Ist es eine Straftat die Hintergrundbilder bei Handys in Elektromärkten zu tauschen?

11 Antworten

Da bist du ganz schnell bei §184 StGB. Eventuell auch Sachbeschädigung, durch die Schädigung des Rufes.

Weiterhin bist du Zivilrechtlich dran und wegen des Urherbergesetzes.

Hausverbot erhälst du ebenso.

Das ändern der Bilder ist rechtlich bestimmt nicht problematisch. Das verbreiten bestimmter Inhalte wird dir aber garantiert Probleme einbringen.

kommt ein wenig auf die Inhalte an, aber selbst wenn du dann ein Bild reinstellst, dass Urheberrecht verletzt oder sexuelle Inhalte zeigt könnte man ggf. Saturn dafür mitverklagen, da es ja deren Handys sind ;D

Strafbar nach § 184 STGB Verbreitung pornographischer Schriften

(Absatz 2)

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html

Zu dem Thema hat echt jeder ne andere Meinung... puh

Nein der Gesetzgeber hat dazu nur eine Meinung. Und die gilt.

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