Tarifvertrag – die besten Beiträge

Wie sind die Verdienstmöglichkeiten in einer öffentlichen Apotheke?

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich studiere Pharmazie und erwäge zur Zeit die Arbeit in einer öffentlichen Apotheke. Bis vor Kurzem kam dieser Bereich nicht in Frage. Nach meiner Famulatur habe ich jedoch Interesse an der klassischen Apotheker-Tätigkeit entwickelt.

Da für mich der finanzielle Aspekt ebenfalls von Bedeutung ist, habe ich mich über die Tarifverträge informiert und es ergaben sich dabei einige Fragen:

  1. Wie oft finden normalerweise die einzelnen Dienste (Notdienst, Wochenenddienst) statt?
  2. Zählt der Samstag auch zum Wochenenddienst oder ist der Wochenendzuschlag nur auf den Sonntag beschränkt?
  3. Sonntags sind die Apotheken ja bekanntlich geschlossen. Wird der Wochenendzuschlag nur dann gezahlt, wenn der Notdienst zufällig auf einen Sonntag fällt? Ist im genannten Fall sowohl der Wochenendzuschlag als auch der Notdienstzuschlag fällig?
  4. Die Gehälter im Tarifvertrag fand ich etwas merkwürdig, da die Beträge sehr gerundet und ohne Cent-Angaben waren. So etwa: 3.120,_. Normalerweise ist immer ein Cent-Betrag dabei. Stimmen die Tarifverträge von AXEDA überhaupt?
  5. Wie hoch ist der typische Bruttomonatsgehalt (inkl. Zuschläge) eines Apothekers im ersten Berufsjahr sowie nach 6 Jahren?

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

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Darf ich ein E9-Gehalt beziehen, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht habe?

Ich trete am 1.8. eine Teilzeit-Stelle im öffentlichen Dienst an, für die ich nach Tarifvertrag in die Entgeltgruppe 9 eingruppiert wurde. Bei der Bewerbung habe ich angegeben, dass ich mein Bachelorstudium dann abgeschlossen haben werde und im Personalbogen, den ich vor ein paar Wochen schon ausfüllen musste, bei Abschluss "Bachelor" angekreuzt mit dem Vermerkt, dass das Zeugnis noch aussteht. Nun habe ich folgendes Problem: Wegen Corona hat sich zunächst die Abgabe der Bachelor-Arbeit verzögert, anschließend auch die Korrekturzeit, da die Arbeit bei der Professorin untergegangen ist und ich das Ergebnis statt nach 4-6 Wochen erst nach 11 Wochen bekommen habe. Die offizielle Schreiben mit der Note der Bachelorarbeit habe ich nun diese Woche bekommen. Wegen der Urlaubszeit/Semesterferien kann es nun allerdings noch dauern, bis die letzten Formblätter ausgestellt sind und ich das Zeugnis vom Prüfungsamt erhalten habe. Im Prinzip bin ich aber fertig mit dem Bachelor und weiß nun ja auch, dass ich final bestanden habe (ein Kolloquium gibt es bei uns nicht). Von meinem Arbeitgeber hat bisher niemand nach dem Zeugnis gefragt. Ich weiß aber nicht, ob ich jetzt überhaupt schon das E9-Gehalt beziehen darf und ob ich das im Personalamt vorher melden muss.

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