Geschoss darüber), 1 Balkon -Damit ist, abgesehen vom Duschen, eine autarke Wohneinheit gegeben
  3. Zeitlicher Rahmen (Ca. 1 Jahr)
  4. Wohnkostenbeitrag (knapp 820€ was in etwa dem durschnittlichen qm-Mietpreis entspricht
  5. Mängel und Schäden (das übliche) - Müssen mitgeteilt werden, Renovierungsarbeiten besprechen und genehmigen.
  6. Kündigungsfrist 1 Monat
  7. Änderungen nur mit schriftlicher Ergänzung
  • Die Wohnung war zum Zeitpunkt des Bezuges vollgemüllt, mit ca. 3,5m² Schimmel an der Wand, Küche und Bad zum Zeitpunkt des Bezuges unbenutzbar, Trinkwasser aufgrund alter, unbenutzer Leitungen nicht sicher
  • Die Wohnung wurde durch mich hergerichtet und in einen bewohnbaren Zustand gebracht. Die Mängel waren dem Vermieter bekannt und die Beseitigung der Mängel aus gesundheitlichen Aspekten relevant so wie abgeklärt.

Die Frage: Gilt diese "Mitbewohnervereinbarung" als Mietvertrag? Gelten übliche Mieterschutzrechte wie bspw. eine Mietminderung? Welche sonstigen Ansprüche kann ich erheben?

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