Neue Verträge?
Hey, danke für die Antworten im letzten Post. Viele haben auf § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB verwiesen, somit muss mein ehemaliger Vertrag übernommen werden.
Jedoch haben meine Arbeitskollegen alle einen neuen Vertrag bekommen beim Praxisinhaberwechsel. Musste das gemacht werden oder hat mein Arbeitgeber den strategisch schlaueren Weg genommen um eine Probezeit im neuen Vertrag zu vereinbaren und die Kündigungsfrist zu verkürzen durch neuen Vertrag? Und handelt es sich wirklich um einen Betriebsübergang, weil ich habe gelesen, dass dieser Punkt wichtig sei bei der Übernahme von Verträgen? Würde mich interessieren.
Laut meinen Arbeitskollegen soll auch alles gleichgeblieben sein im Vertrag, ob es 100% stimmt, kann ich nicht sagen.
Bei mir beispielsweise, bin Azubi, gibt es keinen neuen Vertrag und ich habe keine neue Probezeit. Er sagt jetzt angeblich es soll einen neuen Vertrag geben. Hab extra bei der Ärztekammer angerufen, die meinte es wird übernommen.