Hallo, Gemeinde,
ich nutze seit Januar dieses Jahres und bis jetzt auch problemlos mehrere elektrische Gurtwickler eines namhaften Herstellers. Die Geräte befinden sich also noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Durch den augenblicklich hier herrschenden Frost ist eine der Jalousien (Alu) entweder am Fensterblech angefroren gewesen bzw. waren die Lamellen zusammengefroren. Dies lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.
Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Jalousie nicht hochgefahren werden konnte bzw. sich nicht aufwickelte. Durch den dabei aufgetretenen Widerstand haben sich zwei Lamellen voneinander gelöst, so dass die Jalousie infolge dieser Beschädigung nicht mehr nutzbar ist.
Gemäß Gebrauchsanleitung des Herstellers ist der elektr. Gurtwickler mit einem Hindernis- und Überlastungsschutz ausgestattet, der offenbar aber nicht gegriffen hat.
Kann jemand von euch möglichst zuverlässig einschätzen, ob der Gerätehersteller aufgrund seiner Sachmangelhaftung nicht nur den fehlerhaften Gurtwickler ersetzen muss sondern auch möglicherweise für den Folgeschaden aufzukommen hat?
Danke im Voraus und Gruß von Laudano.