Hallo Zusammen,
ich habe mein seit 11 Jahren bestehendes Mietverhältnis ordentlich Gekündigt.
Im meinem Mietvertrag steht zum Thema Schönheitsreparaturen folgender Passus drin:
"Der Mieter verpflichtet Sich während der Dauer der Mietzeit Schönheitsreperaturen (Tapezieren, Streichen etc) auf eigene Kosten vorzunehmen
Diese Verpflichtung gilt im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen (Renovierungsfristen)
Innentüre alle 5 Jahre
Tapezieren Streichen der Wände und Decken alle 5 Jahre
Entfernen und Anbringen Raufasertapeten alle 10 Jahre
Die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung. Der Nachweis durch laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch Vorlage der Rechnungen Beispielswiese für Material zu erbringen.
Die Wände sehen noch Sauber aus wobei ich im Wohnzimmer sowieso vorhatte zu Streichen da ich ja jetzt ausziehe bzw, es feststand das ich ausziehe habe ich es nach hinten verschoben.
Weitere Schäden in der Wohnung sind
Badezimmer Fensterfuge verschimmelt
Dusche Schwarze Flecken an der Silikonfuge in der Duschwanne
Muss ich die Sachen vor dem Auszug in Ordnung bringen ?