Folgender Fall:
Person A hat den Schlüssel offiziell vertraglich und darf laut Vertrag den Schlüssel eigentlich nicht weitergeben und bei Verlust würden 10tausend Euro kosten entstehen.
Person B ist der Arbeitskollege und besitzt keinen Schlüssel
Von der Arbeitsstelle (Abteilungsleiter) wird aber immer wieder erwartet, dass Person B auch mal Morgens kommt und die Tür aufschließt. Deshalb wird der Schlüssel von Person A immer innerhalb einer Schicht weitergegeben und untereinander getauscht.
Person B erhaltet sogar den Schlüssel auch mal von anderen Kollegen.
Person A und B erwähnen immer wieder beim Abteilungsleiter, dass Person B auch einen eigenen Schlüssel braucht. Abteilungsleiter ignoriert dies. Geschäftsleitung bekommt es nicht mit.
Nun hat Person B den Schlüssel verloren?
Was passiert?
Wer haftet?
Wie kann man dem Schadensersatz entgehen?