Ich wurde wegen Vinted bei der Polizei angezeigt- was kann mir passieren?


20.03.2025, 22:34

Es geht um einen Warenwehrt von 25€..

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also von vorne:

Beruhig dich, ich bin mir sicher, dass da nichts passieren wird.

Jetzt der Reihe nach:

Eine Anzeige KANN nicht zurückgenommen werden.

Du hast geliefert, wenn auch ein bisschen später, also überhaupt keine Betrugsabsicht erkennbar. Hast du noch die Nachrichten, die du ihr geschickt hast, dass es später wird auf Grund der familiären Situation? Die würde ich mir mal aufheben, falls es zu einer Vernehmung kommt, kannst du die dann einfach der Anzeige beilegen lassen (schimpft sich "Beweismittel die Ihrer Entlastung dienen").

Es wird bestimmt wieder viele Meinungen geben, dass du jetzt sofort einen Anwalt brauchst und dass du dich nicht entlasten musst, da dir die Schuld nachgewiesen werden muss und nicht umgekehrt und das stimmt auch. Aber: Ich sehe hier (noch) keinen Grund für einen Anwalt (würde jetzt nur unnötig Geld kosten). Den kannst du dir auch noch nehmen, wenn es wirklich zu einer Gerichtsverhandlung oder einem Strafbefehl kommen würde - was es nicht tun wird, da bin ich mir sicher.

Nein, du musst nicht deine Unschuld belegen, aber wenn du es so einfach machen kannst, wie in dem Fall => "Profil seit vielen Jahren, immer versandt, familiär was dazwischen gekommen, Käufer informiert, dann gleich versendet" ist die Sache gleich geklärt und kann einfach eingestellt werden...

Wenn dein Bruder versucht sich zu suizidieren war vermutlich die Polizei da? Oder er wurde ins Bezirkskrankenhaus gebracht oder irgendwas in die Richtung? Das heißt, selbst das kannst du nachweisen. Gerade wenn die Polizei da war, ist das ja eh aktenkundig. Kannst du einfach mit erwähnen. Man glaubt es kaum, aber selbst Polizisten, Staatsanwälte und Richter sind Menschen. Jeder wird nachvollziehen können, dass dich die Situation mit deinem Bruder gestresst und schockiert hat und keiner wird dir da eine böse Betrugsabsicht unterstellen.

Also: Strafrechtlich hat du sehr, sehr sicher nichts zu erwarten - das Verfahren wurde jedoch eingeleitet und muss jetzt auch formell richtig beendet werden, das heißt mit einer Vernehmung deinerseits und dann ab zur Staatsanwaltschaft zur Einstellung...

Alles Gute für dich - sowohl wegen dieser Betrugsanzeige als auch bezüglich deines Bruders!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

DasOrakel  21.03.2025, 06:02

Sehr bedauerlich, solch ein Antwort von einem angeblichen Polizisten zu lesen.

flythesky  21.03.2025, 06:10
@DasOrakel

Magst du mir auch mitteilen, mit welchen Textfragmenten du unzufrieden bist?

Nachdem du in deiner Antwort schreibst, dass die "Anzeige [vielleicht] zurückgenommen" wird, was nicht geht - was du als Community Experte wissen solltest?

DasOrakel  21.03.2025, 06:12
@flythesky
was nicht geht

Geht schon.

was du als Community Experte wissen solltest?

Wie kommst Du darauf?

flythesky  21.03.2025, 06:33
@DasOrakel
was du als Community Experte wissen solltest?
Wie kommst Du darauf?

Weil ich lesen kann:

DasOrakel
Community-Experte
Gesetz, Strafrecht, Rechtslage & Gesetze

Deine Aussage:

Vielleicht wird die Anzeige nach der Zustellung zurückgenommen.

ist falsch, nein das geht nicht.

Siehe z.B. hier:

 Zu den häufigsten Irrtümern zählt sicherlich die Annahme, dass man eine Strafanzeige bei der Polizei zurücknehmen kann. 

https://strafverteidiger-berlin.info/kann-man-eine-strafanzeige-zuruecknehmen/

Was du meinst, ist der Strafantrag, das hat aber erstmal nichts mit der Anzeige zu tun.

