Weiterverkauf von bereits verpackten Süßigkeiten (Haribo, Oreo,...) und Getränken (Dr Pepper, Fanta,...) Gesundheitsamt erforderlich?

2 Antworten

wenn ich richtig informiert bin, gibt es an die lagerräume von lebensmitteln bestimmte vorschriften. deren einhaltung wird von den zuständigen behörden kontrolliert.

ich denke mal, daß man sich hierzu u.a. beim zuständigen gewerbeaufsichtsamt oder der ihk informieren könnte.

Denke schon das man da eine Gewerbeerlaubnis und einen Nachweis vom Gesundheitsamt brauchst. Wo lagert man das Produkt? Woher kommt es? Darf man das überhaupt in Deutschmand verkaufen? Vermute mal das das bei Fanta und Haribo kein Problem ist, aber da muss man schon deutlich unter UVP verkaufen damit der Kunde auf dich zukommt!

max6r 
Fragesteller
 17.05.2021, 07:51

Ich meine, es gibt ja Großhändler in Deutschland, welche die bereits importierten Produkte dann an ihre weiterverkaufenden Kunden verkaufen. Beispiel https://www.usa-drinks.de/ .

Das ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist mir klar. Wäre nicht das Erste, allerdings habe ich mit nicht verderblichen Lebensmitteln nicht das Know How wie die Rechtslage da ist.

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