Hausfriedensbruch oder nicht?
Eine Gruppe Jugendlicher, alle über 14 Jahre alt, betritt mehrmals in der Dunkelheit ein befriedetes Grundstück, um einen Klingelstreich zu begehen und um zusätzlich an mehreren Fenstern im EG zu klopfen.
Eine ganz klare Ansage zur Unterlassung, bereits bei der ersten von insgesamt sechs erstmal Ordnungswidrigkeiten, wird mit Bedrohungen und Beleidigungen beantwortet. Ein Mitglied dieser Gruppe wird nun unmittelbar auf dem Grundstück erkannt und gestellt. Auf Anfrage der Personalien wird von Unstehenden gedroht bzw. per Handy "Verstärkung" gerufen. Der nun erstmal Festgehaltene will flüchten und wird verhälnismässig daran gehindert. Zeitgleich wird die Polizei vom Grundstücksbesitzer gerufen. Der Festgehaltene will zunächst keine Angaben zur Person machen, als er von der Polizei befragt wird. Nach Festellung der Identität behauptet er eine Körperverletzung, weil er festgehalten wurde und angeblich eine Verletzung hat. Auf Anfrage der Polizei kann er aber weder mitteilen wie oder womit geschlagen wurde, stellt aber trotzdem einen Strafantrag. Im Gegenzug stellt der Grundstücksbesitzer einen Strafantrag wegen Belästigung, mehrfachen Hausfriedensbruch. Muss nun der Grundstücksbesitzer mit einer Anklage rechnen?
6 Antworten
Ich denke, dass Schutzbehauptungen üblich sind.
Eine Anklage halte ich aufgrund der Beweislast für unwahrscheinlich gegen den Grundstücksbesitzer.
(Mit einem Anliegen) Zu klingeln ist natürlich erstmal kein Hausfriedensbruch, aber wenn ihnen gesagt wurde das sie gehen sollen und sie es nicht gemacht haben, wäre es einer.
Du darfst ihn nur festhalten bis er sich ausweist.
Eine Anzeige hat er ja schon. "Nach Festellung der Identität behauptet er eine Körperverletzung, weil er festgehalten wurde", das ist eine Anzeige. Eien Anzeige braucht keine Schriftform. Aber würde mit nichts weiter rechnen.
Aber, in der Regel macht die Staatsanwaltschaft bei sowas nichts.
Kann man nur hoffen. Die Situation wurde immer unübersichtlicher, da immer mehr renitente Jugendliche eintrafen. Man sprach sogar von Vergeltung.
Wurde im mehrfach mitgeteilt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass er sogar einen falschen Namen angegeben hat.
Wenn niemand verletzt wurde, kann es auch keine Strafe dafür geben. Ein Verfahren ja aber vermutlich keine Anklage.
Das Festhalten eines Straftäters (bis zum eintreffen der Polizei) ist gemäß §127 StPO erlaubt, wenn dieser sich der Bekanntgabe der Personalien entziehen will.
Wenn jemand unerlaubt auf deinem Grundstück herumlungert und auf Anweisung nicht geht, begeht dieser Hausfriedensbruch, fertig
Da der Jugendliche Strafantrag gestellt hat, MUSS die Polizei einen Vorgang fertigen!
Ob die Staatsanwaltschaft daraus ein Verfahren macht, wage ich zu bezweifeln.
Nein, mit einer Anklage nicht.
Er kann vom Pupertier angezeigt werden, aber bei der geschilderten Sachlage wird die Anzeige eingestellt.
Genau das ist ja die Frage. War es eine Straftat oder nicht. Laut Polizei ja, aber das kann trotzdem anders sein.