Verantwortung – die besten Beiträge

Wie erkläre ich meinen Eltern das ich nicht in den Urlaub mit fliegen möchte?

Hallo liebe Community, ich habe folgendes Problem, meine Eltern planen seit kurzem einem Urlaub. Natürlich fliegt die ganze Familie in den Urlaub insbesonder ICH. (Mutter, Vater, Sohn)! So, nur leider möchte ich nicht in den Urlaub fliegen, meine ehrlichen Gründe sind:

  1. Ich möchte nicht !
  2. Im vorrigen Urlaub wurde ich sehr krank
  3. Mir gefällts hier, wo ich derzeit bin besser, egal wie das Wetter ist.
  4. Ich habe eine Freundin.

Zu 4. möchte ich noch dazu sagen, dass ich nicht wegen Ihr mit fliegen möchte, oder Angst habe das sie etwas dummes macht wenn ich nicht da bin. Sondern für mich, selber mag ich es nicht, wenn ich eine Person alleine lasse, und ich vielleicht mich "vergnüge". Ich will sie deswegen nicht alleine lassen, da Sie und Ich unteruns sind, keine anderen tausend Freunde, mit denen Sie oder Ich bzw. wir beide etwas unternehmen.

Etwas zu mir um die Antwort zu erleichtern: Ich bin 16 Jahre alt, ich bin mir selbst bewusst, was es für eine Verantwortung mit sich bringt, wenn ich 1 Woche alleine zuhause bin. Ich bin kein Typ, der jedes Wochenden Party macht, eigentlich kann man mich von so einem Thema ausschließen. Es gibt nur ein Problem, ich habe früher einmal gekifft, und habs meinen Eltern Anfang März gebeichtet, weil ich gegenüber Ihnen nichts verheimliche. Natürlich wie auch andere Eltern, machen Sie sich sorgen. Nur ich bin zu 101% weg von den Drogen, durch Hilfe, von mir selbst und meiner Freundin, habe auch keinerlei Kontakt zu solchen Personen die damit etwas am Hut haben.

Deswegen ich möchte wirklich auf keinen Fall, in den Urlaub fahren. Nur wie mache ich meinen Eltern das klar, ich habe schon gesagt " Ich könnte ja zuhause bleiben" Da haben sie nur bisschen komisch geschaut und Nein gesagt und gegrinst. Tja ich finde es nicht witzig aber ich brauch trotzdem eine Lösung, ich hoffe ihr könnt mir eine ausführliche Lösung zeigen.

Ich danke euch schon im Vorraus.

Lg Eigthy

Urlaub, Eltern, Drogen, Freundin, kiffen, Verantwortung

Kaninchen im Winter reinholen? (Schwierige Situation, krankes Kaninchen)

Hallo Leute (:

Diese Frage wurde bestimmt schon oft gestellt, und eigentlich sollte man Kaninchen im Winter draußen lassen, ich weiß, aber bei meinen Kaninchen ist das Ganze etwas komplizierter...

Und zwar:

Ich (16) habe zwei Kaninchen, eines davon ist jetzt bald 7 Jahre alt. Sie war bisher jeden Winter draußen, aber seit 1-2 Jahren reagiert sie immer sehr empfindlich auf Temperaturen...

Beispiel: Letzten Winter (bei etwa -15°C) wurde sie auf einmal krank. (Etwas bei der Verdauung, ich habe nicht ganz verstanden, was genau) Der Tierarzt sagte, dass das bei diesen Temperaturen vielen Kaninchen passiert und das wir sie deshalb, bis sie wieder gesund ist und es nicht mehr so arg kalt ist, drinnen lassen sollten, was wir auch gemacht haben...(waren ca 1einhalb Wochen)

Das war nicht das einzige Mal, dass sie krank wurde, z.B. beim Wechsel von Sommer-Winter bei den starken Temperaturschwankungen, wurde sie wieder krank... Das war gerade erst vor Kurzem und sie darf laut Tierarzt nur hauptsächlich Heu fressen und ein kleines bisschen Obst/Gemüse, damit der Magen nicht bläht (oder so). Diese wenigen Nahrungsmöglichkeiten machen es noch schwieriger, da sie ja viel Energie/Fett brauchen, um den Winter zu überstehen...

Und jetzt bin ich wirklich am Überlegen, ob ich sie unter diesen Umständen nicht lieber reinholen soll im Winter...

Wir würden den ca 4qm großen Stall direkt in die Garage stellen, wo es ca 10°C hat...

Was sagt ihr dazu? Ich traue mich einfach nicht, wenn es wieder -20°C hat, mein schon etwas geschwächtes Kaninchen draußen zu lassen...

Soll ich sie schon jetzt reinstellen, damit kein großer Temperaturunterschied stattfindet (draußen hat es bei uns auch so ca 5-10°C) Oder erst wenn es ganz brutal kalt wird?(-20°C)

Danke für Antworten (:

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Schopenhauer: Es gibt keine Willensfreiheit - ist der Mensch verantwortlich?

