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Selber Lampen bauen mit fertigen Leuchtmitteln?

Hallo zusammen,

ich möchte ausprobieren, neben meinem Studium Lampen zu bauen und zu verkaufen. Ich habe schon in anderen Einträgen etwas dazu gelesen und auch auf der Seite des BMWi etwas zum rechtlichen Part gefunden, der mir die Frage beantwortet hat, ob ich als Studentin überhaupt designte Stücke verkaufen dürfte (Füge ich unten an). Das lasse ich auch noch vom Steuerberater prüfen und ich habe eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit angemeldet. Die Lampen als solche sollen auch jeweils Unikate werden.

Wo ich mir aber immer noch unsicher bin, ist die Frage nach den Leuchtmitteln und die damit verbundene Haftung und legale Umsetzung.

Meine Idee war mit LED-Leuchtstoffröhren zu arbeiten und diese mit einem Durchleitungskabel zu verbinden (Link dabei). Da die einzelnen Elemente ja TÜV geprüft sind und ich sie nicht verändern würde, habe ich die Hoffnung, dass das eine Variante sein könnte, bei der ich die Lampe samt Leuchtmittel fertig verbaut zu einem Kunden schicken könnte. Das wäre mir sehr wichtig.

Meine große Frage also, wäre das tatsächlich eine Möglichkeit, um eine Prüfung durch einen Elektromeister zu umgehen und wie verhält es sich mit der Haftung etc.?

Ich suche ganz dringend nach einer Lösung, vielleicht fällt euch ja eine bessere/andere Variante ein!

Danke im Voraus schonmal :)!

https://www.amazon.de/parlat-Unterbau-Leuchte-Rigel-380lm-warm-weiß-einzeln/dp/B00M7WSIWG/ref=pd_aw_fbte_img_2/257-9847829-9405000?_encoding=UTF8&pd_rd_i=B00M7WSIWG&pd_rd_r=8f97d5f5-a024-4d7f-825e-b8f1a4e3a74c&pd_rd_w=bXwrY&pd_rd_wg=Tvvqs&pf_rd_p=141437b4-d76f-4fd0-af96-145bfbe1f29b&pf_rd_r=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT&psc=1&refRID=92VDR4HQE3MXR0BN7MWT

Außerdem stellt sich die Frage, ob Sie Auftragsarbeiten ausführen oder lediglich ein von Ihnen designtes Stück bauen und anschließend beispielsweise in einem Atelier ausstellen. Sollten Sie Auftragsarbeiten für Dritte (Kunden) ausführen, d.h. auf ausdrücklichen Kundenwunsch die o.g. Dinge herstellen, gelten die oben genannten Regelungen. Stellen Sie lediglich Ihre designten und selbstgebauten Stücke aus und verkaufen diese anschließend, ohne auf ausdrücklichen Kundenwunsch etwas zu erstellen, dann könnte es sich um eine freiberuflich-künstlerische Tätigkeit handeln. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Dies würde dazu führen, dass Sie auch keine Registrierung und Nachweispflicht einer abgeschlossenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer hätten. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen und Ihre Tätigkeit einschätzen zu lassen.
Computer, Selbständigkeit, Technik, Designer, Elektronik, Recht, Haftung, Technologie

Wie viel Miete kann man sich leisten?

Hallo,

ich bin 24, seit 2 Jahren selbstständig und biete Dienstleistungen in der IT-Branche an. Ich habe das Business während meines Studiums gestartet und habe relativ zügig die ersten guten Gewinne erwirtschaften können. Nichts desto trotz fällt es mir nach 2 Jahren immer noch sehr schwer, genaue Kalkulationen für mein Lebensbedarf aufzustellen. Ich möchte nun in meine erste eigene Wohnung ziehen und weiß nicht genau, in welchem Rahmen sich meine Miete bewegen sollte.

Als Arbeitnehmer ist der Nettogewinn relativ leicht zu extrahieren, da auch Kosten wie Krankenversicherung und Co. bereits vom Arbeitgeber gezahlt werden. Meine monatlichen Gewinne unterliegen relativ großen Schwankungen. In schlechten Monaten gehe ich mit 1400 Euro Nettoumsatz raus, in guten mit 15.000… Ich habe ca. 1500,- Euro monatliche Kosten (Sprit, Steuerberater, Büromiete….). Zudem habe ich mir mittlerweile ca. 70.000 Euro (nach Steuern) zusammengespart.

Normalerweise sollte die Miete ja nicht mehr als 30% des Verdienstes ausmachen. Da meine Umsatzsprünge so hoch sind, macht die Rechnung für mich nicht so wirklich Sinn. Auch den Mittelwert meines Jahresgewinns kann ich noch nicht extrahieren, da ich noch keine BWA für 2020 erstellt habe.

