Weiterverkauf von bereits verpackten Süßigkeiten (Haribo, Oreo,...) und Getränken (Dr Pepper, Fanta,...) Gesundheitsamt erforderlich?
Moin. Bin neu hier, bzw hab mich extra wegen dieser Frage registriert.
Ich habe vor einen kleinen Onlineshop für ausländische Süßigkeiten und Getränken zu erstellen, um diese dann dort zu verkaufen.
Mir kam da die Frage ob hierbei euch das Gesundheitsamt informiert werden muss? Da es sich wie gesagt um bereits verpackte und ungeöffnete Produkte handelt, welche lediglich in einen Karton zusätzlich verpackt werden, sollte hygienemäßig nichts relevant sein oder irre ich mich?
Danke schon mal im voraus.
2 Antworten
wenn ich richtig informiert bin, gibt es an die lagerräume von lebensmitteln bestimmte vorschriften. deren einhaltung wird von den zuständigen behörden kontrolliert.
ich denke mal, daß man sich hierzu u.a. beim zuständigen gewerbeaufsichtsamt oder der ihk informieren könnte.
Denke schon das man da eine Gewerbeerlaubnis und einen Nachweis vom Gesundheitsamt brauchst. Wo lagert man das Produkt? Woher kommt es? Darf man das überhaupt in Deutschmand verkaufen? Vermute mal das das bei Fanta und Haribo kein Problem ist, aber da muss man schon deutlich unter UVP verkaufen damit der Kunde auf dich zukommt!
Ich meine, es gibt ja Großhändler in Deutschland, welche die bereits importierten Produkte dann an ihre weiterverkaufenden Kunden verkaufen. Beispiel https://www.usa-drinks.de/ .
Das ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist mir klar. Wäre nicht das Erste, allerdings habe ich mit nicht verderblichen Lebensmitteln nicht das Know How wie die Rechtslage da ist.