Schopenhauer sagt ja, dass es keine Willensfreiheit gibt. Mit der Begründung, alles was ein Motiv hat (und jeder Wille muss eines haben), geschieht mit Notwendigkeit. Und was mit Notwendigkeit geschieht, ist nicht frei. So, nun geht es darum, ob ein Mensch verantwortlich ist. Normalerweise würde ich nun sagen, dass ein Mensch nicht verantwortlich für seine Taten sein kann, da er gar nicht anders handeln konnte. Denn er handelte nach seinem Willen, der gebildet wurde aus Motiv und dem angeborenen und unveränderlichen Charakter. Somit kann er ja auch nichts für seinen Charakter. Für das Motiv, das nicht aus seinem Selbtbewusstsein entspringt, ja noch weniger. Nun sagt er aber in etwa: "Die Unveränderlichkeit des Charakters ist die Voraussetzung für Verantwortung, denn der Mensch muss seinen Charakter kennenlernen." Die kennengelernte Charakter sei der empirische Charakter und der das Gewissen. Wie habe ich das nun zu verstehen? Inwiefern hat der Mensch nun doch Verantwortung für seine Taten? Soll er seinen Charakter erkunden und somit Situationen umgehen, in denen sein Charakter, was er aus Erfahrung gelernt hat, schlecht handeln würde? Ist das denn möglich? Das hat doch der Mensch nicht zu bestimmen, sondern das Motiv und der Charakter? Irgendwas lässt sich da von mir nicht begreifen...

Philosophie, Verantwortung, Wille, Schopenhauer, Willensfreiheit

„Rauswurf“ aus Gymnasium (11.Kl.) nach 2 Jahren Krankheit!

Heute wurde meinem 19-jährigen kranken Sohn von seiner Schule (Gymnasium) angeraten, sich zum Ende dieses Schuljahres selbst von der Schule abzumelden (Originaltext Schule: „Das sieht besser aus, als wenn wir dich rausschmeißen“), weil der Schuldirektor beschlossen hat „bei uns geht es hier für dich nicht weiter!“ Zur Vorgeschichte: Der Schüler war 17 Jahre alt und in der 11. Klasse eines nieders. Gymnasiums, als er im Herbst 2010 an einer mittelschweren Depression erkrankte. Er befindet sich seitdem in Behandlung bei div. Ärzten, Neurologen und Psychologen. Die Erkrankung besserte sich gegen Ende der (ersten) 11. Klasse. Wir beantragten bei der Schule eine Wiederholung der Jahrgangsstufe aufgrund von Krankheit gem. §3 (1), Satz 4 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe ohne Anrechnung auf die Verweildauer, die uns auch genehmigt wurde. Im Sommer 2011 begann der inzw. 18jährige Schüler zum 2. Mal die 11. Kl. und erst sah ja auch alles noch ganz gut aus. Im Winter bekam er dann einen starken Rückfall, er brachte noch das erste Halbjahr zu Ende, bevor dann wieder nichts mehr ging. Der Schulbesuch war wieder über Wochen und Monate nicht möglich. Inzwischen hat sich gesundheitlich vieles verbessert. Er macht wieder Aufbautraining und eine Reha von der Krankenkasse ist auch bewilligt. Ok, ich gebe zu, dass der Schulbesuch von ihm doch etwas vernachlässigt wurde. Es ist für ihn sehr schwer zu ertragen, dass er als früher guter Schüler schon wieder ein Schuljahr aufgrund seiner Erkrankung verliert und ich als Mutter hatte nach 1,5 Jahren Kampf gegen die Depression und die Antriebsschwäche auch nicht mehr die Kraft ihn jeden Morgen in die Schule zu jagen. Wir haben uns aber immer darum gekümmert, dass der Schule die nötigen ärztlichen Bescheinigungen vorliegen. Er fehlte nicht unentschuldigt. Mein Sohn hat seinen Arzt sogar von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden, damit die Schule genau Bescheid weiß und seine schwierige Erkrankung besser verstehen kann. In dem heutigen Gespräch wurde klar und deutlich zu verstehen gegeben, dass die Schule ihn nicht mehr haben will, weil

  1. mit Ende des Schuljahres 2011/2012 seine 12jährige Schulpflicht endet,
  2. angeblich die Verweildauer in der Oberstufe sonst überschritten wird,
  3. er bereits einen Schulabschluss hat (Erw. Sek. I, das wäre dann sein Abgangszeugnis), und
  4. der Direktor beschlossen hat, dass es an dieser Schule nach den Sommerferien für meinen Sohn nicht mehr weiter geht und, falls er sich nicht abmeldet, eben rausgeschmissen wird.

Ich habe mich bereits mit dem niedersächsischen Schulgesetz beschäftigt. Fakt ist: Es gibt eine maximale Verweildauer in der Oberstufe (Kl. 11 und 12) von 3 Jahren und die Schulpflicht meines Sohnes endet im Sommer. Ein Jahr Wiederholung ohne Anrechnung auf die Verweildauer haben wir bereits erhalten.

Können die das mit einem jungen (erkrankten) Menschen machen? Welche Rechte hat er als Schüler? Bitte helft uns!

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