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Genehmigungsfiktion Reha-Antrag?

Thema Reha-Antrag

Ich habe am 20.05.21 einen Antrag auf medizinische Reha bei der KK gestellt. Diese hat den Antrag an die DRV weitergeleitet. Eingang am 28.05.2021. Somit läuft bzgl. der Entscheidung die Zwei-Monats-Frist am 28.07.21 ab.

Soweit ich im Link (siehe unten) verstanden habe, muss die DRV mir schriftlich mitteilen, wenn diese Frist überschritten wird, konkret begründen warum und mir auch einen konkreten Tag für die Entscheidung mitteilen. Ich weiß zumindest, daß der Antrag beim ärztlichen Dienst liegt (Stand Anfang Juli 2021)

Nun wollte ich diesbezüglich noch bis nächste Woche Mittwoch warten und dann bei der DRV noch mal nachfragen, sofern ich bis dahin keine Mitteilung oder einen Bewilligungsbescheid erhalten sollte.

Jetzt ist eure Einschätzung gefragt. Meint ihr ich kann, basierend auf §18 SGB IX, bei der telefonischen Nachfrage ein konkretes Datum für die Entscheidung über den Antrag einfordern (siehe Link) oder sollte ich es lieber lassen und abwarten oder mich auf die Genehmigungsfiktion berufen?

Mir ist bewusst, dass über jeden Antrag individuell entschieden wird, aber mir geht es nur um eure Einschätzung, wie ihr es dann handhaben würdet. Zudem ist mir auch bewusst, dass nicht nur ich auf die Bewilligung einer Reha warte, aber langsam zieht es sich für mich ein bisschen zu lang hin.

https://www.betanet.de/rehabilitation-zustaendigkeit.html

Kapitel 4.1 maximale Entscheisungsdauer

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzung.

Reha, Genehmigung, Gesundheit und Medizin, Psychosomatische Klinik

Wenn bei der Einstufung eines GdB ein Ermessensspielraum zwischen GdB 20 und 30 liegt, woran macht der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes fest, ob 20 oder 30?

Ich habe chronische rezidivierende diagnostizierte Urtikaria / Nesselsucht, ein operiertes Mammakarzinom in situ mit verbleibendem Lymphödem und leide unter Erschöpfung.

Wegen des Karzinoms hatte ich für 3 Jahre GdB50.

Nach Abwarten der Heilungsbewährung hat nun das Versorgungsamt alle ärztlichen Berichte ausgewertet und möchte einen Gesamt-GdB von 20 vergeben, ich dürfe dem aber widersprechen, bevor dieser gültig wird.

Ich habe gesehen, dass für meine Urtikaria 20-30 als GdB vorgesehen sind.

Woran macht es das Versorgungsamt fest, ob jemand 20 oder 30 bekommt?

Bei 20 fallen die steuerlichen Freibeträge und die Möglichkeit zur beruflichen Gleichstellung mit Schwerbehinderten weg.

Meine Krankheit wird mit 2x täglich Lora ADGC behandelt, d.h. der Juckreiz wird unterdrückt, die Schwellungen und Quaddeln bleiben.

Außerdem darf ich vieles nicht essen.

Ende des Monats fahre ich zu einer Mutter-Kind-Kur, da ich damals nach der Brust-OP und Bestrahlung auf eine AHB und Wiedereingliederung verzichtet hatte und zu früh wieder arbeiten gegangen bin.

Die Schwerbehinderten Vertretung hatte angeregt, dass ich stattdessen andere Art der Kur mache, da die AHB verfallen war.

Ich gehe 2x die Woche wegen eines Lymphödems für 45 min zur Lymphdrainage, voraussichtlich bis an mein Lebensende.

Seht Ihr eine Chance, die 30 statt 20 zu bekommen und kann ggf. die Kurklinik dabei helfen?

Lohnt es sich, das Gesamtbefinden mit den Einschränkungen und Beschwerden im Rahmen des Widerspruchs nochmal aufzuschreiben?

Soll ich dann selbst schreiben, ich halte GdB30 für angemessen? Oder nur, dass ich der Runterstufung von 50 auf 20 widerspreche?

Vielen Dank.

Gesundheit, Reha, Gdb., Gesundheit und Medizin, Gleichstellung, Grad der Behinderung, Kur, Lymphödem, Nesselsucht, Schwerbehinderung, Versorgungsamt, urtikaria

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