Kündigungschreiben Manteltarifvertrag Hessen Betriebszugehörigkeit ?
hallo guten Tag,
Ich habe eine Frage zur Kündigung bzw. zur Kündigungsfrist. Ich arbeite im Moment im Wachgewerbe und habe bald ein Bewerbungsgespräch und es geht um eine Kündigung, und zwar arbeite ich in Hessen und unterliege den Manteltarifvertrag Hessen. Im Arbeitsvertrag, steht das ich mich an den Tarifvertrag halten muss die Rechte und Pflichten des Tarifvertrags einhalten muss. Nun zu meiner eigentlichen Frage ich möchte zum 1.12.19 die neue Arbeitsstelle antreten, im Tarifvertrag steht das ich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten habe bzw. es steht Drin das man ab 5 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monate Kündigungsfrist hat, es steht aber nicht ob es nur für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gilt, also bin ich sehr verunsichert wie ich die Kündigung schreiben soll und wie das Formel abläuft es währe sogar meine erste Kündigung eines Arbeitgebers sollte ich vorher wo anders unterschreiben.
Es währe schön wenn sich jemand melden würde der damit auch schon Erfahrung hatte und eventuell schildern oder ein Beispiel wie das Schreiben auszusehen hat und eventuell sich mit den Hessischen Tarifvertrag des Wachgewerbe auskennt.
Danke im Voraus
3 Antworten
Wenn nicht explizit beschrieben steht, dass die verlängerten Fristen des AG auch für den AN gelten, dann gilt für dich BGB Paragraph 622 und somit 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
Genauen Wortlaut deines TV kenne ich nicht, müsstest Du schon 1:1 hier mal zitieren um genaueres sagen zu können.
Wenn nicht explizit beschrieben steht, dass die verlängerten Fristen des AG auch für den AN gelten, dann gilt für dich BGB Paragraph 622
Was willst du denn mit BGB 622, wenn ausdruecklich die Anwendung eines Tarifvertrages vereinbart wurde?
Im Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Hessen heißt es in § 2 "Ende des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1 einfach nur:
Das Arbeitsverhältnis kann bei
a) einer Betriebszugehörigkeit von mehr
als 5 Jahren mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende,
[...]
gekündigt werden.
Das ist eine allgemeine Bestimmung, die nicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer differenziert.
Sie gilt damit für beide Seiten - und Du kannst mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Monats kündigen.
Wenn du also am 01.12. eine neue Stelle antreten willst, musst du spätestens am 30.09. (Zugang bei Arbeitgeber) zum 30.11. kündigen.
es steht aber nicht ob es nur für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gilt
Dann gelten die Fristen natuerlich fuer beide Seiten.