Wie sollte ich als Selbstständiger in meine Kalkukation gehen? Welche „Regeln“ machen Sinn? Kann ich mir eine 1100 Euro Wohnung (warm) leisten? Wie würdet ihr kalkulieren?

Ich freue mich auf euer Feedback..

Selbständigkeit, Miete, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Aus ALG 1 in die Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss?

Hey ihr Lieben, 

ich hatte ein sehr „nettes“ Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin. 

Ich bin bereits 5 Monate arbeitslos (ALG 1), möchte mich jetzt aber selbstständig machen im Onlinebereich. Dummerweise ist es für den Gründungszuschuss jetzt schon zu spät. Daher bleibt mir keine andere Wahl als erstmal im Nebenerwerb zu starten.

Meine Sachbearbeiterin lässt leider gar nicht mit sich reden und möchte mir, wenn ich innerhalb eines Monats nicht in die Vollselbstständigkeit gehe, eine weitere Maßnahme aufdrücken. Ich habe bereits ein Bewerbungscoaching gemacht aber müsste ein Weiteres machen (das sehen sie anscheinend nicht als unnötige Kosten an, aber eine Weiterbildung wollten sie mir nicht bezahlen 😅) und zusätzlich noch ein Praktikum in einem Betrieb, den das Amt vorgibt. 

Das möchte ich natürlich auf keinen Fall machen, aber wenn man noch ganz am Anfang steht ist es ziemlich schwierig innerhalb eines Monats so viele Kunden zu bekommen, dass man davon leben kann. Leider fällt mir nicht viel ein das zu umgehen, außer der Gang zum lieben Onkel Doktor, jedoch dürfte ich dann ja auch nicht für mich bzw. meine Kunden arbeiten oder?

Ich weiß, dass ich nur 15 Stunden arbeiten darf und 165 Euro abschlagsfrei, was mich stutzig gemacht hat, sie meinte ich dürfe nur bis 450 Euro nebenbei verdienen ansonsten falle ich auch wieder aus dem Anspruch raus. Ist das wahr? 

Habt ihr Erfahrungen und seid aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gegangen (ohne Gründungszuschuss) und kann mir jemand einen Tipp geben, wie man da am Besten vorgeht? 

Selbständigkeit, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium

Selbständig ohne Meisterbrief durch langjährige Erfahrung?

Hallo, 

zuerst einmal möchte ich mich für jede Hilfe bedanken die ich bezüglich meiner Fragen erhalte. 

Folgendes Beispiel: 

Ein langjähriger Mitarbeiter der Firma X möchte sich selbständig machen und die Firma X übernehmen. Der aktuelle Chef der Firma X ist damit einverstanden. 

Die Firma X ist ein meisterpflichtiger Betrieb und in NRW sässig.

Der Mitarbeiter ist schon seit 22 Jahren im Unternehmen und hat auch in den Jahren mindestens schon 6 Jahre in einer führenden Position in dieser Firma gearbeitet.

Nach einigen Recherchen erfuhr ich, dass man auch ohne Meisterbrief sich selbstständig machen kann. 

Hier ein kleiner Auszug aus der Recherche

Quelle: https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-machen-ohne-meisterbrief-so-funktionierts/#:~:text=Wer%20keinen%20neuen%20Handwerkbetrieb%20gr%C3%BCnden,die%20Berufserfahrung%20den%20Meisterbrief%20ersetzt.

Übernahme eines Handwerkbetriebs

Wer keinen neuen Handwerkbetrieb gründen, sondern einen bereits bestehenden Betrieb übernehmen will, der braucht hierfür nicht zwangsläufig einen Meistertitel. Da Handwerksbetriebe in der Regel an Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung übergeben werden, bei welchen die Berufserfahrung den Meisterbrief ersetzt. Der Vorteil einer Betriebsübernahme ist, dass es bereits einen bestehenden Kundenstamm gibt und das Unternehmen nicht erst von Grund auf aufgebaut werden muss.

Laut diesem Artikel könne man einen Betrieb der schon bereits besteht auch ohne Meisterbrief übernehmen.

Meine 1. Frage wäre ist dies korrekt ? 

Nach weiteren Recherchen erfuhr ich, dass man sich auch mit der sogenannten "Altgesellenregelung" selbständig machen kann. Diese würde so zu sagen den Meisterbrief ersetzen. 

Würde der Mitarbeiter die Ausübungsberechtigung nach dem oben genannten Beispiel erhalten?

Wenn der Mitarbeiter eine Prüfung doch noch ablegen müsste vor der Handelskammer, in wie weit wird geprüft? (schriftlich, mündlich)

Welche Themen werden in dieser Prüfung behandelt? 

Was wären relevante Kriterien, damit man eine Ausnahmebescheinigung erhält um sich in diesem Gewerbe selbständig zu machen?

Beruf, Selbständigkeit, Schule, Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Gewerberecht, Handwerkskammer, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

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