Entscheidend ist die Überschreitung der Parkdauer, nicht der genaue Parkbeginn.

Das ist klar, deswegen werde ich auch Zahlung leisten. Ich hatte nur Zweifel daran, dass eine mittels Schriftstück vorgeworfene Parkzeitüberschreitung, die aus eben diesem Beleg nicht hervorgeht (also von - bis), rechtlich wirksam sein könnte.

Danke an alle, die zur Klärung beigetragen haben.

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Ein altes Problem, dass immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen den Mietparteien führt. Grundsätzlich ist es so, dass Schimmel durch sich bildende Feuchtigkeit entsteht, wenn diese nicht beseitigt wird. Es ist also prinzipiell nicht die im Raum herrschende Temperatur, sondern die bestehende Luftfeuchtigkeit entscheidend. Ist diese zu hoch, kann sie bei stark unterschiedlicher Temperatur zwischen Innen- und Außenwand zu Wasser kondensieren und bildet im Verlauf Schimmel.

Dieser Schimmelbildung kann bereits beim Erstellen des Baus durch entsprechende Isolierungsmaßnahmen entgegen gewirkt werden, so dass diese sog. Kältebrücken erst gar nicht entstehen. Dessen ungeachtet sollte aber in jedem Falle seitens des Mieters darauf hingearbeitet werden, Luftfeuchtigkeit durch ausreichendes Lüften in Grenzen zu halten. Wenn aber bereits durch undichte Fenster Wasser eindringt, wird regelmäßiges Lüften kaum noch hilfreich sein. Längere Abwesenheit im Winter forciert die Schimmelbildung zusätzlich.

Ich sehe hier aber als Ursache der Schimmelbildung in erster Linie einen Mangel in der Mietsache (undichte Fenster), den der Vermieter unverzüglich beseitigen muss. Zur weiteren Klärung, wer für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufkommen muss, empfehle ich den Beitritt zu einem Mieterverein, weil dies aus meiner Sicht ein langer "Ritt" werden könnte.

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Eine entscheidende Frage ist bisher nocht nicht gestellt und beantwortet worden: Hat Dein Vermieter, der offenbar selbst Hauptmieter der Wohnung ist, vom Eigentümer die Genehmigung zur Untervermietung erhalten? Falls nein, würde es mit der Durchsetzung von Mietforderungen vermieterseitig schwierig werden.

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