Versicherung – die besten Beiträge

Gewerbe und Krankenkasse allgemeine Frage?

Hallo,

mein Partner und ich beabsichtigen, ein Gewerbe in Form einer GbR zu gründen, da wir eine vielversprechende Geschäftsidee entwickelt haben. Uns ist bewusst, dass mit jeder Gründung ein gewisses unternehmerisches Risiko verbunden ist, weshalb wir die Situation realistisch einschätzen und auch Szenarien in Betracht ziehen, in denen sich das Vorhaben möglicherweise nicht wie geplant entwickelt.

In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die Frage, ob es möglich ist, das Gewerbe im Falle eines ausbleibenden Erfolgs bereits nach wenigen Monaten – etwa nach zwei bis drei Monaten – wieder abzumelden. Besonders interessiert uns in diesem Zusammenhang die Regelung bezüglich der Krankenversicherung: Besteht die Möglichkeit, nach einer Abmeldung des Gewerbes wieder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen zu werden, sofern die Voraussetzungen dafür weiterhin erfüllt sind? Hintergrund ist, dass wir in der Anfangsphase nur ungern Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in Höhe von ca. 180 bis 200 Euro monatlich leisten möchten, wenn noch keine Einnahmen erzielt werden.

Zudem hätten wir eine Frage hinsichtlich des Kindergeldanspruchs: Bleibt dieser auch nach der Gründung einer GbR weiterhin bestehen oder kann es hierbei zu Einschränkungen kommen?

Danke für euere Antworten.

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Heirat, Kind, Ex, Krankenversicherung?

Hallo,

mein Verlobter und ich heiraten dieses Jahr im Juli. Ich habe einen Sohn (8) aus früherer Beziehung und wir haben zusammen noch ein gemeinsames Kind.

Der Vater, oder auch gerne nur Erzeuger meines Sohnes, hat seit 6 Jahren kein Interesse mehr an seinem Kind. Autos, Partys, Frauen sind wichtiger ^^ Egal.

Mein Verlobter (Vollzeit berufstätig) wollte unsere Tochter und mich mit Beginn der Eheschließung in seine Krankenversicherung aufnehmen. Aktuell sind beide Kinder bei mir versichert über das Jobcenter, da wir noch in getrennten Haushalten leben. Das Problem der Krankenversicherung wäre einfach gelöst, wenn mein Verlobter meinen Sohn adoptieren würde. Für ihn gar kein Problem, aber wenn möglich, würden wir das gerne unseren Sohn selbst entscheiden lassen, wer als sein Vater eingetragen werden darf, sobald er die Reife hat, die Bedeutung davon zu verstehen.

Sollte eine Adoption nicht in Frage kommen, wie könnten wir ihn dennoch versichern? Soweit ich weiß, ist sein leiblicher Vater nicht dazu verpflichtet, seinen Sohn in seine Versicherung mit aufzunehmen, da sie in verschiedenen Haushalten leben. Abgesehen davon, soll er eh kein Rolle in unserem Leben spielen. Kann ich eine eigene Krankenversicherung für mein Kind abschließen und wie viel würde das ca. im Monat kosten (AOK)?

Liebe Grüße

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