Nichts desto trotz bin ich davon überzeigt, dass die Anzeige eingestellt werden wird - was du vermutlich mit "zurück genommen" meintest, sprich, wir kommen sowieso auf dasselbe Ergebnis :D

Schönen Wochenausklang und dann ein schönes Wochenende :)

Still  21.03.2025, 08:50
@DasOrakel

Die Antwort ist perfekt! Jemand der zwischen Strafantrag und Strafanzeige "orakelt" sollte sich nicht ganz so weit aus dem Fenster lehnen!

flythesky  21.03.2025, 09:26
@Still

Danke Still, aber das war nur meine Vermutung, dass er das verwechselt, ist ja noch nichts bestätigt :-)

Vielleicht spricht er auch von österreichischem oder schweizerischem Recht, keine Ahnung, da kenn ich mich nicht aus. Vielleicht äußert sich Orakel nochmal dazu, damit wir alle Unklarheiten für etwaige Mitleser ausräumen können :-)

KittyCat2909  21.03.2025, 14:22
@flythesky

lediglich zur Info für dich @flythesky in Österreich gilt: "Jede Privatperson ist zur Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft oder Polizeidienststelle berechtigt, aber nicht verpflichtet. Anzeigen, die Offizialdelikte betreffen, können NICHT zurückgezogen werden, sondern werden von Amts wegen weiterverfolgt."

In diesem Fall damit auch nicht möglich. Busserl hihi <3

KittyCat2909  21.03.2025, 14:28
@DasOrakel
Nachdem du in deiner Antwort schreibst, dass die "Anzeige [vielleicht] zurückgenommen" wird, was nicht geht - was du als Community Experte wissen solltest?Geht schon.
was nicht geht
"Geht schonwas du als Community Experte wissen solltest?Wie kommst Du darauf?"

-- Ist ja hier wie in einer schlechten Soap!- Du bist wirklich lustig@DasOrakel

Sind deine Antworten darauf basierend, dass du dich selbst als Orakel fühlst/siehst? Denn deine Antwort ist definitiv falsch! Diese Art Anzeigen lassen sich nicht zurück ziehen.

Und vertrau darauf, was @flythesky sagt, hat für gewöhnlich Hand und Fuss-beruhend auf tatsächliche Ahnung- im Gegensatz zu vielen Anderen hier.

Immer wieder erstaunlich, wie man diese 'Art Titel' erlangen kann, wenn man doch so gering Ahnung der jeweiligen Thematik hat. Daran sollte sich der Leser bzw Ratsuchender lieber nicht immer orientieren.

flythesky  21.03.2025, 21:37
@KittyCat2909

Danke für das Brechen der Lanze. Aber ich glaub, Orakel hat das gar nicht böse gemeint.

Gehen wir einfach zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass es seinerseits ein Irrtum war und jetzt alles geklärt ist... :-)

Nein, eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Sofern man dir einen Betrug vorwirft, ist aber festzustellen, dass ein solche nicht stattgefunden hat, insofern wird die StA das Verfahren gem. § 170 II StPO wieder einstellen.

Hoffen kannst du natürlich, dass die Käuferin sich selbst noch einmal an die bearbeitende Stelle wendet und mitteilt, dass ihr die Kaufsache zwischenzeitlich zugegangen ist, aber im Zweifel wird es dazu kommen, dass man dir einen Anhörungsbogen zuschickt. In diesem Fall kannst du durchaus darauf antworten und den Sachverhalt schildern, wie du es hier auch getan hast, nach Möglichkeit nebst Beleg für den Versand des Produkts. Damit sollte sich die Sache recht zügig erledigt haben.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Wahlverteidiger (§ 138 II StPO) in Wirtschaftsstrafsachen

Halb so dramatisch.

Das ist sowieso kein Fall für die Staatsanwaltschaft, der wird das Verfahren eh einstellen. Das ist was zivilrechtliches, was man über Anwälte klärt, im Worst-Case dann über ein Schiedsgericht. Der richtige Weg der Kundin wäre also ohnehin der Anwalt gewesen und nicht die Polizei (EDIT: die nimmt das zwar mal auf als Offizialdelikt, gibt aber in der Regel auch den Hinweis auf den Zivilweg mit nem Anwalt. Die Staatsanwaltschaft stellt solche Verfahren eigentlich schnell wieder ein. Hab ich aus eigener Erfahrung erlebt).

