Woher weiß ich wie weit die Polizei mit den Ermittlungen ist?

5 Antworten

Es geht um Beleidigung. Je nach dem welche Intensität der Beleidigungen vorliegt, ist die Priorität eher niedrig.

Einfach abwarten. Du bekommst schon eine Benachrichtigung wie das Verfahren ausgegangen ist. Ansonsten kann dein Anwalt Akteneinsicht beantragen

Still  06.11.2021, 16:12

Abgesehen davon geht es auch um die Außenwirkung. Da der FS auch nicht mit seinem Klar-Namen unterwegs gewesen sein dürfte, ist für ihn keine gesellschaftliche Herabsetzung gegeben.

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Hallo!

Es geht um eine Beleidigung. Und du meinst, dass die Polizei über die IP-Adresse den Täter ermittelt? Die Chancen stehen eher schlecht.

Die Polizei wird vermutlich, falls sie die App noch nicht kennen, beim Betreiber nachfragen. Dieser wird dann sagen: "Sorry, die Klarnamen sind hier nicht bekannt." Dann geht die Akte als ungelösten Fall zur StA und dort wird das Verfahren eingestellt.

Mal abgesehen davon, dass es sich bei der Beleidigung um eine wirklich eher kleine Straftat handelt und jede Ermittlungsmaßnahme auch immer an der Verhältnismäßigkeit gemessen werden muss, ist das mit den IP's auch gar nicht so leicht. Denn diese werden gar nicht so lange gespeichert. In der Regel sind sie nach 4 bis 7 Tagen gelöscht. Und so schnell sind die Behörden nur selten - und bei Beleidigungen vermutlich nie!

Zuerst müsste der Betreiber nämlich gefragt werden, welche IP dort gespeichert ist. Nach einer Antwort müsste dann ermittelt werden von welchem ISP diese IP betrieben wird (wobei das schnell geht, wenn die Polizisten sich damit auskennen). Anschließend geht der Vorgang zur StA, wo dann ein Antrag auf richterliche Entscheidung gefertigt wird, Ehe die Akte zum Gericht geht. Nach der richterl. Entscheidung geht der Beschluss über die StA an die Polizei zurück und von dort zum ISP. Bis das alles soweit ist, sind die Daten gelöscht.

Hinzu kommt, dass es einerseits ein Leichtes ist seine IP zu verschleiern und andererseits es eine ganze Reihe (ausländischer) Anbieter gibt, die keinerlei Verbindungsdaten speichern, sodass diese Ermittlungsmöglichkeit grundsätzlich nicht mehr so erfolgsversprechend ist.

Kurzum: ich schätze die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Ermittlung über die IP als (sehr) gering ein.

Kann man da anrufen und fragen

Ich traue dir zu, dass du das kannst. Das ist ganz einfach.

Aber Auskunft wirst du keine bekommen. Da könnte ja jeder anrufen.

Und wegen so einem Kinderkram wird sicher nicht das große Ermittlerbesteck aufgefahren.

Du erfährst*, wer das ist, wenn die Ermittlungen zuende sind und Anklage erhoben wird. Wenn das Verfahren eingestellt wird (wovon ich ausgehe), erfährst du außer der Einstellungsnachricht gar nichts.

*) ebenso erfährt der Angeklagte, wer du bist und wo du wohnst.

So was dauert Monate. Abwarten.

Einsicht in das Ganze kann nur ein Anwalt bekommen und auch nur nach Abschluss der Ermittlungen.

Momo012 
Fragesteller
 05.11.2021, 14:16

Kann man sein Monate man wartet nicht Monate wenn man Straftaten begeht

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superseegers  06.11.2021, 15:43

Man kann auch, als Geschädigter , Akteneinsicht nehmen ohne einen Anwalt.

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superseegers  07.11.2021, 12:04
@OhMiaMiaJa

Das vermag ich nicht zu beurteilen. Es wird hier häufig darauf verwiesen dass man einen Anwalt brauche dafür, und das ist halt nicht korrekt, daher mein Kommentar.

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Bei solche kleinen Sachen, wird sich die Polizei nicht viel Arbeit machen, du wirst höchstens eine Einstellung seitens der Staatsanwaltschaft bekommen, mit der Begründung, der Täter könnte nicht ermittelt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung