Ein Fall sorgte für Diskussionen:
Die jüdische Aktivistin Jenny Havemann nannte in einem Instagram-Kommentar das YouTube-Duo „Gewitter im Kopf“ (die einen Kanal über das Leben mit Tourette führen) „Nazis“, nachdem in einem Video ein sehr problematischer Holocaust-bezogener Tourette-Tick gefallen war.
➡️ Das Video wurde gelöscht, der Betroffene entschuldigte sich privat – öffentlich äußerte sich niemand.
➡️ Nun bekam Havemann eine einstweilige Verfügung, mit einem Streitwert von 20.000 €. Ihre Anwälte sagen: Das fällt unter Meinungsfreiheit.
➡️ Sie selbst sagt, sie kannte den Kanal nicht und sammelte Spenden für ihre Verteidigung.
💬 Was denkt ihr dazu?
Ist es gerechtfertigt, juristisch gegen solche Aussagen vorzugehen – oder ist das überzogen?
Wo hört Meinungsfreiheit auf – und wo beginnt Rufschädigung oder Beleidigung?
Sollte man bei Aussagen im Netz mehr Rücksicht nehmen – oder brauchen wir gerade in sensiblen Kontexten mehr klare Worte?
Und: Wie findet ihr den Umgang der Beteiligten mit der Situation?