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Nach 8 Jahren Bachelor endgültig nicht bestanden. Was nun?

Wie es schon im Titel steht, habe ich nun nach 17 Semestern mit 28 Jahren den Bachelor endgültig nicht bestanden. Habe eine mündliche Nachprüfung (4. Versuch) eindeutig nicht bestanden also keine Chance mit Widerspruch oder Härtefallantrag. Habe Bauingenieurswesen studiert, aber viele Semester eher so verstreichen lassen und gearbeitet aber nur als Werkstudent.

Hatte schon sehr früh gemerkt dass das Fach mich nicht wirklich interessiert. Hab dann im 4. Semester angefangen mich für Brandschutz zu interessieren und dann auch fur die Feuerwehr. Als ich dann gelesen hatte, dass man mit Bachelor die Ausbildung im gehobenen Dienst machen kann, wollte ich das unbedingt machen.

Hab mir dann gesagt Studium einfach durchziehen, aber das war schon echt ne Qual für mich. Vor zwei Jahren hatte ich dann Bachelorarbeit geschrieben und auch bestanden und danach noch 8 Klausuren offen. Bin nach der Bachelorarbeit in ein ziemliches tief gefallen und hatte viele Zweifel und hab auch oft gedacht, dass das Studium wohl meine schlechteste Lebensentscheidung war aber ich hatte in all den Jahren nie den Mut gehabt abzubrechen. Wohl weil ich auch keine wirkliche Alternative hatte. Auch wegen familiärem Druck etc.

Aktuell arbeite ich noch in einem Brandschutzbüro. Die Thematik finde ich schon echt spannend, aber die Vorstellung jeden Tag einfach nur am Rechner zu arbeiten ist jetzt auch nicht so dolle. Wenn ich den Bachelor geschafft hätte, hätte ich mich bei der Feuerwehr beworben aber keine Ahnung ob ich die Aufnahmetests geschafft hätte. Das Thema ist ja jetzt sowieso durch.

Da ich immer noch zu Feuerwehr möchte, wäre eine Möglichkeit die Ausbildung zum notfallsanitäter. Das gefällt mir schon echt gut.

Aber ich weiß nicht was ich mit den letzten 8 Jahren machen soll... das Studium einfach wegwerfen oder mich darum bemühen es irgendwie fertig zu machen um den Bachelor zu haben, damit die Zeit nicht völlig für die Katz war. (anderes Bundesland, online Hochschule etc.) Soll da ja ein paar Möglichkeiten geben. Das wäre aber wohl auch nur weitere Zeitverschwendung....

Falls da jemand ein paar Lebensweisheiten auf Lager hat, gerne her damit..

Ausbildung, Berufswahl, Bachelor, Student, Universität

ist der vertrag/vereinbarung anfechtbar oder rechtlich bindend?

Hallo liebe Community,

ich habe im WS 2023/24 und SS 2024 ein verpflichtendes Auslandsjahr gemacht und von meiner Universität ein Stipendium für das WS 2023/24 erhalten. Dieses Stipendium habe ich dadurch bekommen, dass eine Kommilitonin zurückgetreten ist, weil sie BAföG beantragt hat (mittels einer Rangliste wurden die zwei Besten im Kurs ausgewählt, und da ich auf dem 3. Platz war und sie zurückgetreten ist, wurde das Stipendium mir zugewiesen).

Es wurde jedoch mit meiner Uni vereinbart: Ich bin damit einverstanden, den Stipendienplatz (Befreiung von Studiengebühren) in der Bewerbungsrunde WS23/24 nur anzunehmen, wenn die Kandidatin Frau XYZ, die höher in der Rangliste steht, das Auslands-BAföG bezieht.

Falls Frau XYZ das Auslands-BAföG nicht erhält, werde ich die Stipendiengebühren, die an sie anfallen, persönlich an sie überweisen.

Ich bestätige, dass ich ausführlich über dieses Auswahlverfahren informiert wurde und diese Entscheidung bewusst treffe.

(nur von mir unterschrieben im März 2023)

Nun, nach über einem Jahr (seit der Ausreise und über 1,5 Jahre seit der Vereinbarung), hat mich die Kommilitonin kontaktiert und möchte das Stipendium zurückgezahlt haben, da sie kein BAföG bekommen hat. Ich hatte sie ab und zu darauf angesprochen, aber von ihr kamen immer sehr vage Antworten. Im Sommersemester ging ich davon aus, dass sie ihr BAföG erhalten hat, da von ihrer Seite aus die ganze Zeit keine Kommunikation stattgefunden hat.

Die Universität hält sich auch aus dieser Sache raus, da das persönlich zwischen uns ausgearbeitet werden soll.

Nun meine Frage an euch: Ist dieser Vertrag noch rechtlich bindend, oder kann ich mich dagegen wehren? Da sie sich nicht darum gekümmert hat, bin ich für sie quasi wie eine „Versicherung“. Ich habe aufgrund des Stipendiums selbst kein BAföG beantragt und musste die restlichen Lebenshaltungskosten aus eigener Tasche zahlen.

Vielen Dank im Voraus! Ich würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Vertrag, BAföG, Hochschule, Stipendium, Student, Vereinbarung, Anfechtbarkeit

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