Wer trägt Folgeschaden durch Fehlfunktion eines elektr. Jalousie- Gurtwicklers?
Hallo, Gemeinde,
ich nutze seit Januar dieses Jahres und bis jetzt auch problemlos mehrere elektrische Gurtwickler eines namhaften Herstellers. Die Geräte befinden sich also noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.
Durch den augenblicklich hier herrschenden Frost ist eine der Jalousien (Alu) entweder am Fensterblech angefroren gewesen bzw. waren die Lamellen zusammengefroren. Dies lässt sich im Nachhinein nicht mehr feststellen.
Dieser Umstand hat dazu geführt, dass die Jalousie nicht hochgefahren werden konnte bzw. sich nicht aufwickelte. Durch den dabei aufgetretenen Widerstand haben sich zwei Lamellen voneinander gelöst, so dass die Jalousie infolge dieser Beschädigung nicht mehr nutzbar ist.
Gemäß Gebrauchsanleitung des Herstellers ist der elektr. Gurtwickler mit einem Hindernis- und Überlastungsschutz ausgestattet, der offenbar aber nicht gegriffen hat.
Kann jemand von euch möglichst zuverlässig einschätzen, ob der Gerätehersteller aufgrund seiner Sachmangelhaftung nicht nur den fehlerhaften Gurtwickler ersetzen muss sondern auch möglicherweise für den Folgeschaden aufzukommen hat?
Danke im Voraus und Gruß von Laudano.
Aus den Garantiebedingungen des Herstellers geht eine Regelung bei Folgeschäden nicht hervor.
Eine Stellungnahme des Herstellers habe ich angefordert.
2 Antworten
Das mit den Folgeschäden ist sicher in den Garantiebedingungen geregelt (vermute mal "ausgeschlossen")
Überlastungsschutz muss (zumindest bei mir war es so) mit den Gegebenheiten eingestellt werden. Hast du das gemacht?
Nein, Hindernis- und Überlastungsschutz ist nicht einstellbar, weil er von Hause aus integriert ist. So geht dies aus der Betriebsanleitung hervor. Die Garantiebedingungen sehe ich mir ausgiebig an, danke für den Hinweis.
Wetterbedingte Betriebsstörungen gelten grundsätzlich als force majeure und fallen aus der Gewährleistung bzw. Haftung.
Imm Zweifelsfall die AGB des Lieferanten prüfen. Hat man denen nicht widersprochen, gelten sie.
Die AGBs werde ich mir noch einmal ansehen. Grundsätzlich würde ich aber anmerken wollen, dass die Wetterbedingungen nicht ursächlich für den Schaden an der Jalousie waren, sondern die aus meiner Sicht fehlerhafte Funktion des Gurtwicklers.