Wo stwht die Kündigungsfrist gemäß BDSW?

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Die Kündigungsfristen im Sicherheitsgewerbe findest Du auf dieser Seite: http://wasi-nrw.de/tarifvertraege/ , dort den Link "Bundesmantelrahmentarifvertrag Wach- und Sicherheit:".

Dort heißt es in § 3 "Kündigungsfristen":

3.1. Es kann eine Probezeit bis zu 6 Monaten vereinbart werden. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Tagen gekündigt werden.
3.2. Während der ersten 2 Jahre des Beschäftigungsverhältnisses kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 21 Kalendertagen zum Schichtende gekündigt werden. Die Bestimmungen zur Probezeit gemäß Ziffer 3.1. bleiben hiervon unberührt. Während des dritten, vierten und fünften Jahres des Beschäftigungsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Ab dem sechsten Jahr des Beschäftigungsverhältnisses gelten die Kündigungsfristen gemäß den länderspezifischen Tarifverträgen.
KingoftheJungle 
Fragesteller
 21.07.2020, 22:31

Danke dir für deine Antwort. Ist wohl nun die Frage ob das für die Komplette BRD gilt oder ob das länderspezifisch ist.

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Familiengerd  21.07.2020, 22:35
@KingoftheJungle

Wie es im Bundesmantelrahmentarifvertrag heißt, sind nur die Kündigungsfristen ab einer Beschäftigungsdauer von 6 Jahren länderspezifisch geregelt.

Bis zu 6 Jahren gelten die Fristen nach diesem hier genannten Tarifvertrag.

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