Hausfriedensbruch oder nicht?

6 Antworten

Ich denke, dass Schutzbehauptungen üblich sind.

Eine Anklage halte ich aufgrund der Beweislast für unwahrscheinlich gegen den Grundstücksbesitzer.

(Mit einem Anliegen) Zu klingeln ist natürlich erstmal kein Hausfriedensbruch, aber wenn ihnen gesagt wurde das sie gehen sollen und sie es nicht gemacht haben, wäre es einer.

Du darfst ihn nur festhalten bis er sich ausweist.

Eine Anzeige hat er ja schon. "Nach Festellung der Identität behauptet er eine Körperverletzung, weil er festgehalten wurde", das ist eine Anzeige. Eien Anzeige braucht keine Schriftform. Aber würde mit nichts weiter rechnen.

Aber, in der Regel macht die Staatsanwaltschaft bei sowas nichts.


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Beitragsersteller
 16.04.2025, 10:37

Kann man nur hoffen. Die Situation wurde immer unübersichtlicher, da immer mehr renitente Jugendliche eintrafen. Man sprach sogar von Vergeltung.

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Beitragsersteller
 16.04.2025, 10:29

Wurde im mehrfach mitgeteilt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass er sogar einen falschen Namen angegeben hat.

Wenn niemand verletzt wurde, kann es auch keine Strafe dafür geben. Ein Verfahren ja aber vermutlich keine Anklage.

Das Festhalten eines Straftäters (bis zum eintreffen der Polizei) ist gemäß §127 StPO erlaubt, wenn dieser sich der Bekanntgabe der Personalien entziehen will.


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Beitragsersteller
 16.04.2025, 10:34

Genau das ist ja die Frage. War es eine Straftat oder nicht. Laut Polizei ja, aber das kann trotzdem anders sein.

Hafnafir  16.04.2025, 10:36
@textpicture

Wenn jemand unerlaubt auf deinem Grundstück herumlungert und auf Anweisung nicht geht, begeht dieser Hausfriedensbruch, fertig

Da der Jugendliche Strafantrag gestellt hat, MUSS die Polizei einen Vorgang fertigen!

Ob die Staatsanwaltschaft daraus ein Verfahren macht, wage ich zu bezweifeln.

Nein, mit einer Anklage nicht.

Er kann vom Pupertier angezeigt werden, aber bei der geschilderten Sachlage wird die Anzeige eingestellt.