Da es driftige Gründe gibt für die Verzögerung, und du am Ende doch geliefert hast, ist ja garnichts Schlimmes passiert. Geliefert ist geliefert. Wenn es ein Zweckkauf war und du propagiert hast die Ware in 2 Tagen zu verschicken, hast das aber nicht getan, dann kann der Käufer zurücktreten vom Kaufvertrag und sein Geld zurückverlangen. Aber das wars dann auch schon. Mehr passiert da nicht.

Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du es verschickt hast. Nicht, dass die Kundin aus Groll jetzt noch behauptet, sie hätte nie was erhalten. Dann wirds etwas komplizierter.

Aber vor Gericht hast du gute Chancen. Da wird der Richter das eh abwinken.

Ganz ehrlich, ich glaub nichtmal, dass die eine Anzeige gemacht hat, das war vermutlich nur eine Behauptung. Und jetzt wo sie die Kleidung hat, hat sie auch garnichts mehr in der Hand gegen dich.

Entspann dich. Recht bekommt wer Recht verdient.

Herzliches Beileid, übrigens.


KittyCat2909  21.03.2025, 14:35
Das ist was zivilrechtliches

In diesem Fall steht Betrug bzw sogar möglichweise gewerblicher Betrug im Raum. Dies ist keinesfalls zivilrechtlich, sondern strafrechtlich. Da verwechselst du etwas. :)

Der Fragesteller hat jedoch in diesem Fall keine Straftat begangen, sodass spätestens nach Klärung der Sachlage keine Anklage zustande kommt.

Kelrycorfg  21.03.2025, 16:39
@KittyCat2909

Ja, das ist korrekt. Betrug wäre strafrechtlich, und auch ein Offizialdelikt.

Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Staatsanwaltschaft sowas dennoch einstellt mit der Begründung "fehlendes öffentliches Interesse" und dann auf den zivilrechtlichen Weg verweist. Die haben besseres zu tun als solchen Nichtigkeiten hinterherzurennen.

Und da gings um "nur" 800 Euro Betrug - und sogar ein dutzend betroffener Fälle in Höhe von midnestens 10.000 Euro Schadensvolumen.

In dem Fall des Fragestellers verläuft sich das aber so oder so sobald die Staatsanwaltschaft mitbekommt, dass die Kleidung verzögert auch versendet wurde.

KittyCat2909  22.03.2025, 14:26
@Kelrycorfg

Mit dem Einstellen hast du ganz recht- Wenn- kein gewerblicher Betrug ist- denn dann wäre es vermutlich anders.

In diesem Fall hier- wird es zu 100% eingestellt, da erst gar kein Betrug entstanden ist.

Bedauerlich, dass es Menschen, wie den Käufer gibt, die sofort und ohne wirklichen Grund Anzeige erstatten wollte. Solche Menschen würde ich im Privatleben lieber nicht begegnen/ kennen. 'Streitsüchtige, vorschnelle Kleingeister- Nein Danke.

Danke für deine/ die Vervollständigung. :-)

Nichts passiert. Du hast ja keine Straftat begangen. Wahrscheinlich geht sie gar nicht zur Polizei und wenn doch, kommt dabei absolut nichts rum. Einfach blockieren, Kauf stornieren, Geld zurück und abhaken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mein Leben und Alltag

flythesky  21.03.2025, 09:28

Ware wurde ja bereits versandt. Also muss sich der Beitragserstellende nicht mal um die Stornierung kümmern :)

flythesky  21.03.2025, 09:38
@LeWe23

Passiert. Allgemein ist ja dein Rat genau der richtige gewesen...

Möglicherweise und ziemlich wahrscheinlich hat die Käuferin nur behauptet, eine Anzeige erstattet zu haben. Wenn das so ist, dann geschieht sowieso nichts.

Sollte sie wirklich eine Anzeige erstattet haben, dann wird die Sache mit Sicherheit eingestellt, weil kein Betrug vorliegt: Immerhin wurde die Ware geliefert, wenn auch mit Verspätung. Eine verspätete Lieferung ist kein Betrug - also keine Straftat!

Heb dir den Versandnachweis auf und sichere die Kommunikation (E-Mail) mit der Verkäuferin. Sollte wirklich die Polizei dich kontaktieren (sehr unwahrscheinlich!), dann hast du wirklich nichts zu befürchten.

Also: Kein Stress! ;-)