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Bleibender Schaden im Gesicht durch Faustschlag?

Guten Tag, also erstmal werde ich von der Vorgeschichte erzählen, die dann zu meiner Frage führt. Vor 2 Wochen und 2 Tagen, hat mein jetziger Ex, mit dem ich zu dem Zeitpunkt noch zusammen war, mir mit seiner Faust auf’s Auge geschlagen, nach dem Schlag, schwoll die Partie zwischen Jochbein und Auge ziemlich an, dass man denken konnte, das Jochbein hat sich nach oben verschoben. So weit so gut, mein Auge und diese Partie sind dann natürlich ziemlich lila geworden, aber jetzt sieht man fast keine farbliche Veränderung mehr. Auch die Schwellung hat sehr stark abgenommen, aber und da wären wir jetzt bei meiner Frage, die Schwellung ist immer noch nicht komplett weg, sie ist zwar sehr minimal, heißt guckt man von vorne auf mein Gesicht, fällt es eigentlich nicht wirklich auf, aber wenn man von der Seite guckt sieht man, dass sich das Jochbein auf der einen Seite mehr abhebt, als auf der Anderen und wenn man genau hinguckt, sieht man es eben auch von vorne. Natürlich war ich deswegen beim Arzt, dieser bot mir auch an ein CT zu machen, falls ein kleiner Augenknochen in der Augenhöhle gebrochen ist, ich lehnte dies aber ab, wegen Strahlung und so weiter. So, ich war dann also noch 2mal beim Arzt, damit der es sich nochmal angucken könne und vor 2 Tagen, hatte ich meinen Abschluss Besuch dort und ich sagte dem Arzt, dass ich immer noch eine leichte Schwellung habe und sich die Haut bzw etwas darunter sehr fest anfühlt, dieser meinte aber das wäre in jungen Jahren normal (ich bin 15 an der Stelle). Auf jeden Fall, sieht man es immer noch, es tut auch weh, wenn man doller darauf drückt und es ist wie gesagt, sehr sehr fest, hat vielleicht jemand von euch eine Ahnung, ob das wieder weg geht oder, vielleicht doch was am Jochbein kaputt ist?

Gesicht, Gesundheit und Medizin, Schaden

Betreuer hat krankem und behinderten Klienten nicht geholfen, könnte dann die Mutter dieser Person jetzt einen Schadenersatz einklagen?

Die frage dreht sich darum, ob ein Dritter (in diesem Fall die Mutter des ehemals Betreuten) einen Schadenersatzanspruch gegen einen Berufsbetreuer bzw. des Betreuungsvereins geltend machen könnte?

Dabei geht es um einen 23-jährigen, welcher unter psychiatrischen Problemen leidet, behindert ist (gdb 50%) und bis dato bei der Mutter wohnt. Dieser junge Mann wurde direkt mit 18 unter Betreuung gestellt und erst 4 Jahre später wurde die Betreuung aufgehoben.

Bezüglich des Schadens geht es darum, dass dieser Mann bei der Wohnung der Mutter Schaden aufgrund seiner Behinderung verursacht hat. Sagen wir mal er ist Autistisch und hat am Dachboden einen Pool aufgestellt und mit Wasser befüllt. Der Boden ist dann teilweise eingestürzt und ist in ein darunterliegendes Zimmer gekracht. Unter diesem Zimmer war noch eine Wohnung und das Wasser ist in diese heruntergeflossen. Es ist dementsprechend Schaden entstanden.

Der junge Mann hat auch noch andere Schäden verursacht. Er nahm Drogen und hat dabei die Küche 'ein wenig' abgebrannt. Beim Kochen sind ihm immer wieder Sachen heruntergefallen. Die Wohnung wurde sehr vermüllt und es ist eine Kernsanierung fällig!

Nur die Mutter steht im Mietvertrag. Der Betreuer hat alles der Mutter überlassen und entzog sich seiner Verantwortung. Der Betreuer hat dem Betroffenen keine Wohnung gesucht und drängte der Mutter, dass er weiterhin bei ihr wohnen sollte. Es gingen mehrere Beschwerden beim Gericht ein, jedoch gab es keinen Betreuerwechsel und es wurde auf Beschwerden nicht eingegangen.

Der Vermieter zieht jetzt die Mutter in Verantwortung für die Schäden die ihr Behinderter Sohn verursacht hat. Laut einem Gutachten ist eine Kernsanierung der Wohnung nötig mit zusätzlichen Reparaturen und Schadenersatz wegen Mietverlust (weil mehrere Wohnungen nicht vermietet werden konnten/können). Es wird ein Schaden auf ca. 90.000€ geschätzt + 30.000€ für bereits entgangene Mieteinnahmen. Beide sind mittellos und können nicht zahlen, die Mutter befindet sich bereits in Konkurs.

In diesem Fall wurde praktisch die Mutter und der Vermieter aufgrund Pflichtverletzung des Betreuers geschädigt. Der Sohn ist erwerbsunfähig und kann am wenigsten dafür.

Der Betreuer ist weg und fühlt sich nicht dafür verantwortlich.

Was ist in so einem Fall zu tun?

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