Weiterverkauf von bereits verpackten Süßigkeiten (Haribo, Oreo,...) und Getränken (Dr Pepper, Fanta,...) Gesundheitsamt erforderlich?
Moin. Bin neu hier, bzw hab mich extra wegen dieser Frage registriert.
Ich habe vor einen kleinen Onlineshop für ausländische Süßigkeiten und Getränken zu erstellen, um diese dann dort zu verkaufen.
Mir kam da die Frage ob hierbei euch das Gesundheitsamt informiert werden muss? Da es sich wie gesagt um bereits verpackte und ungeöffnete Produkte handelt, welche lediglich in einen Karton zusätzlich verpackt werden, sollte hygienemäßig nichts relevant sein oder irre ich mich?
Danke schon mal im voraus.