Stören Euch E-Scooter am Gehweg?
Sie sind inzwischen unglaublich beliebt und verbreitet - E-Scooter.
Auf Fußgängerwegen - fast lautlos und mit teils Höllentempo rasen sie zum Teil mit wenig Seitenabstand an einem vorbei.
Deshalb meine Frage an Euch - Stören sie Euch bzw. was haltet Ihr von der momentanen Situation, gerne als anschließende Antwort.
17 Stimmen
5 Antworten
Einfach aus dem Grund, dass sie dort nicht fahren dürfen.
Aber auf der anderen Seite, könnte es mir egal sein, da es nicht mein Geld ist, was die zahlen müssen und ich den Gehweg häufig garnicht nutze, während ich mit dem Auto nebendran fahre.
Interessant finde ich nur, wie häufig ich doppelt besetzte E-Scooter auf dem Gehweg fahren sehe, während Polizeiautos nebendran vorbeifahren und nicht anhalten. Nur zweimal hatte ich gesehen, dass E-Scooterfahrer auf dem Gehweg gestoppt wurden. Und das seit der Einführung dieses Fahrzeugs.
Nein.
Denn "Fahrräder frei" ist eine Erlaubnis, damit Fahrräder den Gehweg in Schritttempo nutzen dürfen, wenn man möchte. Es ist aber kein Zwang. Man darf da trotzdem auf der Straße radeln.
E-Scooter haben auf diesen Fußwegen trotzdem nichts zu suchen.
Es geht nicht um Fußgängerzonen, sondern um ausgeschilderte Radwege. Dass dieses "Fahrrad frei" dem Radfahrer die Wahl lässt, ob er diesen Weg benutzen will, stimmt. E-Roller haben diese Wahlfreiheit aber nicht, die müssen sich grundsätzlich an die Zeichen für den Radverkehr halten. Ich zitiere die eKFV:
§ 10 Zulässige Verkehrsflächen
(1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 und 1022 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden. Anlage 3 laufende Nummer 22 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung findet keine Anwendung.
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 und 1022 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Seitenstreifen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
Zeichen 1022 ist dieses "Fahrrad frei" Schild. Wo jedoch tatsächlich Uneinigkeit besteht ist, ob das Zusatzschild "Mofas frei" auch die Elektrokleinstfahrzeuge mit einschließt oder nicht, da Mofas ja schon wieder eine "höhere Fahrzeugklasse" als die E-Scooter darstellen, vgl. https://martin-ueding.de/posts/von-kraftradern-leicht-und-kleinkraftradern-sowie-mofas/
Auch auf kombinierten Fuß-/Radwegen wie hier müssen E-Scooter demnach fahren: https://media04.myheimat.de/article/2025/04/27/2/9792142_L.webp?1745763306
Oder würdest du hier tatsächlich mit dem E-Roller auf der Bundesstraße nebenan fahren?
Ja, da stimme ich voll zu.
"Jetzt haben wir das Ganze ordentlich aufgedröselt. Nun müssen sich ja nurnoch die E-Scooterfahrer dran halten und alles ist prima."
Allerdings leben wir hier eher auf dem Land. Das ist mit Berlin, München oder einer anderen Großstadt nicht zu vergleichen.
Letztes Jahr in Berlin habe ich eine menge Teile liegend und stehend auf den Straßen gesehen.
Also ein „Höllentempo" kann ich den Dingern nicht bescheinigen, wenn die mit 18 bis 21 km/h an einem vorbei zuckeln. Die Scooter werden doch sogar von Inline-Skates und Joggern überholt, von E-Bikes und Fahrradfahrern sowieso.
Die sind eher ein Hindernis auf dem Radweg und sollten schneller fahren dürfen.
Aber eher die kreuz und quer geparkten.
Diese leihdinger sollten unbedingt wieder verboten werden, nur noch die im privaten Besitz Gebrauch sind.
Sobald ein Gehweg für den Fahrradverkehr freigegeben ist wie zum Beispiel hier, müssen die E-Roller diesen Weg allerdings benutzen. In der EKFV-Verordnung steht explizit, dass Elektrokleinstfahrzeuge primär die für den Radverkehr ausgewiesenen Wege zu benutzen haben.