Moin,
Ich soll ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro bezahlen, weil ich beim Verkehrszeichen 315 nicht halb auf dem Gehweg geparkt habe, da dort Metallpfeiler einen Baum umgeben haben und ich garkeine Möglichkeit hatte, halb auf dem Gehweg zu parken.
Wenn ich mir die Definition vom dem Schild durchlesen, steht dort auch lediglich, dass er erlaubt sei auf dem Gehweg zu parken, jedoch nicht verpflichtend. Über eine Zusatzregelung bei Hindernis auf dem Gehweg habe ich nichts gefunden.
Sollte ich gegen diesen Bescheid vorgehen?
Ich kann mein Auto ja nicht in dem Metallpfeiler parken.
Grüße