Ist das ein strafbare Beleidigung?

3 Antworten

Von Experte Test1ccount123 bestätigt

Ja, das dürfte den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen.

Trotzdem wird die Staatsanwaltschaft in diesem Fall wohl kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sehen und dich auf den Privatklageweg verweisen, auf dem die Sache dann ziemlich sicher im Sande verläuft.

Jaein ja währe schon ne beleidigung oder etwas womit man provuzieren kann aber strafrechtlich ist es nicht so schlimm denke ich

Die Tathandlung, welche das Gesetz als Beleidigung umschreibt, besteht in einer Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Tatsächlich ist es nicht entscheidend, dass es direkt dir gegenüber geäußert wurde. Es kann auch über Dritte erfolgen.