Darf ich ein E9-Gehalt beziehen, wenn ich mein Bachelor-Zeugnis noch nicht habe?

2 Antworten

Im öffentlichen Dienst wird grundsätzlich nach der auszuübenden Tätigkeit bezahlt. Das persönliche Tätigkeitsmerkmal kommt grundsätzlich hinzu.

In E 9 würde, wenn der Bachelor nicht bestanden würde, geprüft, ob man unter das persönliche Eingruppierungsmerkmal "sonstige Beschäftigte" fallen würde - wenn man dort nicht hineinpaßt, dann erhält man eine Entgeltstufe niedriger (E8).

Das Arbeitsverhältnis selbst wird durch das Nichtbestehen der Prüfung nicht unwirksam.

Das gilt nicht, wenn der Abschluß, z. B. aus gesetzlichen Gründen, vorgeschrieben ist. Dann darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Hallo,

wenn du sicher weisst, das es vom Prüfungsamt übersandt wird, ist es okay.

Denn da du ja die Prüfung bestanden hast, ist es rechtlich korrekt.

kabbes69  26.07.2020, 22:23

sofern die Prüfung nicht bestanden wäre, wäre auch der komplette Vertrag unwirksam.

0