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Kann es Probleme mit BAföG geben wenn ich nicht genug CP im Semester erbringe?

Ich habe mich aus privaten Gründen dazu entschlossen, dieses Semester das "Hauptprojekt" meines Studiengangs nicht zu belegen und stattdessen noch ein Semester hintendran zu hängen. Das bedeutet nun, dass ich nur ein Teilmodul belegen kann (was auch nur 2CP bringt). Die übrigen Module hängen nämlich alle zusammen (die muss ich wenn dann alle gemeinsam belegen und machen die meisten CP aus) und das letzte, von dem ich Teilmodul 1 von 2 schon absolviert habe, findet erst im WiSe wieder statt und kann aus technischen Gründen wohl auch erst nach dann als bestanden eingetragen werden. Ich belege jetzt außerdem noch zwei freiwillige Sprachkurse mit je 2CP, aber damit käme ich trotzdem nur auf 6 CP für das Semester.

Mein Studiengangsleiter weiß übrigens auch Bescheid und hat damit kein Problem. Ich beabsichtige, das Studium ab nächstem Semester regulär weiterzuführen. Ich weiß von vielen meiner Kommolitonen, dass sie auch schon ein Semester "ausgesetzt" haben ohne das als Urlaubssemester geltend zu machen. Aber da von denen niemand BAföG bekommt, hilft mir das auch nicht weiter.

Mein BAföG wurde zum Oktober hin bewilligt und läuft daher nun auch weiter. Jetzt frage ich mich, ob es später Probleme mit dem BAföG geben kann, wenn ich nicht die 30 CP dieses Semesters erbringen kann bzw. mich für die Prüfungen der Hauptfächer ja gar nicht erst anmelde. Gibt es eine Mindestgrenze an zu erbringender Leistung je Semester? Es handelt sich dabei um mein 5. Fachsemester und bisher habe ich alle Prüfungen angemeldet und bestanden.

Durch Corona wurde die Förderungshöchstdauer ja um ein Semester erweitert, insofern sollte dies eigentlich kein Problem darstellen, oder doch?

MfG

Prüfung, BAföG, Hochschule, Student, Studiengang, studieren, Universität, Semester

Fachwechsel nach 2. Semester nicht gemeldet - was jetzt?

Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich habe im 2-Fach Bachelor zwei Semester lang studiert und danach ein Fach geändert, das andere blieb gleich. Den Bafög Folgeantrag habe ich jedoch vor dem Wechsel gestellt, den Wechsel im September vor dem WS 22/23 vorgenommen, also vor ziemlich genau 6 Monaten. Ich habe das nicht gemeldet, da ich beabsichtige in der gleichen Zeit fertig zu sein und eine Verlängerung wahrscheinlich nicht benötige. Das habe ich aber wohl doch auf die leichte Schulter genommen, denn jetzt wurde mir gesagt, dass ich es auf jeden Fall hätte melden müssen und dass das Konsequenzen haben kann. Jetzt frage ich mich was ich tun soll. Werde ich, wenn ich das melde, einen erneuten Erstantrag stellen müssen? Eventuell sogar das Geld für das Semester zurückzahlen? Kann ich meinen BAföG Anspruch verlieren? Es wäre toll, wenn mir da jemand das Prozedere erklären könnte. Ich habe nämlich sehr große Angst, meinen BAföG Anspruch zu verlieren oder einen erneuten Antrag stellen zu müssen und dann wieder monatelang auf das Geld warten zu müssen, da ich dann leider mein Studium abbrechen müsste, da meine finanzielle Lage sehr schwierig ist. Oder wäre es eventuell sogar möglich und sinnvoller den Wechsel weiterhin nicht zu melden und dann im 5. Semester wenn der Leistungsnachweis gefordert wird, den einfach für den geänderten Studiengang vorzulegen (es wurde wie gesagt nur ein Fach im 2-Fach Modell gewechselt)? Also ich meinen ist es eventuell nicht so schlimm, dass es nicht gemeldet wurde, wenn ich den Leistungsnachweis am Ende trotzdem vorzeigen kann und in Regelstudienzeit fertig werde? 

Ganz lieben Dank.

BAföG, Universität, Semester, BAföG-Antrag, fachwechsel, Studiengangwechsel

Grundschullehramt mit 3,4 studieren (NRW)?

Hallöchen. Ich habe im letzten Jahr mein externes Abitur mit 3,4 abgeschlossen und studiere seit Oktober 2022 Erziehungswissenschaft an der TU Dortmund. Interessierte mich von vorne rein nicht, da ich immer schon Grundschullehrerin werden wollte.

Da mein Schnitt ziemlich schlecht ist weiß ich, dass dies nur auf Umwegen möglich wäre.

Ich habe gehört, dass man Boni bekommt, wenn man eine Art Aufnhame-Prüfung in Sport, Musik oder Kunst macht und der Schnitt um 1,0 erhöht wird. Kann mir dazu jemand vielleicht genaueres sagen?

Des weiteren soll bei jedem Wartesemester der Schnitt um 0,1 gebessert werden. Genauere Informationen dazu habe ich auch nicht. Habe aber gehört, dass dies nicht gilt wenn man währenddessen etwas studiert.

Ich wäre bereit auf welchem Weg auch immer (am besten spätestens Oktober 2024) mit dem Lehramtsstudium anfangen zu können.

Einmal war ich auf einer Messe und habe mit entsprechenden Personen der TU über die Thematik gesprochen, diese könnten mir leider keinesfalls weiterhelfen und konnten mir nichteinmal den normalen Werdegang erklären.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. :)

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