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Grundversorger erfasst Rechnung auf meinen Vermieter mit einem falschen Zählerstand. Brauche dringend Rat.?

Hallo zusammen,

Ich war bis zum 30 April 2024 bei Octopus Energy und bin danach automatisch in die Grundversorgung bei EnBW gefallen. Dort wurde der Vertrag allerdings fälschlicherweise auf den Namen meines Vermieters ausgestellt – obwohl ich seit 2012 in der Wohnung lebe und den Strom natürlich auch selbst verbraucht habe.

Nun kam eine hohe Nachzahlung von über 2.100 €, basierend auf einem geschätzten Zählerstand von 31.063 kWh. Mein tatsächlicher Zählerstand liegt aber nur bei 27.947 kWh – diesen habe ich mit einem Foto belegt. Die Rechnung läuft zwar auf den Namen meines Vermieters, aber ich bin mit ihm im Austausch und werde selbstverständlich die Kosten übernehmen.

Meine Frage:

Habt ihr Erfahrung damit, ob EnBW in so einem Fall den Zählerstand noch korrigiert und die Rechnung anpasst – auch wenn der Vertrag offiziell auf den Vermieter läuft, aber ich den Verbrauch nachweisen kann?

Danke euch schon mal für eure Tipps oder Erfahrungen!

  • Versorger: EnBW
  • Zählernummer: [ZENSIERT]
  • Zählwerk: 1.8.0
  • Abrechnungszeitraum: 30.04.2024 – 14.03.2025
  • Anfangsstand bei EnBW: 26.280 kWh
  • Endstand laut EnBW (geschätzt): 31.063 kWh
  • Tatsächlicher Zählerstand (selbst abgelesen und fotografiert ): 27.947 kWh
  • Verbrauch laut EnBW: 4.783 kWh
  • Tatsächlicher Verbrauch: ca. 1.667 kWh
  • Nachzahlung laut Rechnung: 2.177,30 €
  • Vertragspartner laut Rechnung: Vermieter (versehentlich) Fehler beim Wechsel unterlaufen
  • Tatsächlicher Nutzer/Stromverbraucher: Ich (seit 2012 wohnhaft)
  • Nachweis: Zählerstand-Foto vorhanden, Vermieter ist informiert und einverstanden
Energie, Stromanbieter, Stromverbrauch, Stromanbieterwechsel, Stromzähler, Zählerstand

Heizungsbauer verlangt Abnahme einer Wärmepumpe obwohl Bedingungen nicht erfüllt wurden die im Vertrag geregelt waren?

Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen, das es zu dem Thema verschieden Meinungen gibt. Wir haben einen auftrag unterschrieben für den Einbau einer Wärmepumpe. Dieser Auftrag diente aber erstmal dazu um zu schauen ob eine Förderung möglich ist. In dem Vertrag stand folgende Klausel:

Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird

wir haben keinen Antrag gestellt und nach einigen Monaten haben wir von dem heizungsbauer die Nachricht bekommen das die Wärmepumpe bestellt wurde und eingebaut werden soll. Das sehe ich natürlich nicht ein da wir keinen Antrag gestellt haben und das unserer Meinung eine Bedingung für den Auftrag war. Die Anwälte die wir befragt haben sind da mal meiner Meinung und mal nicht. Wir Wissen so langsam nicht weiter. Es handelt sich nicht um eine klassische aufschiebende Bedingung im engen juristischen Sinn, aber sie wirkt faktisch so – als eine sogenannte “vereinbarte Durchführungsvoraussetzung” oder “vertragliche Modalität”. Es könnte aber auch als aufschiebende Bedingung angesehen werden (§ 158 Abs. 1 BGB).

vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen.

grüsse Berni

Rechtsanwalt, Energie, Anwalt, Heizung, Wärmepumpe, Stromverbrauch, Heizungsanlage, Photovoltaik

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