Meines Wissens nach muss man wenn man auf eBay ein Produkt für 100€ verkauft, der Käufer also 100€ bezahlt, eBay 5€ Gebühren behält und man selber nur 95€ aufs Konto überwiesen bekommt, eine Einahme von 100€ dokumentieren und eine Ausgabe von 5€ an eBay. Also nicht einfach nur eine 95€ Einahme sonder separat als Einahme und Ausgabe in der Buchhaltung.
Außerdem muss man ja bei Ausgaben an Unternehmen die in einem anderen EU-Land sind (wie es bei eBay der Fall ist) das reverse charge Verfahren anwenden. Das heißt wenn ich von eBay eine Dienstleistung in Anspruch nehme, schicken die mir eine Netto Rechnung von z.B. 5€ und ich muss dann die USt davon selber ans Finanzamt bezahlen durch eine USt-Voranmeldung ganz normal. Also müsste ich eBay 5€ bezahlen und dann nochmal 95 Cent ans Finanzamt.
Meine Frage ist ob ich das jetzt auch bei diesen Gebühren machen muss weil es für mich theoretisch so scheint aber auf der anderen Seite auch sehr nervig währe. Vor allem weil ich der Kleinunternehmerregelung unterliege und damit ja eigentlich versuche den monatlichen USt-Voranmeldungen zu entwischen. So scheint es aber als müsste ich für absolut jeden Verkauf dann zumindest den bürokratischen Aufwand immer noch haben. Stimmt das?