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Ist die Jobzusage noch aktuell, obwohl ich nach einer Woche noch keinen versprochenen Anruf erhalten habe?

Hallo,

letzte Woche am Samstag habe ich ein Bewerbungsgespräch beim McDonald's gehabt, das in einer sofortigen Zusage resultiert ist. Die Chefin war in Bezug auf meine Beeinträchtigung wirklich sehr verständnisvoll und hat mir echt viel Hoffnung gemacht, da viele Personen mit individuellen Hürden angestellt werden und McDonald's darum sogar eng mit einer Organisation zusammenarbeitet, die beeinträchtigte Personen unterstützt. Sie hat mir gesagt, die Mitarbeiter wären wie Noten einer Sinfonie und sie sei der Ansicht, ich würde gut harmonieren, weshalb sie mich sehr gerne anstellen möchte. Sie meinte, ich könne bereits am Mitte März anfangen und hat meine Daten aufgenommen.

Noch am selben Tag habe ich folgende E-Mail erhalten:

Nun ist es so, dass seither exakt eine Woche vergangen ist und ich noch immer keinen Anruf erhalten habe. Das beunruhigt mich wirklich massiv, da ich dringend eine Arbeit benötige. Ich habe furchtbare Angst, dass die Jobzusage aufgrund einer Meinungsänderung doch nicht mehr aktuell ist.

Gestern habe ich angerufen. Eine Dame hat abgehoben und mir gesagt, sie würde weitergeben, dass ich angerufen habe, ich werde sicher noch einen Anruf erhalten. Habe ich jedoch leider noch immer nicht.

Was soll ich bloß tun? Denkt ihr, dass McDonald's das Interesse an mir verloren hat und sich deshalb doch nicht mehr meldet?

Die Filiale hat übrigens über 100 Mitarbeiter. Kann es sein, dass es aufgrunddessen zu einer Verzögerung des Anrufs kommt? Es ist mir doch versprochen worden, dass ich diese Woche angerufen werde.

Danke Vielmals im Voraus.

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Kündigung - Herausgabe von Arbeitsmitteln?

Hallo,

ich habe mir eben meinen Arbeitsvertrag nochmals genau angesehen, weil ich vor habe zu kündigen, dabei bin ich auf folgende Paragraphen gestoßen:

§ 15 Herausgabe von Arbeitsmitteln und Unterlagen

(1) Die Arbeitnehmerin hat auf Verlangen des Arbeitgebers - aber auch bei längerer Abwesenheit im Unternehmen wie im Falle von Kündigung, Freistellung oder Ähnlichem - sämtliche Arbeitsunterlagen, -mittel und -ergebnisse, insbes. auch Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen, Entwürfe oder hiervon gefertigte Durchschriften oder Kopien, gleichgültig auf welchem Datenträger, an den Arbeitgeber zurück- bzw. herauszugeben. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat sie dies unaufgefordert zu tun.

(2) Dieselbe Verpflichtung gilt hinsichtlich sämtlicher weiterer Sachen und Gegenstände, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, wie beispielsweise Firmenfahrzeug, Berechtigungskarten, Schlüssel, Mobiltelefon, Laptop oder Ähnliches.

§ 16 Vertragsstrafe bei Herausgabeverweigerung

(1) Verstößt die Arbeitnehmerin vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Herausgabepflicht von

Arbeitsmitteln und Unterlagen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 15, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts (§ 5 Abs. 1).

(2) Der Arbeitgeber kann gegen die Arbeitnehmerin auch einen weitergehenden Schaden geltend machen. Auf den insgesamt entstandenen Schaden ist die Vertragsstrafe anzurechnen.

Ich arbeite im Service in der Gastronomie. Unser Chef hatte uns ab und zu zum Thema Wein "geschult", dazu habe ich Aufzeichnungen angefertigt, außerdem erhielten wir Ausdrucke aus dem Internet, auf denen verschiedene Weine vorgestellt wurden. Ich habe diese Unterlagen nicht mehr! Kann deswegen wirklich ein Monatsgehalt einbehalten werden - theoretisch handelt es sich um frei zugängliches und nicht um firmeninternes Wissen...

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

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Würde es in meinem Fall Sinn machen, meinen Autismus im Vorstellungsgespräch zu erwähnen?

Hallo,

morgen habe ich ein Vorstellungsgespräch beim McDonald's für eine Vollzeitstelle im Service und ich frage mich, ob ich erwähnen soll, dass ich von Asperger-Autismus betroffen bin.

Ich habe nach den neun Pflichtschuljahren die Schule abgebrochen und ein Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene mit psychischen Problemen in Anspruch genommen, das die Entwicklung von Alltags- und Sozialkompetenzen unterstützt hat. Ich bin betroffen von einer massiven Angst, die sich spezifisch auf die Schule und vor allem auf Prüfungssituationen bezieht. Das Ausmaß dieser Angst ist so groß, dass es mich daran hindert, eine Ausbildung zu machen, da ein Teil immerhin die Berufsschule wäre. Aus diesem Grund habe ich auch eine Lehrstelle aufgegeben, deren Tätigkeiten selber mir jedoch sehr gefallen haben. Aus diesem Grund möchte ich nun Arbeit aufnehmen, da ich tätig sein möchte und alles besser ist, als nichts zu tun. Des Weiteren plane ich auszuziehen und Grundvoraussetzung hierfür ist selbstverständlich ein eigenes Einkommen. Es ist auch nicht so, dass mir der Weg der Ausbildung nicht mehr offen stehen wird. Bloß ist es derzeit für mich wirklich nicht zu bewältigen.

Die Angst ist wirklich ernst und aufgrunddessen habe ich auch die Genehmigung vom AMS, jetzt schon eine Arbeit auszuüben, obwohl ich erst in vier Monaten volljährig werde.

Ich plane, zum Bewerbungsgespräch mein Zeugnis mitzunehmen. Ich habe nämlich einen Notendurchschnitt von 1.0 gehabt, wodurch mein Arbeitgeber zumindest merken würde, dass ich weder kognitiv eingeschränkt noch faul bin. Meine Ängste beziehen sich auch *spezifisch* auf Schule und Prüfungen und hindern mich keineswegs am praktischen Arbeiten, was ich bereits im Rahmen von unverbindlichen Praktika herausgefunden habe. Ich bin im Gegenteil wirklich sehr motiviert, einer schnelllebigen Tätigkeit nachzugehen, bei der es durchgehend etwas zu tun gibt und ich mich stets aktiv einbringen kann.

Aber wie soll ich denn konkret auf die Frage antworten, warum ich mich nicht in Ausbildung befinde? Soll ich offen sein und meinen Asperger-Autismus und die Ängste ansprechen?

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Tag!

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