Straftat – die besten Beiträge

Was soll ich bei der schriftlichen Anhörung als Beschuldigte im Bogen von der Polizei ankreuzen?

Kurze Vorgeschichte, Ich hatte Streit mit einem Familienmitglied, dem ich anschließend einen Brief schrieb. Damit meine Frage nicht ausartet halte ich es kurz. Jedenfalls schlug ich vor uns zu versöhnen, daraufhin sagte sie, sie möchte erst lesen, was im Brief steht, den las sie noch nicht. Da der Brief nicht sehr förderlich für unser Verhältnis gewesen wäre, schlug ich vor mir den Brief wiederzugeben. Das sagte ich an der Wohnungstür und sie sagte der Brief liegt auf dem Wohnzimmertisch hol ihn dir. Das tat ich, verließ sofort wieder die Wohnung. Dann gab es noch ein Streitgespräch vor der Wohnungstür und dann ging ich sofort.

Heute habe ich plötzlich eine Anzeige im Briefkasten und werde des Hausfriedensbruch beschuldigt, ich denke einfach aus purer Rache. Ich habe jedenfalls keinen Hausfriedensbruch begangen, denn sie sagte ja klar hol den Brief.

Ich habe jetzt alles ausgefüllt, weiß jedoch nicht, was ich hier ankreuzen soll, ich verstehe nicht wirklich was gemeint ist, ich hatte noch nie Anzeigen oder Ähnliches. Und zwar muss ich Kreuze setzen bei:

Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden oder Nicht einverstanden

Und

Bei einer Straftat:Ich bin mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Auflage und Weisung gemäü §153 StPO Einverstanden nicht einverstanden

Kann mir da jemand eventuell einen Rat geben? Danke schon mal im Voraus

Recht, Anzeige, Straftat

Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.

Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.

Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.

Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.

Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".

Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.

Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.

Frage 1:

darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?

Frage 2:

da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?

Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.

Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)

Auto, Rechtsanwalt, Polizei, Recht, Anwalt, Verkehrsrecht, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Straftat, Auto und Motorrad

Welche Informationen dürfen Polizisten dokumentieren oder aufschreiben (Verkehrskontrolle)?

Hallo..

ich wurde gestern Abend gegen 20 Uhr in Aachen von einer Streife angehalten, angeblich reine Routinen Kontrolle... beide Beamten haben obligatorisch nach den Papieren gefragt und mich gefragt ob ich irgendetwas konsumiert hätte, was ich sofort verneinte. Dann fragte mich der zweite Beamte ob ich je was zu mir genommen hätte und ich habe eine Zeit lang gezögert und die Frage nicht beantwortet, dieses schweigen betrachtete der Polizeibeamte fast schon als Geständnis und hakte nochmal nach , haben sie denn jetzt oder nicht und ich antwortete: “ich habe es vor über einem Jahr probiert aber keine guten Erfahrungen damit gemacht und werde es nie wieder tun.”

mit der Lampe wurden meine Augen beleuchtet, da ich an dem Tag Frühschicht und eben sehr müde und ich war nicht ganz bei Sinnen..

dann bot man mir einen Urin Test an... während der Auswertung fragte man mich nach meiner Wohnadresse und Beruf,. ich bin student und arbeite in Teilzeit.. allerdings gab ich noch eine Steuererklärung ab da ich den Freibetrag von 9 Euro nie erreicht habe

Meine Fragen wäre: könnte die Polizei meine ergänzenden Angaben in ihrer Datenbank veschriftlichen? Beide Schienen verwundert als ich sagte ich würde arbeiten, nicht dass ich neben nem Drogen Vermerk noch nen Brief wegen Verdacht auf Schwarzarbeit bekommen könnte...

wäre echt nett wenn jemanden der Erfahrung damit hat antworten könnte danke

Polizei, Rechte, Drogentest, Polizeikontrolle, Schwarzarbeit, Straftat

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