Erste Anzeige mit 15 was passiert?

6 Antworten

Du bist 15 Jahre, also minderjährig!

Üblich wäre, dass du dich mit deinen Eltern über dieses Thema unterhältst.

Doch die, bzw. deine Vormundschaft erwähnst du mit keiner einzigen Silbe.

Das finde ich erschreckend.

Ich hab sofort alles zugegeben, mich durchsuchen lassen, war ehrlich etc.

Fakt ist:

Als Beschuldigter einer Straftat ist man nicht verpflichtet selbst bei der Strafverfolgung mitzuwirken.

Die Frage, ob die Vernehmung eines Minderjährigen ohne Eltern oder Rechtsbeistand überhaupt zulässig war.

Üblich ist, dass die Eltern informiert werden und ihre Kinder auf der Wache einsammeln können.

Du schreibst:

Einen Termin bei der Polizei habe ich schon, .....

Wozu, ich denke du hast bereits gestanden und alles gesagt.

Das wird man doch sicher entsprechend protokolliert haben, oder?

Möglich, dass die 1. Aussage von der 2. abweicht. Sollte es zu einer Verhandlung kommen, liegen dem Richter evtl. schon 3 Aussagen vor.

Mein Tipp:

  • Überhaupt keine Aussage ohne einen Rechtsanwalt machen.
  • Was du dem Polizisten erzählst, ist eine Sache.
  • Wie der Polizist das interpretiert und formuliert, eine ganz andere.
LiskeBrooks 
Fragesteller
 24.10.2019, 16:13

Ich denke ich habe mich da etwas falsch ausgedrückt. Meine Eltern wurden sehr wohl. Es gab bei meiner Aussage nichts dass sich hätte abweichen können, der Tathergang war klar und es gab auch nichts, wobei ich überhaupt hätte lügen können. Bei meinem Termin kommt einer meiner Elternteile natürlich auch mit.

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Michael467  24.10.2019, 17:25
@LiskeBrooks

Wenn der wert der Sachen die du geklaut hast unter 50€ liegt, dann wird die anklage oft wegen geringfügigkeit eingestellt.

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Was passiert da?

Die nehmen deine Aussage zu Protokoll auf. Die Staatsanwaltschaft wird darüber dann entscheiden.

Wenn Sie koopiert haben und Reue zeigen, werden Sie jediglich mit einer Geldstrafe und einem Eintrag ins Polizeiregister zu rechnen haben. Das ist wohl alles (aber vollkommen unnötig).

PatrickLassan  24.10.2019, 15:58

Der Fragesteller ist 15. Im Jugendstrafrecht gibt es keine Geldstrafen.

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IQBamberg1722  24.10.2019, 15:59
@PatrickLassan

Ich würde (wenn ich das entscheiden würde) ein paar Sozialstunden als Strafe anwenden und damit wäre gut.

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Es wird - wahrscheinlich- nichts passieren , außer Sozialstunden (wenn überhaupt) oder eine kleine Geldstrafe. In den Knast kommst du nicht.

Du musst beim klauen aufpassen. Ich habe auch schon etliche Sachen geklaut ( Anzeige geht nicht mehr wegen Verjährungsfrist) und wurde nie erwischt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
gutefrageanus  24.10.2019, 15:58

jugendhaft könnte sein

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Vanni199919  24.10.2019, 15:59
@gutefrageanus

Nicht beim ersten mal. Außerdem sind die Staatsanwälte heutzutage überfordert sodass sie einfach eine Auflage stellen und nicht Anklage erheben.

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Valnar25  24.10.2019, 16:11

Geldstrafen gibts im Jugendstrafrecht nicht.

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Du musst allein bei der Polizei vorstellig werden - ohne deine Eltern?

Deine Eltern wurde auch nicht informiert?

LiskeBrooks 
Fragesteller
 24.10.2019, 15:55

doch, die wurden informiert und kommen auch mit.

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