Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Unterhalt?

2 Antworten

Ich gehe einmal davon aus das du den Unterhalt von deinen Eltern meinst ?

Deine notwendigen berufsbedingten Aufwendungen wie diese dann 240 € für Benzin dürfen nicht angerechnet werden, zumindest teilweise nicht.

Denn wenn du also Azubi nicht mehr bei einem Elternteil lebst, dann stehen dir auf deine Netto Vergütung pauschal 100 € Freibetrag für evtl. berufsbedingte Aufwendungen zu.

Das Kindergeld von derzeit 204 € wird zu 100 % auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.

Der beträgt derzeit min.860 € pro Monat.

Es gehen dann also min.die 204 € Kindergeld + dann im Normalfall von deinem Nettoeinkommen abzüglich der 100 € Freibetrag der Rest deines Nettoeinkommens von den 860 € ab.

1. Kindergeld zählt nirgends dazu, egal bei welcher Situation.

2. musst du genau das die Leistungsstelle beim Arbeitsamt fragen, schreib dies Online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, somit hast du dies auch gleichzeitig für dich dokumentiert.

Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sicher, zumindest beim Elternunterhalt wird das Kindergeld zu 100 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

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